@all
Gehst du vor Gericht, dann nur mit Anwalt. Ohne Anwalt ist das Selbstmord....
Dem stimme ich nicht zu. Da Du, Patrick, nicht verheiratet warst, besteht wohl nur ein Umgangsrecht. Du kannst also ohne RA nichts kaputt machen.
Beantrage einfach einen normalen Umgang (Du musst leider konkrete Vorschläge machen), lege die bisherigen Schwierigkeiten dar,
ohne die Mutter anzugreifen!
Argumentiere aus der Sicht des Kindes: das Kind benötigt einen regelmäßigen Umgang, damit es sich darauf einstellen und verlassen kann und dieser Umgang muss verlässlich für das Kind sein.
Es erfolgt dann eine Stellungnahme von Deiner Ex, auf die Du wieder zu erwidern hast. Mache dies kurz und verlange eine mündliche Verhandlung.
Erwähne
Das JA sagte mir daraufhin, dass sie keine Handhabe hätten und ich den Weg über's Gericht gehen muss.
am besten mit dem Namen des Sachbearbeiters und dass Du mehrere Gespräche bereits führen wolltest (wie Du oben geschrieben hattest.).
In der ersten mündlichen Verhandlung ist der Richter gezwungen, einen Kompromiss oder eine gütliche Regelung zu finden. Vielleicht reicht die dann für Dich aus.
Wichtig:
-- Falls Du ein Urteil willst, da der Richter Dir nicht liegt bzw. er Dir zu wenig Umgang gewährt: bei dem OLG ist Rechtsanwaltszwang!! Der Einspruch muss also von einem RA rechtzeitig (!) eingehen.
-- Falls die Mutter diese Regelung wieder boykottiert bzw. Dich schikaniert, beim nächsten Gerichtgang
mit RA und beantragen, dass die Mutter auch Deine RA-Kosten zu tragen
hat, da sie die erste gerichtliche Vereinbarung nicht eingehalten hatte.
Ich wünsch Dir viel Glück
Kleinegon