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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 14:18:49 *
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Autor Thema: Unterhalt von meiner Frau ????  (Gelesen 1778 mal)
Uwefragt
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Beiträge: 19


« am: 15. Februar 2006, 01:21:50 »

hallo an alle ... ich bin neu hier und hab einige fragen, in der hoffnung, dass ihr mir sie beantworten könnt.

meine *noch*frau hat es wohl geschafft!!!! so wie es aussieht werde ich wohl insolvenz anmelden müssen. hierzu meine erste frage. meine frau muß für unseren bei mir lebenden sohn 257,-- euro unterhalt zahlen. wird dieser unterhalt zzgl. kindergeld auf die lohnpfändungsfreigrenze angerechnet oder bekomme ich den unterhalt u. kindergeld zusätzlich?Huch
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Frodo60
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« Antwort #1 am: 15. Februar 2006, 05:57:47 »

Der Onterhalt ist nicht für dich sondern für deinen Sohn gedacht. Ebenso verhält es sich mit dem Kindergeld. Also nicht pfändbar.
Gruß Frodo
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It\'s a womans world
Uwefragt
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Beiträge: 19


« Antwort #2 am: 15. Februar 2006, 11:11:23 »

danke für deine antwort frodo, aber damit ist meine frage leider noch nicht beantwortet.

verbleibt mir der unterhalt sowie das kindergeld  zusätzlich zu meinem nichtpfändbaren arbeitslohn?Huch

Wäre toll, wenn das jemand hier wüsste.
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Taccina
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« Antwort #3 am: 15. Februar 2006, 11:33:33 »

Hallo,

ich glaube der Pfändungsfreibetrag bei alleinerziehende mit Kind liegt irgendwo bei 1200€.

Liebe Grüße Taccina
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Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Uwefragt
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« Antwort #4 am: 15. Februar 2006, 11:42:58 »

hallo taccina ... bei der lohnpfändung kommt es auf den auszuzahlenden lohn an, dass weiss ich. bei mir sind das rd. 1.300,-- euro, die nicht pfändbar sind. aber was ist mit dem unterhalt und kindergeld?Huch? werden diese beträge noch drauf gerechnet oder sind die in den 1.300,-- enthalten?Huch

zu schön um wahr zu sein, denn dann ginge es mir finanziell besser wie jetzt.
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Elternteil_m
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« Antwort #5 am: 15. Februar 2006, 11:48:15 »

Das private Insolvenzverfahren ist dafür da, das es dem Schuldner besser geht.
Mach Dich schlauer!

Kindergeld und empfangener Unterhalt fürs Kind sind IMHO eh nicht Deines.
Doc hwarum sollte Dein Freibetrag 1300 Euro sein? Hast DU eine Unterhaltsverpflichtung?

Du hast doch Kontakt zur Caritas, haben die dort keine Schuldnerberatung ?  

[Editiert am 15/2/2006 von Elternteil_m]
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Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.
Taccina
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« Antwort #6 am: 15. Februar 2006, 11:51:35 »

Hm Uwefragt,

da bin ich überfragt.
Ich könnte mir aber vorstellen, das die 1300€ dann für Euch beide reichen müßen.
Wenn Du dann noch Unterhalt und Kindergeld dazu rechnen würdest wärst Du ja bei 1713€. So hoch ist kein "Selbstbehalt"....schließlich wollen die Schuldner ja auch ihr Geld irgendwie wieder haben und sollen es ja auch bekommen....
Sag Dir einfach, das sind monatlich 413€ die ich mehr tilgen kann und so schneller bin ich von den Schulden weg.

Ich bin auch allein mit meinem Kind und kann von 1300€ monatlich nur Träumen.

Aber selbst mit dem Geld was ich zur Verfügung habe, kann man monatlich über die Runden kommen.
Man sollte seine Ansprüche ein wenig runter Schrauben und dann klappt das schon.

Ich weiß ja nicht was Du monatlich an Kosten hast, oder wie Dein Lebensstil ist, aber mit 1300€ müßtet ihr das doch packen....
Mehr wird Dir da bestimmt nicht bleiben.

