Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 14:19:26 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: 1 2 [3]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Alleiniges Sorgerecht für meinen Sohn?  (Gelesen 3164 mal)
AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #50 am: 15. Februar 2006, 20:47:07 »

Ein wenig off-Topic - aber wirklich nur ein wenig  ;)

@Jens

 
Zitat
was bleibt einem ansicbh auch übrig..nur komisch das dann genau darüber die Gegenseite sich mukiert..


So geschehen bei der Wahl der ersten Fremdsprache: erst raushalten, dann, als die Note in den Keller ging - meckern.

 
Zitat
Und wenn man erreicht um Unterschrift bittet, dann kommt keine Antwort zurück u man muß selbst für eine Unterschrift zwecks Aussstellung von Kinderausweisen erst Klagen, sehr sinnig, aber erlebt..


Diese Unterschrift (die im übrigen die einzige war, die ich wirklich brauchte) habe ich zum Glück ohne weitere Probleme bekommen. Das einzig Blöde dabei war, dass es WOCHEN dauerte, bis ich den KV für diese Unterschrift mal zwischen die Finger bekam. Da war schon fast der Urlaub in Gefahr  puzzled .

 
Zitat
will mal lieber nicht sagen wie ich mich meist verhalten hab..ganz ok war eben nämlich nicht wirklich..


Das würde mich jetzt sehr interessieren  :cool: , vielleicht kannst du es mir ja mal mailen. Ansonsten behalf ich mir immer mit einer Notlüge die nicht wirklich eine war: es würde zu lange dauern, eine Unterschrift vom KV zu bekommen.

Gruß AJA
Gespeichert
JensB2001
eingeschränkt
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.099


« Antwort #51 am: 15. Februar 2006, 22:45:00 »

Hey!

Also es gab da schon mehrere Dinge wo es ansich ihrer Unterschrift bedarf hätt..

Diese Sache hingegen
 
Zitat
quote:
--------------------------------------------------------------------------------
Und wenn man erreicht um Unterschrift bittet, dann kommt keine Antwort zurück u man muß selbst für eine Unterschrift zwecks Aussstellung von Kinderausweisen erst Klagen, sehr sinnig, aber erlebt..
--------------------------------------------------------------------------------



Diese Unterschrift (die im übrigen die einzige war, die ich wirklich brauchte) habe ich zum Glück ohne weitere Probleme bekommen. Das einzig Blöde dabei war, dass es WOCHEN dauerte, bis ich den KV für diese Unterschrift mal zwischen die Finger bekam. Da war schon fast der Urlaub in Gefahr


Ging natürlich so aus, das ich, meine RAin, und das Einwohnermeldeamt sie angeschrieben hatte, sie aber natürlich nicht reagierte... (das Einwohnermeldeamt, hatte ich gar die Sachlage genauestens geschildert, u sah gar von einem persönlichen Erscheinen ab u hatte ihr eine Einverständniserklärung gefertigt, die sie hätte nur Unterschreiben müssen u zurücksenden müssen..)

Sie reagierte erst als ich Klage eingereicht hatte..nur um eben die besagte Unterschrift für die Kindrausweise zu bekommen..

Die Verhandlung ergab natürlich dann das es keinerlei Gründe für sie gab, diese Unterschrift zu verwehren..u sie "mußte" ihr Einverständnis geben..u dafür eine Klageinklusive PKH u allem drum u dran..  c

Letztendlich aber, war durch die Schreiberei u die Klage, natürlich der Sommer längst vorbei..u die Kinderausweise hatte ich anfang des Jahres beantragt..
Und ihr war sehr bewußt das das so alles so lange dauern würde..ihr war es doch völligst egal, ob wir Urlaub haben oder nicht .. (letztendlich hatten wir dann auch ohne Kinderausweise den Urlaub, wenn es auch etwas problematisch war)


 
Zitat
quote:
--------------------------------------------------------------------------------
will mal lieber nicht sagen wie ich mich meist verhalten hab..ganz ok war eben nämlich nicht wirklich..
--------------------------------------------------------------------------------



Das würde mich jetzt sehr interessieren  , vielleicht kannst du es mir ja mal mailen.


Naja..das erzähl ich dir dann doch mal lieber in einer PN .. es war eine Notlüge, ähnlich wie der deinen, aber ich denk nicht zum Nachahmen wirklich zu empfehlen, wenn es auch nichts wirklich schlimmes war diese Notlüge......aber ich denk das gehört jetzt nicht wirklich hier hin..  

Gruß
Jens
Gespeichert
Seiten: 1 2 [3]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Sorgerecht (Moderator: 82Marco)  |  Thema: Alleiniges Sorgerecht für meinen Sohn?
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team