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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 14:26:32 *
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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Sorgerecht (Moderator: 82Marco)  |  Thema: Verfassungsklage?
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Autor Thema: Verfassungsklage?  (Gelesen 879 mal)
Trauriger Vater
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 31


« am: 16. Februar 2006, 20:37:38 »

Hallo,

mal noch ne Frage an Euch alle.
Ich habe gehört das es eine Verfassungsklage gibt in der es darum geht das Väter in einer Lebensgemeinschaft genauso Anerkannt werden als 50% Sorgeberechtig wie Väter die eine Heiratsurkunde haben.

Gibt es solch eine Klage und weis jemand den Stand der Dinge?

Danke, Cu TV
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DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #1 am: 16. Februar 2006, 21:36:41 »

Moin,

die Sorgerechtsregelung für Väter nicht ehelicher Kinder hat das BVerfG in seinem Skandalurteil (>hier<)  abgefackelt.

Es gibt Ansätze, Partnern in Lebenspartnerschaft (also homosexuelle Partnerschaften) das GSR einzuräumen. Ob dies allerdings beim BVerfG anhängig ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Muckebruder
Gast
« Antwort #2 am: 16. Februar 2006, 21:44:07 »

Auzug aus besagtem Urteil:

  Die grundsätzliche Zuweisung des Sorgerechts an die Mutter des nichtehelichen Kindes ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und verstößt nicht gegen das Elternrecht des Vaters des nichtehelichen Kindes.

Frag mich welches Elternrecht der Vater des nichehelichen Kindes dann noch hat !?

Unglaublich !!!


Stefan
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Trauriger Vater
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 31


« Antwort #3 am: 17. Februar 2006, 15:51:17 »

Hallo und Danke für dieses tolle Urteil!
Werde es trotzdem Versuchen, weil sonst habe ich schon vorher verloren.

Danke, schön das es solch ein Forum gibt!!!

TV
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Milan
_Milan
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3.380



« Antwort #4 am: 17. April 2006, 22:26:36 »

Hi zusammen!

Frech ist, dass bei einer nichtehelichen Gemeinschaft aber dennoch einige wuchtige Verpflichtungen auf den Vater einprasseln. Zwar hat er keinerlei Sorgerecht, von der "nichtehelichen Zugewinngemeinschaft" muss er aber 50% an die Ex abdrücken.

Mit Kohle MUSS er gerade stehen. Für die Kinder DARF er NICHT gerade stehen.

Deutschland - wir lieben Dich ... ohje, gleich kommt bestimmt ein Blitz und erschlägt mich:-)

Gruss,
Milan
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Xe
_vj
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.619



« Antwort #5 am: 17. April 2006, 23:19:41 »

Moin,

wo steht denn etwas von "nichtehelicher Zugewinngemeinschaft"??

Eine Gütergemeinschaft gibt es nur bei ehelichen Partnern, und auch nur, wenn sie diese nicht ausgeschlossen haben (Gütertrennung). Ein reines Zusammenleben bedeutet keine Unterhaltspflicht, diese kann nur durch Heirat und / oder Kindesbetreuung begründet werden. Sollte ein Anwalt bei dir sowas faseln, hak das unter "versuch' mers ma" ab.

Gruß, Xe
Gespeichert
Milan
_Milan
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3.380



« Antwort #6 am: 21. April 2006, 09:22:46 »

Xe:
Seit Reformierung des Kindschaftsrechtes in 1998 gilt eine nichteheliche Lebensgemeinschaft nach 3 Jahren des Zusammenlebens wie eine Ehe. Finanziell zumindest. Ein Freund von mir lebte 10 Jahre unehelich mit seiner Frau zusammen und trennte sich. Zwischenzeitlich wurde er dazu verdonnert 50% seiner Gewinne aus dieser Zeit an die Ex zu zahlen.

Milan
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Xe
_vj
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.619



« Antwort #7 am: 21. April 2006, 10:51:34 »

Moin,

das wäre mir komplett neu, denn einen Zugewinnausgleich gibt es nur bei einer Ehe mit Gütergemeinschaft. Ich würde mir das Ganze mal zeigen lassen, auf welcher Grundlage das Ganze basiert - unter Umständen haben die beiden diese Gewinne auf zivilrechtlicher Basis gemeinsam erwirtschaftet, z.B. durch eine GbR, und das hat mit dem Zusammenleben wiederum absolut nichts zu tun.

Gruß, Xe
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