Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 13:59:03 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Durchsetzung einer schriftl. Umgangsregelung  (Gelesen 708 mal)
patrick pacard
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 47


« am: 01. Februar 2006, 15:36:50 »

Halli Hallo zusammen,

ich brauche doch noch mal Eure Hilfe!

Nachdem das Unterhaltsverfahren mit meiner Ex (wir waren nicht verheiratet) und mir mit einem gerichtlichem Vergleich abgeschlossen wurde, durfte ich mein Kind (zweieinviertel Jahre süß) wieder einigermaßen regelmäßig besuchen. Etwa 3x monatlich, in der Wohnung meiner Ex, ein Spaziergang um Block ist erlaubt.

Einer schriftlichen Regelung ist sie ausgewichen. Ich hatte mich ans Jugenamt gewandt, die sogar mit der KM Kontakt aufgenommen hatten. Meine Ex hat sich geweigert, einem Gespräch bzw. weitergehend einer Regelung zuzustimmen. Das JA sagte mir daraufhin, dass sie keine Handhabe hätten und ich den Weg über's Gericht gehen muss.

Mittlerweile bin ich wieder 100%tig von ihrer Gnade und ihrer Planung abhängig (Willkommen im Club, ich weiß). Sie sagt ab und bietet mir Alternativen an, die ich aufgrund meiner Arbeit nicht wahrnehmen kann.  Verabredungen werden z. B. dmit Begründungen abgesagt, dass sie arbeiten muss oder, dass das Kind zu einem, Geburtstag eingeladen wurde und das wichtiger ist.

Ich möchte einfach nur eine verlässliche Planung - mehr nicht !!
Ich habe die KM im Übrigen zweimal schriftlich dazu aufgefordert. Keine Reaktion.

Was könnt ihr mir raten?
Wie kann ich das erreichen?
Gerne per Gericht, nach Möglichkeit ohne Anwalt (wg. Kosten)

Es grüßt,

der P.
Gespeichert
Schmusepapa
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.461


« Antwort #1 am: 01. Februar 2006, 21:26:09 »

Hallo Patrick,

hast du die Vorfälle dokumentiert? Dann einen Antrag auf Umgang stellen, und zwar mit dem Protokoll. Wichtig dabei: Als Begründung angeben, dass ein regelmäßiger und am Kindeswohl orientierter Umgang nur mit Hilfe einer verlässlichen und schriftlich festgelegten Umgangsregelung möglich ist.

Ob das ohne Anwalt möglich ist, weiß ich nicht. Nur sind - soweit ich weiss - die Anwaltsgebühren für ein Umgangsverfahren nicht so wahnsinnig hoch. Ein Anwalt kann dir hier auch nicht wirklich weiterhelfen beim Umgang, die "Hauptarbeit" muss von dir kommen.

Übliche Vorgehensweise des Gerichtes: Jugendamt wird um die Erstellung eines "aktuellen Berichtes" gebeten, dann Gerichtstermin. Wenn du die Unterstützung des Jugendamtes hast, könnte ein solcher Antrag helfen.

Vielleicht kann das Hinzuziehen eines Anwaltes trotzdem sinnvoll sein. Am besten suchst du dir einen geschiedenen mit Kindern, der den zuständigen Richter kennt und weiss, wie dieser "tickt".

Gruß

Martin
Gespeichert
Curtis
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1


« Antwort #2 am: 02. März 2006, 18:10:30 »

Hallo Patrick,

"von der Gnade abhängen" klingt nicht gut! Ich habe zur Zeit ein leicht gesteigertes Problem, da ich der KM versuche klar zu machen, dass es auch ohne Gericht gehen muss. ES GEHT NICHT.
Nach einer sehr guten Trennungsberatung, die ich alleine gemacht habe und Gesprächen mit dem Jugendamt kann ich dir nur raten schnellst möglich einen Antrag an das zuständige Gericht zu stellen, damit der Umgang so geregelt wird.
Da ihr nicht verheiratet ward, dürfte es sich nicht um eine sogenannte Folgesache handeln, sondern eben nur um einen isolierten Antrag auf Umgang. Dafür besteht nach meiner Kenntnis kein Anwaltszwang. Du könntest dich also selber vertreten.
Nur: es dauert!!!
Solidarische Grüsse von
curtis
Gespeichert
kuwe
Gast
« Antwort #3 am: 02. März 2006, 18:13:47 »

