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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 14:27:59 *
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Autor Thema: Kontaktsperre und Umgangsboykott  (Gelesen 1329 mal)
murielspapa
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« am: 19. Februar 2006, 12:20:38 »

Die Situation mit meiner Ex eskaliert leider immer weiter. Wir hatten vereinbart, dass ich einmal in der Woche sonntags mit meiner Tochter telefonieren darf. Seit heute legt die Mutter einfach auf, wenn ich nach meiner Tochter frage. Der Umgang (alle 14 Tage ein Wochenende) wird seit neuestem auch boykottiert. Habe Angst meine Tochter zu verlieren. Antrag auf Verfahrenspfleger für Umgang ist gestellt. Dauert nur allles viel zu lange. Wer weiß Rat?
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kuwe
Gast
« Antwort #1 am: 19. Februar 2006, 12:25:24 »

Hallo Murielspapa,

bei mir ist wegen dem anhaltenden Boykott - trotz bestehender gerichtlich beschlossener Umgangsregelung, auf Antrag eine Umgangspflegschaft eingerichtet worden, dh. das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Dauer der Umgänge ist auf einen Amtsvormund übertragen worden. Dadurch klappen mittlerweile wieder die Umgänge , auch wenn diese Umgangspflegschaft mittlerweile vom OLG wieder aufgehoben wurde.
Was sagt denn Dein Anwalt ?

Gruß Kuwe
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DeepThought
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WWW
« Antwort #2 am: 19. Februar 2006, 12:31:59 »

Moin,

es bestht ja ein Umgangstitel, jedoch hat sich nach deinen Ausführungen das ehemals zuständige Gericht was die Durchsetzung des Titels angeht für nicht (mehr) zuständig erklärt im Umzug der Ex bedingt. Also auf ein Neues.

Welchen Antrag genau hast du jetzt gestellt?

Ich verstehe nicht so ganz, was du mit einem Verfahrenspfleger willst. Es wäre eher ein Umgangspfleger anzuraten.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
murielspapa
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« Antwort #3 am: 19. Februar 2006, 12:50:12 »

Der Antrag meiner Anwältin lautet:
Es wird beantragt, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zur Durchführung des Umgangsrechts des Antragstellers auf einen Verfahrenspfleger zu übertragen.
Ist das das gleiche? Worin besteht der Unterschied? Idee stammt von ihr.
Der Antrag ist vom 8. Februar. Wie lange dauert so etwas, bis entschieden wird.?
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kuwe
Gast
« Antwort #4 am: 19. Februar 2006, 13:00:20 »

Hallo Murielspapa,

die Verfahrenspflegerin ist eigentlich "Anwältin des Kindes" und dafür da, das das Kind vor Gericht Gehör bekommen soll. In meinem Verfahren war sie - eine Rechtsanwältin aus Husum - eigentlich gänzlich überflüssig und immer schnell mit der tollen "Mutter-Kind"-Bindung dabei, wenn es um Stellungnahmen und Aussagen vor Gericht ging.
Bei einer Umgangspflegschaft - einem "Sorgerechtentzug light", wird der KM für die Dauer der Umgänge das ABR entzogen und auf das zuständige JA , dh. eine vom Gericht bestimmte Umgangspflegerin , übertragen, die dann dafür Sorge zu tragen hat, daß die Umgänge funktionieren.
Da Entfremdungsgefahr besteht, sollte deine Rechtsanwältin einen Eilantrag stellen, denn einen Umgangstitel hast du doch, oder?! Wie sieht dieser denn bei Dir aus?
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murielspapa
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« Antwort #5 am: 19. Februar 2006, 13:07:56 »

Der Umgangstitel ist klar:
Der Kindesvater hat das Recht, seine Tochter ale 14 Tage freitags um 17.Uhr in A abzuholen und zu sich zu nehmen und sontags um 17.00 Uhr zurückzubringen.
Problem: Kindesmutter wohnt inzwischen ca 250 km von A entfernt in B. Vater wohnt 100 km von A entfernt in C. Entfernung zwischen B und C ca 320 km.
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murielspapa
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« Antwort #6 am: 19. Februar 2006, 13:09:36 »

Die Rechtsanwältin will am Montag Antrag auf eistweilige Anordnung stellen. Wie lange dauert so etwas?
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murielspapa
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« Antwort #7 am: 19. Februar 2006, 13:12:41 »

Hallo Kuwe,
ist da wirklich ein Unterschied? Wenn ich deine Definition lese iund den Antrag meiner Anwältin klingt das für mich ziemlich gleich. Ist da wirklich ein Unterschied?
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kuwe
Gast
« Antwort #8 am: 19. Februar 2006, 13:45:34 »

