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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 14:11:48 *
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Autor Thema: Guideline Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht  (Gelesen 889 mal)
hickorywind
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« am: 11. Februar 2006, 17:03:28 »

Hallo liebe Gleichgesinnte,
vielleicht könnt ihr mir bei folgendem Problem helfen...
Meine Ex-Frau lässt trotz Gerichtsbeschlüssen sämtliche Umgangstermine platzen.
Da wir knapp 1000 km auseinander wohnen hab ich keine Chance, mal auf die schnelle was zu machen, also hinzufahren oder so.
Auch Zwangsgeldandrohungen und so interessieren sie nicht.
Sehe daher die einzige Möglichkeit die KInder zu mir zu holen. Dass das nicht unbedingt ganz einfach ist weiss ich.
Deshalb hier die Frage was habt ihr an Erfahrungen, ggf. quasi eine Guideline, worauf muss ich besonders wert legen etc.... Mir geht es gottlob wirklich nur um das Wohl meiner Kinder...

Danke für eure Hilfe...
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brille007
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.405



« Antwort #1 am: 11. Februar 2006, 17:38:38 »

Moin hickorywind,

zunächst einmal ein herzliches "hallo" auf vatersein.de, der Seite auch für weit räumlich getrennte Väter.

Offensichtlich muss ich Dir gleich zu Anfang eine Illusion nehmen: Die Tatsache, dass es solche Gerichtsbeschlüsse gibt, ist eine Seite der Medaille; die Tatsache, dass die Mutter Deiner Kinder sich nicht daran hält, die zweite. Es gibt aber auch noch eine dritte: Das Sprichwort "Wo kein Kläger, da kein Richter" hat im deutschen "Familienrecht" eine ganz andere Bedeutung; hier lautet es sinngemäss "Wo der Kläger ein Vater ist, spielen Rechte keine grosse Rolle". Oder so.

Will heissen: Wenn das Wohl Deiner Kinder nicht akut gefährdet ist, wirst Du mit sämtlichen Versuchen, das alleinige Sorgerecht zu erstreiten, gegen die Wand laufen. Hierfür müsstest Du schon nachweisen können, dass die Kinder massiv vernachlässigt werden, nichts zu essen bekommen, in Lumpen herumlaufen etc. - und selbst dann würde das Sorgerecht vermutlich eher dem zuständigen Jugendamt übertragen als Dir. Das ist die deutsche Familienrechts-Wirklichkeit: Kinder gehören ihren Müttern - basta.

Eine Mutter, die "nur" den Umgang der Kinder mit ihrem Vater boykottiert, löst bei der Justiz höchstens Gähnen aus - dieser Fall ist so häufig, dass er schon beinahe als Regel betrachtet werden kann und deshalb niemanden aufregt.

Wenn Du einen guten Anwalt und das nötige Glück hast, kannst Du versuchen, eine Umgangsregelung zu erstreiten, bei der Deiner Ex Zwangsgeld für weiteren Boykott angedroht und sie ausserdem zur Übernahme vergeblicher Reisekosten verdonnert wird. Wenn sie finanziell allerdings nicht auf Rosen gebettet und/oder von Unterhaltszahlungen Deinerseits abhängig ist, beisst sich die Katze auch wieder in den Schwanz - wovon soll sie Deine Reisekosten dann bezahlen? Vom Unterhalt wirst Du sie kaum abziehen dürfen.

Ich will Dich gewiss nicht desillusionieren, aber wegen Umgangsboykotts wird Dir kein deutscher Familienrichter das alleinige Sorgerecht für Deine Kinder zusprechen. Und Deine Ex wird von ihrem Anwalt wissen, dass sie diesbezüglich praktisch Narrenfreiheit hat - selbst wenn sie es war, die nach Eurer Trennung diese grosse Entfernung selbst geschaffen hat.

Also: Kämpfe um Dinge, die eine realistische Aussicht auf Erfolg haben. Die Kinder zu Dir zu holen gehört nicht dazu. Sorry, dass ich Dir hier nichts anderes sagen kann, aber wir sind hier ehrlich zueinander und auch zu neuen Gästen - es erspart eine Menge Enttäuschungen.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
DeepThought
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WWW
« Antwort #2 am: 11. Februar 2006, 18:28:46 »

Moin,

1.000 Km Distanz sind in Deutschland ja nur schwer herzustellen. Mit kommen spantan einige Fragen in den Sinn:
- Wie alt ist das Kind
- Wer hat die Distanz hergestellt
- Wie lange währt diese Distanz bereits
- Ist bereits Zwangsgeld ersatzweise Erzwingungshaft beantragt worden?

DeepThougt
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hickorywind
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« Antwort #3 am: 11. Februar 2006, 18:34:53 »

hi deep

also die kids sind 6, 9,13
die Distanz wurde von Mutter hergestellt, zur Zustimmung war ich quasi genötigt.
Übrigens ist die distanz münchen/ kiel..... ( könnt schlimmer nicht sein )
Mittlerweile besteht die distanz bald 1,5 jahre solange dauert der kampf um den Umgang schon
Antrag auf Zwangsgeld wurde gestellt erzwingungshaft nicht, die mutter hat kein geld, also lacht sie über zwangsmittel und in den bau steckt man sie nicht weils dem wohle der kinder schadet.
der antrag auf zwangsgeld wird durch den zutändigen richter vereitelt, der entscheidet einfach nicht... meiner Meinung nach mutwillig
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DeepThought
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« Antwort #4 am: 11. Februar 2006, 18:36:47 »

Kiel ? Soso - schon mal in mein Profil gesehen ?  ;)
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hickorywind
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« Antwort #5 am: 11. Februar 2006, 18:40:25 »

gerade eben, aber erklär dich, was willst du mir damit sagen?
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DeepThought
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« Antwort #6 am: 11. Februar 2006, 18:46:39 »

Du hast eine PN.

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