In einer Klage ( nicht wegen KU oder EU ) wurde geurteilt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.078,56 € nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages.
Bedeutet das, das die Klägerin nur vollstrecken lassen kann, wenn sie 4.078 € + 10% Sicherheit leistet ?
[Editiert am 14/2/2006 von Elternteil_m]