Hallo,

also bei mir waren SOWOHL Umgangspflegerin als auch Verfahrenspflegerin involviert.
Die Verfahrenspflegerin war mehr oder weniger nur dazu da, um die KM zu besuchen und das Kind nach dem Wohlbefinden zu fragen und mit der Mutter zu sprechen.
Und natürlich dem Gericht Rede und Antwort zu stehen.
Die Umgangspflegerin ist praktisch bei den Umgängen anfänglich dabeigewesen (beim ersten Termin) , hat dann nochmal die Übergabe mitgemacht und sich dann zurückgezogen und  ist nur noch im Hintergrund aktiv gewesen (für Rückfragen/Probleme etc.). Dadurch, daß zumindest die eintägigen Umgänge klappen, sah das Gericht keine Notwendigkeit mehr für die Umgangspflegschaft und lehnte die Weiterführung ab. Aber wenigstens habe ich zur Zeit Umgang.
Bei Dir macht es auf mich den Eindruck, als würde deine Anwältin auf betreuten Umgang klagen wollen, dh. auf Umgang unter Aufsicht. Da sind mir nämlich Fälle bekannt, wo diese die Verfahrenspflegerin durchführte. Aber das ist doch nicht dein Ansinnen, oder?!

Gruß Kuwe
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murielspapa
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« Antwort #9 am: 19. Februar 2006, 14:19:05 »

Darauf will sie ganz sicher nicht klagen! Ich hatte doch schon regelmäßigen Umgang. Im Moment gibt es zwei Probleme: 1) Meine Ex merkt, dass sie mit ihren völlig überzogenen Unterhaltsforderungen aufläuf. Gerichtskostenbeihilfe und Prozeßkostenvorschuß wurden abgelehnt. 2) Meine Ex spürt, dass sich meine Tochter bei mir und meiner neuen Familie zunehmend wohler fühlt. Sie ist eifersüchtig und hat Angst, meine Tochter zu verlieren.
Daher versucht sie nun nacht Umgang uch noch den Kontakt zu verhindern.
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kuwe
Gast
« Antwort #10 am: 19. Februar 2006, 15:44:14 »

Dann ist das vielleicht Wortklauberei mit den Begrifflichkeiten. Aber frag besser nochmal genau nach, nicht das sie da die komplett falschen Anträge stellt.

Alles Gute
Kuwe
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Chriwi
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« Antwort #11 am: 19. Februar 2006, 16:18:51 »

Hallo,
ich wünsche Dir viel Erfolg bei Deinem Kampf gegen den Umgangsboykott - ich selbst stand heute morgen vor verschlossener Tür der Ex  mad

Es war ausgemacht, dass ich heute mit den Kindern was mache....weder Kinder noch KM (aber auf die hätte ich auch verzichten können) waren da.....war aber auch nicht das erste Mal. Daher bin ich gespannt, was bei Dir rauskommt. Daumen drück!

Gruß
Chriwi
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Die Wege der Ex(esse) führen zum Palast der Weisheit!
murielspapa
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« Antwort #12 am: 12. März 2006, 14:12:13 »

In einer Vereinbarung mit der Kindesmutter vor dem Jugendamt ist gereglt worden, dass ich das Recht habe, meine Tochter jeden Sonntag um 11.00 Uhr anzurufen. Seit vier Wochen funktioniert das nicht mehr. Ich habe auch heute morgen wieder versucht, sie beim LG meiner Exe zu erreichen. Es war die Tochter des LG am Telefon, die offensichtlich nicht eingeweiht war. Sie reichte den Hörer weiter. Zum ersten Mal seit Wochen ein fröhliches:"Hallo Papa". Ich konnte noch antworten:"Hallo Mxxxx", dann wurde das Gespräch abrupt beendet.  cry_smile  Späteres Dauerklingeln meinerseits führte zum Zornesausbruch beim LG. gun
LG und Exe werden heute jedenfalls keinen schönen Sonntag haben.
Möchte gerne wissen, was die jetzt meiner Tochter erzählen.
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kleinegon
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« Antwort #13 am: 12. März 2006, 14:36:02 »

Hallo murielspapa,
ich habe Dir im anderen Topic geschrieben, dass Du ein Tagebuch führen solltest. Dies ist sehr, sehr wichtig, damit Du auf absurde Behauptungen der Ex angemessen reagieren kannst. Wenn Du in der Arbeit mit einem großen Kalender arbeitest, kannst Du auch dort die Vorkommnisse reinschreiben. Leider ist dies notendig!

Deine Frage, wie lange eine einstweilige Anordnung oder die Bestellung eines Umgangspflegers dauert, hängt selbstverständlich vom Gericht ab. Einstweilige Anordnungen sollen innerhalb von drei Monaten bearbeitet werden.

Nochwas:
Bei langer Trennung (also mehrere Monate oder auch ein Jahr -- solche Fälle gibt es) kannst Du sicher sein: Deine Tochter hat Dich immer in Erinnerung. Du lebst in ihrem Herzen! Die Liebe Deiner Tochter bleibt!

