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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 13:39:46 *
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Autor Thema: Ne Frage zum Trennungsjahr!  (Gelesen 900 mal)
Tanja77
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« am: 18. Januar 2006, 17:22:59 »

Hallo!
Ich bin jetzt etwas verwirrt!
Meine Schwester wurde Anfang Januar nach nur einem Trennungsjahr geschieden!
Hier im Forum steht auch,das man nach einem Jahr die Scheidung einreichen kann.

Aber warum meinte meine Anwältin,das es zwei Jahre wären?
Bin da etwas verwirrt!!!!!!
Sie meinte auch,das ich halt auch nach einem Jahr die Scheidung einreichen könne,wenn wir uns einig sind,und dann halt sagen,das wir schon länger getrennt sind!

Was stimt denn nun wirklich?

LG
Tanja
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DeepThought
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Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #1 am: 18. Januar 2006, 17:27:59 »

BGB § 1566 Vermutung für das Scheitern

(1) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten
seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der
Antragsgegner der Scheidung zustimmt.

(2) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten
seit drei Jahren getrennt leben.

[Editiert am 18/1/2006 von DeepThought]
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Tanja77
Rege dabei
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 123


« Antwort #2 am: 18. Januar 2006, 18:46:44 »

Danke.so habe ich das auch hier im Forum gefunden!

Nun frage ich mich aber,warum meine Anwältin das so zu mir und meinem Mann gesagt hat?Huch?
Ich bekomme langsam die Meinung,das die nicht wirklich kompetent ist.......

Naja,mals ehen was noch so kommt.
Bisher habe ich sie ja nur zur Unterhaltsberechnung gebraucht!

LG
Tanja
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tortour
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« Antwort #3 am: 19. Januar 2006, 14:55:04 »

hi,

vielleicht meinte sie, von der Trennung bis zur Scheidung dauert es 2 jahre?

War bei mir zumindest so: Trennungsjahr, Scheidung eingereicht, 8 Monate später Scheidungstermin für weitere 4 Monate später erhalten. da waren bei uns knapp 2 Jahre vorbei. Soweit ich weiß, könnt ihr nach einem Trennungsjahr die Scheidung einreichen, wenn ihr euch einig seid. Dann erst wird noch der versorungsausgleich gemacht und der dauert ja auch.


gruß
tortour
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Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
Chriwi
Rege dabei
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Geschlecht: Männlich
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« Antwort #4 am: 19. Januar 2006, 15:18:57 »

Ich kann da tortour nur zustimmen.

Trennungsjahr (12 Monate), dann Scheidung einreichen.
Erst dann Berechnung Versorgungsausgleich (mind. 6 Monate...die BfA braucht sehr lange).
Wenn da durch ist, dann Kommunikation des Scheidungstermins und nach weiteren 4 Monaten endlich: die finale Scheidung.

Ergo mußt Du 18 bis 24 Monate einplanen - vorausgesetzt die Scheidung läuft einvernehmlich  - sonst dauert es länger. Mir ist sogar ein Fall bekannt, da hat es 4 Jahre gedauert!

Wenn Deine Schwester nach 12 Monaten bereits geschieden war, hat sie vermutlich mit ihrem Ex-Mann einvernehmlich den Trennungszeitpunkt zurückdatiert - dass kannst Du und Dein Mann ebenso machen - wenn Ihr es beide wollt.

In der Regel laufen Scheidungen aber alles andere als einvernehmlich ab, so dass man gut beraten ist, den richtigen Trennungszeitpunkt zu benennen.

