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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 13:50:16 *
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Autor Thema: Wer bekommt das Sorgerecht/ Aufenthaltbestimmungsrecht?  (Gelesen 1208 mal)
profesor
aka Strolchdieb
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« am: 21. Januar 2006, 14:41:28 »

Hallo zusammen!
Ich und meine Ex-Frau haben uns am 09.12.'05 getrennt. Das Trennungsjahr läuft nun. In unserer Ehezeit, ist unsere Tochter (6J.) entstanden. Sie lebt z.Z. bei meiner Ex-Frau.
Momentan gibt es keine Unterhaltungsmöglichkeit seitens meiner Ex-Frau. Ich habe mein Kind schon 9 Tage nicht mehr gesehen. Zumal ich mich immer auch als "Aufsichtsperson" für unsere Tochter anbiete, da meine Ex-Frau in Dauernachtschicht arbeitet. D.h., unsere Tochter ist Montag- Freitag in der Zeit von 21:30 - 6:30Uhr unbeaufsichtigt in Ihrer Wohnung. Dieses Verhalten kann ich nicht fassen!
Welche Rechtlichen Möglichkeiten bieten sich mir?
Umgangsrecht, wie wird das in der Regel geregelt?
Habe ich Chancen, das Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht einzuklagen?

Gruß
Peter
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Taccina
Gehört zum Inventar
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« Antwort #1 am: 21. Januar 2006, 14:56:17 »


Hallo Profesor,

da ihr verheiratet seit habt ihr sowieso erstmal gemeinsames Sorgerecht bzw Aufenthaltsbestimmungsrecht!

Ein Kind von 6 Jahren NAchts komplett ohne Beaufsichtigung zu lassen, find ich ja nun wirklich mal der Hammer!

An Deiner Stelle würde ich da mal das Jugendamt informieren und mal sehen was die dazu sagen.


Kannst Du das Kind denn nicht zu Dir nehmen?
Wenigstens Nachts?

Liebe Grüße Taccina
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Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
DeepThought
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« Antwort #2 am: 21. Januar 2006, 15:02:42 »

Moin Peter,

willkommen auf vatersein.de, der WebSite auch für Habilitierte  ;)

Zitat
D.h., unsere Tochter ist Montag- Freitag in der Zeit von 21:30 - 6:30Uhr unbeaufsichtigt in Ihrer Wohnung.
Das ist natürlich untragbar! Meine Frage: Wer ist ausgezogen und hat somit die Trennung offiziell gemacht?

Das Umgangsrecht kannst du selbstverständlich geltend machen. Regelablauf: Vermittlungsgespräch beim JA, kommt da nix bei rum oder Ex hält sich nicht dran, Klage einreichen.

Zitat
Habe ich Chancen, das Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht einzuklagen?
Lässt sich auf Grund der dünnen Informationen nur schwer beurteilen. Wer war Hauptbezugsperson? Wer ist mit dem Kind zum Arzt gegangen? Wer hat an Basteltagen im KiGa mitgemacht? usw. usw.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
JensB2001
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« Antwort #3 am: 21. Januar 2006, 15:03:11 »

Hey!

Äh, das ist aber jetzt nicht wirklich ein Ernst?Huch
 
Zitat
D.h., unsere Tochter ist Montag- Freitag in der Zeit von 21:30 - 6:30Uhr unbeaufsichtigt in Ihrer Wohnung.


Äh, Hallo, das kann cih abr auch ehrlich gesagt nichgt fassen..und dem schaust du seit dem 09.12.05 mal enfach so zu??

Sie ist 6 Jahre und während dieser Zeit ist sie jeden Wochentag völlig allein (wenn auch in der Nacht, wo sie schlafen word überwiegend) in der Wohnung?HuchHuch??


Sorry..aber das ist hochgradig unverantwortlich!!!!!!!!!!!! (von Seiten der KM)

Sieh zu das du dagegen vorgehst!

Notfalls nimm sie zu dir u kläre das mit deinem RA...



 
Zitat
Umgangsrecht, wie wird das in der Regel geregelt?


