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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 13:45:43 *
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Autor Thema: Herausgelöster Beitrag von Paula5: Antrag auf Vollstreckungsschutz  (Gelesen 626 mal)
Paula5
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 13


« am: 20. Januar 2006, 20:53:41 »

Bezug: http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=post.edit&fid=28&tid=5127


Hallo Deep Thought und Real Melly,

ich habe Eure Beiträge gelesen. Ich würde gerne etwas zum "Antrag auf Vollstreckungsschutz"  Noch nie davon gehört, wäre aber für meine Sache interessant zu wissen.   Unter welchen Voraussetzungen kann man diesen Antrag stellen bzw. würde er erfolgreich sein? Es ist immer wichtig zu wissen, was die "andere Seite" tun könnte....

In diesem Sinne schon mal danke für die Antwort
Paula5
Gespeichert

Sagt es nicht so leicht dahin,
der Unsinn hätte keinen Sinn,
denn in Stunden, wo der Unsinn waltet,
da sind die Sorgen ausgeschaltet.
Und sorglos sein, das heißt Gewinn,
drum hat der Unsinn seinen Sinn.
sky
Gehört zum Inventar
*****
Beiträge: 1.828



« Antwort #1 am: 23. Januar 2006, 09:00:48 »

Hi,

der Vollstreckungsschutz beschränkt oder untersagt die Zwangsvollstreckung, damit der Schuldner seinen eigenen Lebensunterhalt wahren kann.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ohne nähere Angaben zum Sachverhalt kann hier keiner sagen,  welche Maßnahme sinnvoll ist.

Gruss
sky
Gespeichert

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
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