Gruß
Chriwi
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Die Wege der Ex(esse) führen zum Palast der Weisheit!
Tanja77
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« Antwort #5 am: 20. Januar 2006, 18:54:48 »

Also die haben nicht das Trennungsdatum zurückdatiert.Das weiß ich!Dachte ich ja auch zuerst!
Aber die haben auch keine Unterhaltszahlungen  gegenseitig.
beide arbeiten,und meine Schwester hat wieder einen neuen,von dem sie SS ist.
Aber ist ja nun egal.
mein Mann meinte auch,das die Anwältin 1 jahr gesagt habe!
Bin gerade etwas verwirrt.Ich bin felsenfest der meinung,ds sie 2 jahre gesagt hat.Woher habe ich das sonst mit der zurückdatierung???
Aber ist ja noch ne WEile hin bis dahin!
Meine Schwester hat übrigends gleich nach der Trennung die Scheidung eingereicht.Vielleicht daher die schnelle Scheidung!
Ist ja bei uns noch nicht so aktuell.

Obwohl ich sgen muß,das die zeit sehr schnell rum geht.
Wenn ich bedenke,das wir nun schon seit fasr 5 Monaten getrennt sind....grusel!

LG und danke
Tanja
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Xe
_vj
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Beiträge: 1.619



« Antwort #6 am: 20. Januar 2006, 19:23:38 »

Zitat

Ergo mußt Du 18 bis 24 Monate einplanen - vorausgesetzt die Scheidung läuft einvernehmlich  - sonst dauert es länger. Mir ist sogar ein Fall bekannt, da hat es 4 Jahre gedauert!


Moin,

bei mir läuft die Scheidung seit 1.8.2002, Ende nicht in Sicht, da Ex ihre BfA-Papiere nicht abgibt. Mittlerweile wurde Zwangsgeld beantragt.

Gruß, Xe
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Tanja77
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« Antwort #7 am: 20. Januar 2006, 20:42:20 »

@Xe:
Das ist ja heftig!
Ich frage mich einfach,was man(n)/Frau davon hat,das so hinaus zuzögern???
Gibt es nen Grund?
LG
Tanja,auf ein baldiges Ende für dich!
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AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #8 am: 21. Januar 2006, 00:26:00 »

Für Mann/Frau, je nachdem, wer der Verdiener ist, läuft weiterhin Rentenanspruch auf. Das könnte ein möglicher Grund sein.

Gruß AJA
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tortour
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 329



« Antwort #9 am: 21. Januar 2006, 11:00:32 »

hi Aja,

soweit ich weiß entstehen Ansprüche aber nur bis zur Einreichung des Scheidungsantrages bei Gericht. Man gewinnt also dadurch keine weiteren Rentenansprüche.

Gruß
Tortour
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AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #10 am: 21. Januar 2006, 11:55:49 »

Stimmt tortour, wer lesen kann ist klar im Vorteil  mad3

Scheidungsantrag August 2002, erster Gerichtstermin Oktober 2002 mit Widerspruch des Ehemannes, zweiter und endgültiger Termin August 2003, Ende der Ehezeit August 2002.

Danke  ;)

Gruß AJA
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brille007
Globaler Moderator
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« Antwort #11 am: 21. Januar 2006, 13:12:26 »

Hi Tanja,
Zitat
Ich frage mich einfach,was man(n)/Frau davon hat,das so hinaus zuzögern???

Ich kenne Fälle, da wird diese Verzögerungstaktik einfach betrieben, um den anderen zu ärgern. Es gibt Menschen, die wollen möglichst lange im Leben ihres Ex-Partners präsent sein - und sei es nur durch Anwaltsbriefe. Andere missgönnen dem/der Ex das Glück mit einem neuen Partner und versuchen auf diese Weise, eine neue Heirat so lange wie möglich zu verhindern.
Du siehst: Die menschliche Seele ist (manchmal) ein einziger Abgrund...

Grüssles aus dem sonnigen Süden
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
DeepThought
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Beiträge: 12.055



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« Antwort #12 am: 21. Januar 2006, 14:11:37 »

Moin,

Zitat
Ich frage mich einfach,was man(n)/Frau davon hat,das so hinaus zuzögern???
Das liegt vornehmlich im Interesse des Unterhaltsberechtigten, da TU immer zu zahlen ist, EU hingegen unter anderen Voraussetzungen.

DeepThought
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Meinen aufrichtigen Dank!
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