In der Regel alle 14Tage von Fr-Sa..
Und hälftig die Ferien..
Das wäre in etwa der Standart..


 
Zitat
Habe ich Chancen, das Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht einzuklagen?
 


Du hast das Sorgerecht..ihr seit verheiratet u somit hast du ebenfalls das Sorgerecht..und behälst das auch nach einer Trennung..
Von einem antrag auf Übertragung des Sorgerechtes nur auf dich kann man im moment nur völlig abraten ...

Das ABR könntest du natürlich schon beantragen..aber u mußt dir dann auch jklar sein das du die Betreuung ebenfalls sicherstellen mußt...

Allerdings sollte das so wie es derzeit läuft bei der KM dringendst abgeändert werden..weil das geht so ja wohl wahrlich nicht..

Einfach völlig unverantwortlich ..

Gruß
Jens

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profesor
aka Strolchdieb
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« Antwort #4 am: 21. Januar 2006, 17:51:31 »

Danke für die Antworten,

habe immer Versucht, auf freundschaftliche Basis meiner Ex-Frau beizukommen. Natürlich habe ich die Möglichkeit meine Tochter Nachts bei mir aufzunehmen. Ich werde schnellstmöglich das Jugendamt informieren. Ich habe zu lange still gehalten.

Natürlich werde ich die genaue Sachlage dem Jugendamt vortragen. Allerdings bezweifele ich, das da etwas bei rum kommt. Meine Ex wird alle "Lügengeschichten" vortragen was sie nur aus dem Ärmel schütteln kann.

Könnte Sie denn das Gegenteil behaupten? Also Fakt ist, sie läßt unsere Tochter die komplette Woche unbeaufsichtigt in der Nacht in Ihrer Wohnung. Sie könnte natürlich behaupten, das Nachts Mietbewohner ein Auge darauf haben. Könnte Sie soetwas angeben?
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JensB2001
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« Antwort #5 am: 21. Januar 2006, 18:09:03 »

Hey!

Behaupten kann sie vieles..

Fakt ist aber das Kind ist die ganze Nacht allein in der Wohnung..

Und daran gibt es nichts zu deuten...

Allerdings kann es passieren, das das JA ihr Hilfe anbietet..in Form einer Tagesmutter z.B. bei der das Kind dann die Nacht verbringt..

Also solltest du dich da zumindest eindeutig rein bringen und das so anbieten, also die Betreuung in de Nacht zu übernehmen...

Ich sag nur einfach: Unverantwortlich!

Das Kind ist erst 6 u dazu dann noch völlig allein...wenns man ein paar Stunden wäre, wäre es ja noch einigermaßne vertretbar..aber das fast jede Nacht..u so lange..  c

Gruß
Jens
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DeepThought
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« Antwort #6 am: 21. Januar 2006, 18:44:44 »

Meine Fragen sind irgendwie noch nicht beantwortet.
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« Antwort #7 am: 21. Januar 2006, 21:55:39 »

Zitat
Wer war Hauptbezugsperson? Wer ist mit dem Kind zum Arzt gegangen? Wer hat an Basteltagen im KiGa mitgemacht? usw. usw.

DeepThought


Also Hauptbezugsperson war wohl Hauptsächlich meine Ex-Frau
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profesor
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« Antwort #8 am: 22. Januar 2006, 02:58:15 »

Zitat
Hey!

Behaupten kann sie vieles..

Fakt ist aber das Kind ist die ganze Nacht allein in der Wohnung..

Und daran gibt es nichts zu deuten...

