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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 13:58:12 *
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Autor Thema: Sohn will zu mir - wie verfahren?  (Gelesen 1041 mal)
AndyS
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 38


« am: 01. Februar 2006, 08:43:52 »

Hallo,

ich bin seit fast 12 Jahren geschieden. Aus dieser Ehe sind 2 Kinder hervor gegangen. Beide leden bei der Mutter. Sie hat das ABR und das alleinige Sorgerecht. Nun haben mein Kleinster und ich wieder Kontakt. Die Mutter hatte alles unterbunden, sie hat alle Briefe und Karten an den Kleinen (ist nun 16) einfach einbehalten und nicht weiter geleitet. Nun möchte mein Kleiner aber zu mir, denn er fühlt sich bei seiner Mutter und ihrem neuen Ehemann nicht wohl. Wie muß ich jetzt verfahren, damit mein Kleiner bei mir leben kann. Jugendamt einschalten (wir wohnen aber 200 km auseinander, welches Jugendamt wäre dann zuständig?), Anwalt einschalten und das ganze vor Gericht bringen? Ich habe keine Ahnung. Wir wissen nur, dass wir es toll fänden, wenn er bei mir leben könnte, würde, dürfte. Nur die Mutter wird das nicht so einfach zulassen. Außerdem hat sie ja das Sorgerecht und das ABR. Könnt Ihr mir Tipps und Hilfen geben? Ich wäre Euch echt dankbar dafür.

Gruß Andy
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krieger
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 205



« Antwort #1 am: 01. Februar 2006, 08:50:59 »

darf sich das kind nicht ab dem 14. lebensjahr selbst aussuchen bei wem es lebt?

ich weiß von einem bekannten, bei ihm wars ähnlich (kein sorgerecht usw.), da hat der sohn vor einem halben jahr, im alter von 12 jahren gesagt, dass er keinen bock mehr hat bei seiner mutter zu leben und auf ihren einfluß. ab da ging alles ganz ganz schnell.
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Dass wir wieder werden wie die Kinder, ist eine unerfüllbare Forderung.
Aber wir können zu verhüten suchen, dass die Kinder werden wie wir.

Erich Kästner
AndyS
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 38


« Antwort #2 am: 01. Februar 2006, 08:55:36 »

Hallo,

ich hab da noch was vergessen. Der Kleine ist ja nun 16 und geht in die 9. Klasse. Im Sommer wird er die Schule beenden und danach wohl eine Ausbildung beginnen (hat nur noch keine einzige Bewerbung geschrieben, Mutter kümmert sich eben nicht  mad ). Wir haben jettz ausgemacht, dass er die Schule zuende macht und dann kommen darf. Mittlerweile wird er uns mal besuchen kommen und wir machen ein paar Bewerbungen hier bei uns in der Umgebung.
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OHRI
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 59


« Antwort #3 am: 01. Februar 2006, 09:47:43 »

Hallo Andy,

wenn Dein Sohn zu  Dir will, dann bereite still und heimlich den Umzug vor und stelle dann die Mutter vor vollendete Tatsachen. Er ist 16 und kann alleine entscheiden wo er wohnen möchte. Ich habe das genauso gemacht und mein Sohn (17) wohnt seit Dezember bei mir. Für das Ummelden bei der Stadt habe ich nicht einmal die Unterschrift seiner Mutter benötigt. Er ist dort ganz alleine hingegangen und hat sich angemeldet.

Es muss Dir jedoch bewußt sein, dass er 200km wegzieht und aus seiner gewohnten Umgebung (Schule, Freunde etc.) gerissen wird. Der Stress mit der Mutter ist normal und hat nicht unbedingt etwas mit der Trennung zu tun. Ich  glaube jeder 16-jährige hat latent Stress mit seiner Mutter. Auch auf Dich kommt allerdings auch einiges zu. Wenn man dann zusammen wohnt wird es auch die ein oder ander Meinungsverschiedenheit zwischen Vater und Sohn geben, vor Allem weil, wie ich in Deinem Post lese, ihr nicht so engen Kontakt hattet. Ich hatte nach der Trennung sehr intensiven Kontakt zu meinem Sohn und wir haben den Umzug über lange Zeit geplant und auch einmal die Schattenseiten beleuchtet. Wir haben uns zusammen eine neue Wohnung genommen, die näher zu seiner Schule liegt und wo er möglichst selbständig sich bewegen kann.

