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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 14:39:14 *
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Autor Thema: problem hilfe  (Gelesen 623 mal)
caspa26
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4


« am: 22. Februar 2006, 10:54:33 »

hallo ich bin ein papi von 2 kinder die 3 und 4 sind   bin alleine mit dennen zeit ca.24.06.05 haber das alleinigesorgerecht und jetz meldet sich meine ex beim jugentamt um ein besuchsrecht zu bekommen und das nach fast 9 monate weiß wegen des kindes wohles nicht weiter was ich machen soll wer meine geschichte gelesen hat weiß meine sorgen  habe angst das die kinder nachher ein knacks bekommen
gruß marcus
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BM RK
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Beiträge: 1.037


Es war ein mal ein Elefant der hieß Elmar


« Antwort #1 am: 22. Februar 2006, 11:26:24 »

Hallo caspa26,

ich glaube nicht, dass die Kinder einen Knacks von den Besuchen bekommen werden. Es wird ja wohl ein   betreuter Umgang werden. Zumindest würde ich nur diesem zustimmen.
Außerdem sollte deine Frau VOR dem Besuch mal mit dem "Betreuer" reden (aber das wird wohl gemacht und ist so vorgesehen >> das ist aber jetzt reine Vermutung von mir) .


Und sagen wir mal so....du hast das ASR ja nicht einfach so bekommen, oder?

Rede mit dem JA, teile dem JA deine Sorgen und Bedenken mit...und frag mal nach, sie das JA die Situation sieht und einschätzt. Ich denke das ist unschädlich und zeigt dem JA nur, dass du dir Gedanken machst.

Gruß BM RK




hier der Link zum ursprünglichen Thread:
http://www.vatersein.de/eBoard-file-viewthread-tid-5002.html

[Editiert am 22/2/2006 von BM RK]
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There is no fate but what we make for ourselves.
caspa26
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4


« Antwort #2 am: 22. Februar 2006, 11:33:53 »

hallo BM RK
stimmt das ASR habe ich nicht um sonst bekommen aber denke meine ex hat was vor
(vielleicht was mit denn tabletten ) ich weiß nicht
gruß caspa26
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BM RK
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.037


Es war ein mal ein Elefant der hieß Elmar


« Antwort #3 am: 23. Februar 2006, 18:53:32 »

Hi Caspa26,

kuck mal hier:

vollständig hier zu finden:
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-672.html


Auszug:
II. Mögliche „Indikationen“ für begleiteten Umgang

Trotz dieser Vorbehalte möchte ich mich im Folgenden mit möglichen „Indikationen“ für den begleiteten Umgang auseinandersetzen. Fthenakis et al.4 sprechen in ihrem Projekt davon, dass begleiteter Umgang indiziert sei, wenn Belastungen im Verhältnis zwischen Kind und umgangsberechtigtem Elternteil bestünden. Als Beispiele nennen sie fehlenden Kontakt oder längere Phasen der Kontaktunterbrechung, starke Konflikte zwischen Kind und umgangsberechtigtem Elternteil, Entfremdung des Kindes vom umgangsberechtigten Elternteil, Gefahr physischer oder psychischer Misshandlung des Kindes durch den umgangsberechtigten Elternteil, Gefahr der Vernachlässigung oder des sexuellen Missbrauchs des Kindes durch den umgangsberechtigten Elternteil. ...
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Papa
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 222


« Antwort #4 am: 23. Februar 2006, 21:34:23 »

caspa,

ich kenne deine geschichte nicht, aber ich denke es ist die mutter, sie hat ein recht ihre kinder zu sehen, und meine auch sie werden davon keinen knacks bekommen;

ich würde mit ihr reden, und denke du solltest evtl. beim umgang ersteinmal dabei sein, oder eben jemand vom ja, mein vorschlag,

gruß papa

[Editiert am 23/2/2006 von Papa]
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