Gruß
Jens


Ich habe heute ein neutrales persöhnliches Gespräch mit meiner Ex gesucht. Auf Bitten mir meine Tochter auch mal auszuhändigen, sprach sie nur von alle 14 Tage übers WE, obwohl ich Ihr sagte, das wir ein gemeinsam aufgeteiltes Sorgerecht im Trennungsjahr besitzen.!? Auf meinen Hinweis, das meine Tochter in den Abendstunden (wenn sie arbeitet) auch bei mir übernachten kann, ich als Betreuung und Aufsichtsperson diene, sagte Sie nur, "es gibt eine Aufsichtsperson hier"!
Ich fasse es nicht, ich weiß definitiv, das meine Tochter unbeaufsichtigt während der Woche in den Abendstunden in Ihrer Wohnung ist.
Ist es Rechtens mir meine Tochter nur alle 14 Tage auszuhändigen?
Kann Sie, wenn das Jugendamt eingeschaltet ist, irgendeine frei erfundene Aufsichtsperson nennen, die die Aufsicht in den Abendstunden übernimmt, und mich als Vater aus der Verantwortung nimmt?
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« Antwort #9 am: 22. Januar 2006, 03:09:56 »

Zitat
Meine Frage: Wer ist ausgezogen und hat somit die Trennung offiziell gemacht?

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Meine Ex-Frau hat die Trennung durch ein Rechtsanwaltsschreiben offiziell gemacht.
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« Antwort #10 am: 22. Januar 2006, 11:45:16 »

hi,

mal ganz abgesehen davon, das es unverantwortlich ist, ein so kleines kind die ganze nacht alleine in der wohnung zu lassen, kommt auch noch ein steuerlicher aspekt hinzu:

da das trennungsjahr offiziell noch in den letzten tagen des jahres 2005 erfolgte, mußt du deine steuerkarte ändern lassen auf steuerklasse 1. du hast nur im jahr der trennung das wahlrecht. du würdest kräftig ans nachzahlen kommen bei der abgabe der steuererklärung für das jahr 2006. sie hat sich damit ein eigentor geschossen bzgl. der unterhaltshöhe. wennihr beide allerdings die steuerklasse 4 hattet, ist das nicht ganz so tragisch, weil die 4 der 1 in etwa gleich gesetzt ist.

gruß
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JensB2001
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« Antwort #11 am: 22. Januar 2006, 15:21:25 »

Hey!

 
Zitat
das wir ein gemeinsam aufgeteiltes Sorgerecht im Trennungsjahr besitzen


Nochmal zu deinem Verständnis..ihr habt nicht ein gem. aufgeteiltes Sorgerecht, sonder ihr habt ein GEMEINSAMES Sorgerecht....und das nicht nur in dem Trennungsjahr..sonder das auch weiterhin nach der Scheidung...das ist so u bleibt so, außer ein Gericht entscheidet einmal über etwas anderes...aber dafür müßte es schon gewisse Gründe geben...

Aber SR und Ungang hängen witerhin nicht zusammen..auch ohne SR besteht weiter das Umgangsrecht und die Pflicht..


Naja und mit dem 14tägigen umgang hat sie leider mehr der weniger recht..das wäre eben der Standart..aber ob das unbedingt sein muß ist was anderes..


 
Zitat
ich als Betreuung und Aufsichtsperson


He, du bist doch keine Tagesmutter bzw. Betreuung und Aufsichtsperson ...
DU BIST DER VATER    ;)    .... verkauf dich da nicht unter Wert!


 
Zitat
"es gibt eine Aufsichtsperson hier


So??
Und wer ist das?Huch
Die Person kann sie ja dann auch benennen ...
(finde es etwas fraglich das sie jemanden hat der die ganze Naxht über bei eurem Kind ist)



 
Zitat
Kann Sie, wenn das Jugendamt eingeschaltet ist, irgendeine frei erfundene Aufsichtsperson nennen, die die Aufsicht in den Abendstunden übernimmt


Klar kann  sie das..warum solte sie das nicht können.. *Ironie off

Nur dann kann sie die Personen ja auch benennen..

Ich denk das zu widerlegen dürfte das kleinere Übel sein....

Nur unternimmt schleunigst etwas..

Gruß
Jens
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« Antwort #12 am: 04. Februar 2006, 14:04:59 »

Liebe Foris,

strolchdieb und profesor sind identisch. Alle unter dem Nick "strolchdieb" und "profesor" eröffneten Topics sind geschlossen.

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