moin, AJA,
ein richter ist gem. § 1671, abs. 2, satz 1 BGB, sogar
verpflichtet, einem elternteil das (oder teile des) sorgerecht(es) zu übertragen, sofern der andere elternteil zustimmt und dies nicht dem wohl des kindes/der kinder widerspricht, es sei denn, das kind ist älter als 14 jahre und widerspricht einer solchen entscheidung.
'wo kein kläger, da kein richter' haut hier aber nicht ganz hin, weil ja sorgerechts-'aufteilungen' IMMER gerichtlich geregelt werden müssen - aber da erzähl' ich dir, die du ja sozusagen zum 'stammtisch' hier bei VS gehörst ;) , sicher nix neues. einen rechts-'streit' sollte es dann zwar nicht geben, sehr wohl aber ein fam-gerichtl. verfahren.
gruss, auch an deine mami

!
ulli
p.s.: als KV würde ich ALLES in bewegung setzen, die kinder aufzunehmen. vielleicht nimmst du mal kontakt mit ihm auf, und er kann sich hier im forum ein paar tipps holen?? stelle mich gerne als ansprechpartner für AE-väter (und solche in spe) zur vfg.!!
[Editiert am 24/1/2006 von ulliberne]