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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 14:13:47 *
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Autor Thema: Sicherheitsleistung 110%  (Gelesen 766 mal)
Elternteil_m
_Elternteil_m
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 874



« am: 14. Februar 2006, 14:52:54 »

In einer Klage ( nicht wegen KU oder EU ) wurde geurteilt:

Zitat


Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.078,56 € nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages.



Bedeutet das, das die Klägerin nur vollstrecken lassen kann, wenn sie 4.078 € + 10% Sicherheit leistet ?


[Editiert am 14/2/2006 von Elternteil_m]
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Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.
Schmusepapa
Gehört zum Inventar
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Beiträge: 1.461


« Antwort #1 am: 14. Februar 2006, 15:00:16 »

Hallo Elternteil_m,

vorläufig (d.h. bis zur Rechtskraft des Urteils): Ja. Der Grund ist eigentlich auch einleuchtend. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich (Berufung / Revision), sollte die nächste gerichtliche Instanz zu einem anderen Urteil kommen, dann wäre ja zu Unrecht vollstreckt worden.

Ohne Sicherheitsleistung kann erst vollstreckt werden, wenn das Urteil rechtskräftig ist.

Gruß

Martin
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Uli
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Beiträge: 5.561


VS-Fossil


WWW
« Antwort #2 am: 14. Februar 2006, 15:08:06 »

 
Zitat
Bedeutet das, das die Klägerin nur vollstrecken lassen kann, wenn sie 4.078 € + 10% Sicherheit leistet ?


Das heißt, die Beklagte muss 110% der Forderungsbetrages als Sicherheit hinterlegen, um nicht gepfändet zu werden. Hat sie bereits teilweise Zahlungen geleistet, so werden diese angerechnet und so verringert sich der Forderungsbetrag. Die Beklagte kann aber trotzdem gepfändet werden, wenn der Kläger ebenfalls Sicherheit in geforderter Höhe hinderlegt (was m.E. allerdings nicht wirklich Sinn macht).

LG Uli

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Elternteil_m
_Elternteil_m
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 874



« Antwort #3 am: 14. Februar 2006, 15:14:34 »

Jou, schon verstanden. Danke.

In dem AG-Urteil steht nix drin, was noch zulässig sei. . .auch nicht, wann das Urteil rechtskräftig sei. . .

Ab wann kann denn dann ohne Sicherheitsleistung vollstreckt werden ?  

Wenn die Beklagte Berufung einlegt ( Das könnte gut möglich sein, da sie sich bislang zur Sache nicht geäussert hat, und nun wach wird. . . ), geht's vors OLG, solange kann eben nur mit Sicherheitsleistung vollstreckt werden ja ?  
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Uli
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VS-Fossil


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« Antwort #4 am: 14. Februar 2006, 15:25:43 »

 
Zitat
In dem AG-Urteil steht nix drin, was noch zulässig sei. . .auch nicht, wann das Urteil rechtskräftig sei. . .

Ab wann kann denn dann ohne Sicherheitsleistung vollstreckt werden ?


Ich denke mal 4 Wochen nach Zustellung.
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