Hallo zusammen,
… und da soll man sich nicht aufregen!…
In den über drei Jahren, die mein Schatz und ich nun schon in „wilder Ehe“ zusammen leben hatten wir ja schon genug Gelegenheiten uns über die deutschen Gesetze, sagen wir mal, zu wundern. ;)
Aber heute Morgen reg ich mich auf und muss jetzt mal eben Dampf ablassen.
Folgende Situation:
Voraussichtlich im Mai kommt unser gemeinsames Wunschkind zur Welt. Und da wir ja vorausschauend schon mal eine pränatale Vaterschaftsanerkennung und eine Erklärung zur gemeinsamen Sorge beim JA abgegeben und beurkunden lassen haben, dachten wir: Alles klar! Gleiche Rechte für ihn als Papa wie auch bei verheirateten Eltern.
Pustekuchen!
Ein befreundetes Paar erzählte uns nun, dass er seinerzeit mit den gleichen Unterlagen „bewaffnet“ beim zuständigen Standesamt erschien, um das Kind anzumelden und ihm seinen Nachnahmen zu geben.
Das wollen wir auch, also dem Kind den Nachnahmen vom Papa geben.
Aber das Standesamt verweigerte dies. Das Kind bekam erst mal automatisch den Nachnamen der Mutter. Beide Eltern mussten erscheinen und die Erklärung bezüglich der Namensgebung gemeinsam abgeben.
O.k., dachten wir nun, dann sprechen wir mal jetzt schon beim Standesamt vor und geben diese Erklärung ebenfalls pränatal ab. Also hab ich gerade mal bei unserem StA angerufen und mich dahingehend erkundigt. Die Dame erklärte mir jedoch, dass dies nicht möglich sei. Ich müsste auf jeden Fall nach der Geburt des Kindes mit erscheinen.
Da unser Kind aber, wenn alles gut verläuft, in einem benachbarten KH zur Welt kommen soll, bei dem dann ein anderes StA zuständig ist habe ich da auch gleich noch mal angerufen und gefragt.
Antwort des Beamten:
>>Damit der Vater des Kindes das Kind auf seinem Namen anmelden kann, müssen sie vorher auf Ihrem Standesamt gemeinsam eine vorgeburtliche Namenserklärung abgeben. Hierfür benötigen sie die jeweiligen Personalausweise, Geburtsurkunden der Eltern, die pränatale Vaterschaftsanerkennung und die Erklärung der gemeinsamen Sorge. Die Absichtserklärung kostet 10,- EUR und muss dann von ihrem StA an uns mitgeteilt werden und der Kindsvater kommt dann zu gegebener Zeit mit sämtlichen, offiziellen Unterlagen, bzw. Kopien zum Anmelden des Kindes auf seinem Namen zu uns.<<
Na super! Wieso kann ich gerade nicht glauben, dass das dann im Mai auch wirklich so funktioniert?!?
Mein Schatz flippt aus, wenn man ihm das Recht verwehrt sein eigenes Kind anzumelden.
Ich bin diese ganze Bürokratie sooo leid…
So, jetzt aber noch mal tief ein- und ausgeatmet… ppppffffffffffft
Jetzt sollte es wieder gehen. Danke euch für’s Dampf ablassen. Und vielleicht gibt es noch mehrere hier im Forum, die ähnliche Pläne haben und dann schon mal wissen, woran sie alles denken müssen. ;)
Ich werde euch beizeiten Bescheid geben, ob dann letztendlich die Anmeldung unseres Kindes auf den Familiennamen des Vaters tatsächlich „so einfach“ geklappt hat.
Bis dann,
LG
Olga