Es geht jedoch auch das Thema Unterhalt wieder von vorne los. Du willst mit Sicherheit dann auch keinen Unterhalt mehr für ihn bezahlen. Wenn ein Titel vorliegt kann sie dich damit unter Umständen ärgern. Wie alt ist das andere Kind? Gibt es hier noch Unterhaltsverpflichtungen.

Ich wünsche Dir viel Energie und ein glückliches Händchen bei Euerer Entscheidung

OHRI
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AndyS
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 38


« Antwort #4 am: 01. Februar 2006, 09:58:18 »

Hallo Ohri,

der Große von mir ist bereits 18 Jahre und ich zahl für ihn keinen Unterhalt (Titel galt nur für minderjährige Kinder). Für den Kleinen zahle ich auch nix, denn die KM ist nicht gewillt, mir ihre Kontonummer mitzuteilen. Aber wenn der "Kleine" einfach zum ir zieht, bekommen wir dann keinen Ärger, denn die KM hat doch das ABR udn das Sorgerecht? Das ist das, was mir Sorgen bereitet. Wegen der Schule mach ich mir keine Gedanken, denn da ist er ja im Sommer fertig damit und dann sollte er ne Ausbildung beginnen. Nur muß man dazu eben Bewerbungen schreiben und das hat er bisher noch nicht. Aber das will ich ja mit ihm machen. Nunja, wir arbeiten dran.

Gruß Andy
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DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #5 am: 01. Februar 2006, 10:33:07 »

Moin,

Zitat
darf sich das kind nicht ab dem 14. lebensjahr selbst aussuchen bei wem es lebt?
Nein, mit 18. Hingegen, je älter das Kind ist, um so mehr Gewicht hat dessen Willen.

Erstes Problem ist, dass du wohl einige Zeit wenig bis gar keinen Kontakt zu deinem Sohn hattest. Der andere, volljährige, Sohn hat wohl weiterhin keinen Kontakt zu dir?

Zweites problem: Da das ASR bei der Ex liegt (Scheidung vor 1998, das war "damals" so) und somit auch das ABR könnte sie, so dein Sohn einfach bei dir bleibt, den Jungen polizeilich abholen lassen. Ob sie's macht ist eine ganz andere Sache. Wir wollen ja den rechtlichen Hintergrund beleuchten. Versuche, in den Ferien etwas zu machen. Nimm dir Urlaub für die Frühjahrsferien und lasse gleich zu Beginn über deinen RA erklären, dass dein Sohn bei dir zu leben gedenkt und aus diesem Grunde die Wiederherstellung des GSR notwendig ist. Reagiert die Ex nicht auf eine Kurzfrist, wäre eine Klage anzuraten.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
AndyS
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 38


« Antwort #6 am: 09. Februar 2006, 15:38:07 »

Hallo,

habe jettz die KM wegen Umgang üebr die Winterferien angeschrieben. Und was schreibt Sie:

Herr ...,

sie wollen Umgang mit ...., soll sein. Sie können ... am .... um 1o.oo Uhr am Banhof ... abholen. am ... haben Sie ... an gleicher Stelle um 18.00 Uhr wieder abzugeben. Wir werden auf keinen Fall mit Ihnen in persönlichen Kontakt treten. Informationen bringt ... mit. Es wird um Pünktlichkeit gebeten.

Dabei habe ich mit meinem unserem Sohn ausgemacht, dass ich ihn zu einer gewissen Zeit von daheim abhole (ist einfach näher für uns und außerdem will ich ja gar nicht bis an die Haustür fahren, die haben so einen schönen kleinen Parkplatz fast vor dem Haus für ein Museum nebenan). Denn ich wohne ja schließlich über 200 km von der KM entfernt und habe noch einen 21 Monate alten Sohn mit meiner Frau. Da schaff ich das nie bis um 10 Uhr. Naja, ich hab sie jetzt nochmal angeschrieben, mal sehen, was sie dazu meint.

Außerdem bin ich der Meinung, sie widerspricht sich. Sie wünscht keinen persönlichen Kontakt und ich soll den Jungen aber wieder abgeben. Sowas macht man doch aber persönlich. Ich geb den Jungen doch nicht einfach an einen wildfremden Menschen ab.

Gruß Andy
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