Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 14:12:49 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Beweis: Parteieinvernahme des Antragstellers  (Gelesen 647 mal)
hickorywind
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« am: 12. Februar 2006, 10:52:08 »

hallo Ihr
kann mir  jemand erklären was hier eigentlich gemeint ist?

Beweis: Parteieinvernahme des Antragstellers

[Editiert am 12/2/2006 von hickorywind]
Gespeichert
midnightwish
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.774



« Antwort #1 am: 12. Februar 2006, 12:33:35 »

Das der Antragsteller sich zur Sache (zum Antrag) geäußert hat und das als Beweis aufgeführt wird.

z.B. der Antragsteller beantragt das ASR. Als Beweis wird dann irgendwo aufgeführt, das der Antragsteller sich dem Gericht gegenüber geäußert hat, welche Gründe er für die Erteilung des ASR sieht...
Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
hickorywind
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« Antwort #2 am: 12. Februar 2006, 13:09:12 »

kann ich mir das so vorstellen, das wenn die andere Partei eine eidesstattliche Versicherung abgibt, das diese dem gleichkommt? also einer Äußerung gegenüber dem Gericht?
Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Sorgerecht (Moderator: 82Marco)  |  Thema: Beweis: Parteieinvernahme des Antragstellers
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team