Liebe Grüße Taccina



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Uwefragt
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« Antwort #7 am: 15. Februar 2006, 11:58:07 »

Nein, ich habe keine Unterhaltsverpflichtungen. hab in der *neuen* lohnpfändungstabelle nachgeschaut. bei meinem einkommen (netto 1.600 bis 1.800 - unterschiedlich bedingt durch schichtdienst) mit einem kind bleiben mir mind. 1.300,-- die nicht pfändbar sind. ich finde nirgendwo eine aussage ob kindesunterhalt und kindergeld darin enthalten sind oder nicht. es wird immer nur von lohnpfändung gesprochen.

schuldnerberatung?Huch *lach* ... es gibt hier zwei davon ... aber termin??? .... aussichtslos!!!

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Uwefragt
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« Antwort #8 am: 15. Februar 2006, 12:03:35 »

hallo taccina ... im grunde hast du recht ... 1.300 euro sind viel geld ... aber alleine um zur arbeit zu kommen brauche ich monatlich über 300 euro an sprit!!!!

selbstverständlich sollen die gläubiger geld bekommen, aber von den schulden komme ich trotzdem nicht runter. es geht um zwi eigentumswohnungen. in der großen (90 qm) lebt meine *noch*frau. die andere ist vermietet. ich zahle rd. 700 euro für nix!!! hat meine ex gut eingefädelt .... exclamation_smile
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babbedeckel
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AE-Papa


« Antwort #9 am: 15. Februar 2006, 12:14:38 »

@uwefragt,

hä, deine EX wohnt in der großen Wohnung und du bezahlst sie !?
Da läßt sich doch was machen. Auf wen sind denn die Wohnungen geschrieben ?

Gruß
babbedeckel
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Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
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« Antwort #10 am: 15. Februar 2006, 12:32:45 »

Mensch Uwe ;-)

erst die Facts, dann die Frage !

Gemeinsam angeschaffte Wohnungen?

Die 700 Euro/mtl. sind noch nicht der Grund für ne Insolvenz, wenn die Wg. verkauft sind, haste n paar Monate jew. 700 Euronen Schulden angehäuft, mehr nicht.

Also bitte mehr Hintergrund, damit ich mitdenken kann ;-) Sonst kann nur spekuliert werden und DU sagst dann: Nein, so ist das nicht, sondern so und so. . . ist doch keien Ratespiel hier

 
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« Antwort #11 am: 15. Februar 2006, 12:54:03 »

auweia ... ich werd es erklären.

zwei wohnungen .... schulden darauf insgesamt mtl. rd. 2.100,-- euro ... kleine wohnung 300,-- mieteinnahme ... große wohnung wird von ihr bewohnt (bei fremdvermietung wäre mieteinnahme 850,--) .. sie zahlt 741,-- euro ... den rest ich ...

bank will für die bestehenden kredite vorfälligkeitzins rd. 50.000,-- ... bei verkauf bleiben jedemenge restschulden. ich bin nicht mehr in der lage für die verbindlichkeiten aufzukommen. mein dispo ist voll ausgeschöpft.

es wird eng ... richtig eng.
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Uwefragt
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« Antwort #12 am: 15. Februar 2006, 12:55:03 »

ach ja ... die wohnungen gehören beiden!!!!
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sky
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« Antwort #13 am: 16. Februar 2006, 10:29:06 »

Hi,
Zitat
verbleibt mir der unterhalt sowie das kindergeld  zusätzlich zu meinem nichtpfändbaren arbeitslohn?Huch


ja! Kindergeld und Unterhalt werden nicht als Einkommen bei der Pfändungstabelle berücksichtigt! Du bekommst also den Pfändungsfreibetrag plus Unterhalt und Kindergeld.

Allerdings:

§ 840 c Abs. 4 ZPO

4) Hat eine Person, welcher der Schuldner auf Grund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt, eigene Einkünfte, so kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers nach billigem Ermessen bestimmen, daß diese Person bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt; soll die Person nur teilweise berücksichtigt werden, so ist Absatz 3 Satz 2 nicht anzuwenden."

Gruss
sky
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Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Taccina
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« Antwort #14 am: 16. Februar 2006, 10:40:22 »

Ähhmmm

was mir da grade mal so auffällt...

Gehen die bei ner Privatinsolvenz nicht sowieso gleich an die Eigentumswohnungen beim Pfänden???

ICh meine doch zu wissen, wenn man ne Privatinsolvenzanmeldet, dann darf man nix mehr haben.... und die Wohnungen sind ja nun mal da.

Liebe Grüße Taccina
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