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Autor Thema: Unterhalt bei Erziehungsurlaub  (Gelesen 1682 mal)
Tenkula
Frischling

Beiträge: 2


« am: 28. Februar 2006, 08:46:31 »

Hallo, bin neu hier und frage mich, ob ihr mir vielleicht helfen könnt. Seit ein paar Monaten lebe ich mit einem neuen Partner zusammen und wir würden gerne ein Kind bekommen. Da bei meinem Partner aufgrund der Unterhaltszahlungen für seine Ex-Frau und einen Sohn nur der Selbstbehalt übrig bleibt, haben wir uns überlegt, dass er in den Erziehungsurlaub gehen könnte, was er auch gern machen würde. Frage: muss ich dann für den Unterhalt der Ex-Frau aufkommen? Zusätzlich wollten wir gern im Herbst heiraten! Wie sähe das dann aus?

Wäre sehr, sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte!
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RomyH
Gehört zum Inventar
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.009


« Antwort #1 am: 28. Februar 2006, 08:51:59 »

Hallo,

er kann gern den Erziehungsurlaub nehmen: Solange der Unterhalt gesichert ist! Bzgl. seines Sohns unterliegt er der gesteigerten Erwerbsobliegenheit.

Will er sich etwa drücken? Klngt beinah so. Erzähl mal etwas mehr!

Gruß, Romy

P.S. Bedenkt, dass ab 2007 die Neuregelung des Elterngeldes in Kraft tritt und derjenige, der in die Erziehungszeit geht, 60% seines letzten Nettos bekommt...
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Tenkula
Frischling

Beiträge: 2


« Antwort #2 am: 28. Februar 2006, 09:47:44 »

Danke für die schnelle Antwort... drücken wollen wir uns nicht... es geht nur darum, wenn ich zuhause bleiben würde, könnten wir nun mal zu dritt von dem Geld nicht leben & dann könnten wir unseren Kinderwunsch begraben. Seine Ex-Frau arbeitet offiziell auf 400 € Basis, wir wissen aber, dass sie sehr gut nebenbei   Traurig  verdient!

Macht das eigentlich einen Unterschied aus, ob wir verheiratet sind oder nicht?
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pueppi
Nicht wegzudenken
****
Beiträge: 454


« Antwort #3 am: 28. Februar 2006, 11:10:54 »

Hallo RomyH,

ist das Elterngeld in Höhe von 60% des letzten Nettoentgelts für Geburten ab 2007 bereits beschlossen oder nur geplant?

Und nun bin ich mal wieder gaaaanz böse: Ich habe so die leise  Vermutung, daß das mit dem Elterngeld, wie schon seit Monaten, jetzt ganz laut und überall verkündet wird, das eigentliche Gesetz dann aber kurz vor 2007 nicht zu Stande kommt mangels Finanzierbarkeit. Dann hat aber schon eine Menge Frauen dicke Bäuche ....

Okay, ich weiche ab.

Danke im voraus für die Aufklärung und viele Grüße Püppi
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Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #4 am: 28. Februar 2006, 12:04:26 »

Moin,

die Suche nach dem Begriff "Erziehungsurlaub" in den Aufsätzen/Urteilen fördert z.B. >dieses< Urteil zu Tage.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Olga
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 116



« Antwort #5 am: 28. Februar 2006, 15:19:42 »

Hallo Tenkula,

ich kann eure Überlegungen vom Grundsatz her gut verstehen. Auch mein LG und ich haben im Vorfeld überlegt, wie wir's regeln wollen, wenn wir ein gemeinsames Kind bekommen.
Die Überlegung dass er Elternzeit nimmt wurde verworfen, da man uns darauf hinwies, dass er sich dadurch ja nicht sozusagen mutwillig seinen Unterhaltsverpflichtungen der Erstfamilie gegenüber entziehen dürfe. Noch dazu kam aber auch, dass er nicht darauf brannte Elternzeit zu nehmen.

Aber wenn ich Elternzeit näme, stünde mir ALG II zwei zu, sofern mein LG nicht für uns drei sorgen kann. Und das kann er mit seinem SB ja nun mal nicht.

Fakt ist aber nun, dass zumindest für NRW folgendes Gerichtsurteil wegweisend ist:
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-878.html
Hoffe der Link funktioniert. Wenn nicht, findest du auf der Startseite oben unter Skandalurteil im Laufband das Urteil.

Jetzt bin ich aber längst schwanger und wir erwarten im Mai unseren gemeinsamen Nachwuchs. Und auch wenn es finanziell verdammt eng werden wird, freuen wir uns drauf.

Überlegt noch mal, ob du nicht doch zu Hause bleiben kannst/willst. Neben dem Kindergeld gibt es ja meist auch noch das Erziehungsgeld in Höhe von 300,- EUR (Regelbetrag bis zu zwei Jahre) oder 450,- EUR (Budgetbetrag bis zu einem Jahr). Die Dauer und Höhe nach den ersten sechs Monaten ist einkommensabhängig, wobei nach meinen Informationen von unserem Versorgungsamt dem Einkommen EU und KU abzuziehen ist.

Vielleicht könnt ihr ja auch Wohngeld erhalten? Ich würde (habe  ;) ) alle Ämter ansprechen was es für Möglichkeiten gibt. Wenn sich dann in der Zwischenzeit natürlich die Gesetze ändern, wie jetzt bei uns hat mal leider halt Pech. Aber es wird schon irgendwie gehen.

Gruß
Olga
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Das Leben ist wie ein Duschvorhang.... Kann schimmeln, muss aber nicht! =)
RomyH
Gehört zum Inventar
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.009


« Antwort #6 am: 28. Februar 2006, 18:19:34 »

Hallo nochmal,

und du darfst auch neben der Erziehungszeit bis 20h die Woche arbeiten. Solange die Einkommensgrenzen fürs Erzgeld nicht überschritten sind, bekommt ihr die 300 oder ben 450€ weiter gezahlt.

Grß, Romy
Gespeichert
Olga
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 116



« Antwort #7 am: 01. März 2006, 09:26:38 »

Hallo RomyH,
in der Erziehungszeit darf man sogar bis 30 Stunden die Woche arbeiten. Und sollten die Einkommensgrenzen überschritten werden, kommt es darauf an, um wieviel und das Erziehungsgeld wird entsprechend gekürzt.
So meine aktuellen Infos.
LG
Olga
Gespeichert

Das Leben ist wie ein Duschvorhang.... Kann schimmeln, muss aber nicht! =)
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