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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 13:57:18 *
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Autor Thema: Änderungsklage & Einstweilige Verfügung  (Gelesen 1023 mal)
wtom
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 6


« am: 31. Januar 2006, 09:58:12 »

Hallo zusammen, heute muß ich mich auch mal an euch wenden und bitte um Hilfe. Lt. Titel muß ich den Satz mit 247.- zahlen was aber nicht möglich ist. (247.- + 1 Kind Unterhalt) mein Verdienst ist aber nur 1200.- netto. lt. Urteil der Scheidung darf ich meine Tochter aber nur mit dem Zug holen (300 km und das alle 14 tage) was mit enormen kosten verbunden ist. So aber meine Wohnung muß ich ja auch zahlen und zum leben brauche ich auch was. Jetzt zum eigentlichen Punkt. Die Änderungsklage wurde vor 3 Monaten eingereicht wie die Antrag der Einstweilige verfügung. Nichts passiert mein Anwalt wird die ganze zeit vertröstet wenn er nachfragt. Ist eine Amtsbeschwerde Ratsam und wenn nur wegen der Einstweiligen Verfügung das die mal gemacht wird. Danke.

Bitte nicht auf Rechtschreibung achten, mache es im büro und muß aufpassen.
Gespeichert
krieger
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 205



« Antwort #1 am: 31. Januar 2006, 10:01:21 »

sind es nicht normal 247€ - 48€ (halbes KG) = 199€?
bei mir wurde es nach nachfrage so errechnet.
Gespeichert

Dass wir wieder werden wie die Kinder, ist eine unerfüllbare Forderung.
Aber wir können zu verhüten suchen, dass die Kinder werden wie wir.

Erich Kästner
sky
Gehört zum Inventar
*****
Beiträge: 1.828



« Antwort #2 am: 31. Januar 2006, 10:10:46 »

Hi,
Zitat
Ist eine Amtsbeschwerde Ratsam und wenn nur wegen der Einstweiligen Verfügung das die mal gemacht wird.


was soll mit einer einstweiligen Verfügung beabsichtigt werden? Da das hier unter "Zwangsvollstreckung" steht, meinst Du vielleicht einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung?

Gruss
sky
Gespeichert

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
wtom
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 6


« Antwort #3 am: 31. Januar 2006, 10:32:39 »

ja tschuldigung die vorübergehende einstellung meine ich da ich ja Unterhalt bezahle was machbar ist bzw das errechnetet zur Änderungsklage was 114 Euro sind so das mir 890.- Euro bleiben. Den Richter interresiert das anscheinend nicht wie es auss. keine Reaktion auf Einstellung der Vollstreckung weder der Änderungsklage
Gespeichert
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