Hallo,

du mußt auf jeden Fall den Klageweg bestreiten. Ich hab das dummerweise auch 4 Jahre ohne Gericht und JA versucht und war von der "Gnade" und der jeweiligen Laune der Kindsmutter abhängig. Geführt hat es nur zu mehr Entfremdung.
Gehst du vor Gericht, dann nur mit Anwalt. Ohne Anwalt ist das Selbstmord....Wegen den Kosten:
Was machst du denn? Eventuell hast du ja Anspruch auf Beratungs- und Prozeßkostenhilfe (PKH)?

Alles Gute
Kuwe
Gespeichert
Papa
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 222


« Antwort #4 am: 02. März 2006, 20:03:26 »

hallo,
nachdem du von deiner seite aus versucht hast über ja eine kindgerchte einigung zu erreichen, bleibt dir nur der weg vor gericht; ein aw ist nicht pflicht beim gericht.
ich würde an deiner stelle so schnell wie möglich den antrag stellen, da es bei gericht daueren kann.
gruß papa
Gespeichert
andi_01
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4


« Antwort #5 am: 04. März 2006, 12:33:45 »

hey das klingt ja fast wie bei mir...
ich bin auch gerade dabei wohl leider den gerichtlichen weg einzuschlagen.
eine beiderseitige vernünftige abgesprochene regelung habe ich die letzten
zweieinhalb jahre nicht wirklich erreicht.
ich sehe mein kind regelmässig. einmal die woche ca. 5 stunden...

habe auch schon eine rechtsanwältin mit eingeschaltet. nur bis jetzt auch dieses ohne erfolg.
bin noch am überlegen ob ich diesen schritt gehe oder nicht...

gruß andreas
Gespeichert
kleinegon
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 596


« Antwort #6 am: 04. März 2006, 18:01:39 »

@all
Zitat
Gehst du vor Gericht, dann nur mit Anwalt. Ohne Anwalt ist das Selbstmord....
Dem stimme ich nicht zu. Da Du, Patrick, nicht verheiratet warst, besteht wohl nur ein Umgangsrecht. Du kannst also ohne RA nichts kaputt machen.
Beantrage einfach einen normalen Umgang (Du musst leider konkrete Vorschläge machen), lege die bisherigen Schwierigkeiten dar,   ohne die Mutter anzugreifen!
Argumentiere aus der Sicht des Kindes: das Kind benötigt einen regelmäßigen Umgang, damit es sich darauf einstellen und verlassen kann und dieser Umgang muss verlässlich für das Kind sein.

Es erfolgt dann eine Stellungnahme von Deiner Ex, auf die Du wieder zu erwidern hast. Mache dies kurz und verlange eine mündliche Verhandlung.
Erwähne
Zitat
Das JA sagte mir daraufhin, dass sie keine Handhabe hätten und ich den Weg über's Gericht gehen muss.
 
am besten mit dem Namen des Sachbearbeiters und dass Du mehrere Gespräche bereits führen wolltest (wie Du oben geschrieben hattest.).

In der ersten mündlichen Verhandlung ist der Richter gezwungen, einen Kompromiss oder eine gütliche Regelung zu finden. Vielleicht reicht die dann für Dich aus.

Wichtig:
-- Falls Du ein Urteil willst, da der Richter Dir nicht liegt bzw. er Dir zu wenig Umgang gewährt: bei dem OLG ist Rechtsanwaltszwang!! Der Einspruch muss also von einem RA rechtzeitig (!) eingehen.
-- Falls die Mutter diese Regelung wieder boykottiert bzw. Dich schikaniert, beim nächsten Gerichtgang   mit RA und beantragen, dass die Mutter auch Deine  RA-Kosten zu tragen
hat, da sie die erste gerichtliche Vereinbarung nicht eingehalten hatte.


Ich wünsch Dir viel Glück
Kleinegon
Gespeichert

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Umgangrecht/-pflicht (Moderator: Milan)  |  Thema: Durchsetzung einer schriftl. Umgangsregelung
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team