Ich wünsche Dir Kraft
Kleinegon
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Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
murielspapa
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« Antwort #14 am: 13. März 2006, 15:05:21 »

Der Mitarbeiter des JA hat seine Stellungnahme am Freitag ans Gericht geschickt. Befürwortet sofortigen Uamgang, sagt aber nichts zur Häufigkeit. Meine Tochter hat ihm gegenüber erklärt, dass sie manchmal auch lieber mit ihren Freundinnen zu Hause spielt. Ich glaube, sie ist hier inzwischen massiv von der KM beeinflußt worden. Ich werde am nächsten Freitag zusammen mit meiner LG und deren Tochter zur Schule meiner Tochter fahren, warten bis sie kommt und sie dann mit zu mir nehmen, wenn sie möchte. Auch der Kinderpsychologe hier in meiner Heimatstadt, bei dem ich mit meiner Tochter war, befürwortet das. Ich soll meiner Tochter ruhig zeigen, dass ich sie liebe.  ;)
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murielspapa
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« Antwort #15 am: 13. März 2006, 18:01:49 »

Komme gerade nach hause. Im Briefkasten Post meiner Anwältin. Die Anwältin meiner EX schreibt:
"Das Umgangsrecht wurde bereits am 23.12.03 vergleichsweise festgelegt und wie folgt tituliert: C) Er hat alsdann das Recht; Mxxxx alle zwei Wochen in der Zeit von Freitag 18.00 Uhr bis Sonntag 18.00 Uhr zu sich zu nehmen.
Wir fragen an, ob hier eine Doppeltitulierung vorgenommen werden soll?"

Ist die verrückt? Die hat doch immer seitenlang Briefe geschrieben, warum Mxxx nicht kommt!
Hat die nicht mit meiner Ex gesprochen? Weiß sie nicht, dass meine Ex Umgangsboykott bereibt???
Kann ich meine Tochter nun mit Zustimmung Freitag holen?
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murielspapa
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« Antwort #16 am: 18. März 2006, 13:08:27 »

Bin gestern mit meiner LG zum Wohnort meiner Tochter gefahren. Habe sie auf dem Schulhof in der Pause 10 Minuten sprechen können. Sie hat sich sichtlich gefreut. Habe ihr gesagt, dass ich sie sehr lieb habe. Wir haben ihr ein Silberkettchen mit  war Pferdeanhänger geschenkt. Mitkommen wolllte sie nicht. Damit war sie sichtlich überfordert. Also haben wir sie sehr schnell in Ruhe gelassen. Nach herzlicher Verabschiedung ging es zurück. Sieben Studen Fahrtzeit für 10 Min. Aber ich denke, es war wichtig für miene Tochter. Mir hat es gut  getan sie wieder zu  sehen.
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murielspapa
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« Antwort #17 am: 11. April 2006, 15:06:08 »

Ich hatte letzte Woche meine Verhandlung vor dem Familiengericht. KM hatte kurz vorher klein bei gegeben. Ab sofort sehe  ich meine Tochter acht Wochen im  Jahr während der Ferien (mal sehen wie lange sie das mitmacht) und dazwischen alle 3 - 4 Wochen ein Wochenende  thumbup
   
Ab sofort darf ich sie auch jeden Abend zwischen 18 und 20 Uhr anrufen.
Meine Ex reagiert offensichtlich nur auf Druck, aber dann reagiert sie auch.
Karfreitag hole ich meine Kleine. Wir haben schon miteinander telefoniert und es war fast wie immer.
Ich hoffe jetzt auf eine schöne Zeit zu viert.
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kuwe
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« Antwort #18 am: 11. April 2006, 15:31:42 »

Yo, Glückwunsch für Dich und Deine Kleine....

Hoffentlich hält sich auch Deine herzallerliebste Ex an die Vereinbarungen......

Gruß Kuwe schild_allesgute  
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WWW
« Antwort #19 am: 11. April 2006, 15:58:07 »

 thumbup  
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Meinen aufrichtigen Dank!
murielspapa
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« Antwort #20 am: 11. April 2006, 16:01:49 »

Bin ich gemeint???
Habe ich eine falsche Tast gedrückt???
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WWW
« Antwort #21 am: 11. April 2006, 16:24:08 »

Näääääääääää, "Daumen hoch", Glückwunsch, Hurra, Bravo, Viel Spaß
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Merrow
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« Antwort #22 am: 11. April 2006, 16:43:19 »

Da kann man Dich nur beglückwünschen !!!

Ich wünsche Dir eine gute Zeit mit Deiner Kleinen.

   

Manchmal wird Geduld eben doch belohnt.

Alles Gute
Merrow
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Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)
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