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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 13:38:31 *
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Autor Thema: geheime Lottospielchen...  (Gelesen 1685 mal)
Valentino2
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 21


« am: 16. Januar 2006, 10:08:19 »

Hallo ,
hier bin ich mal wieder mit einen merkwürdigen Thema aber es beschäftigt mich doch sehr.

Also , meine Frau füllt  hin u. wieder einen Lottoschein aus , das macht sie schon immer so u. ich hab ja auch nix einzuwenden. Desöfteren hatte ich sie schon mal so aus Scherz gefragt , ob sie denn am Wochenende nen Sechser hatte und wo sie das Geld denn versteckt hält.

Die Antwort hieß natürlich immer das sie mir das nie sagen würde wenns nen Sechser gäbe , aber das meinte sie immer etwas scherzhaft. Und sie sagte auch , daß es auch andere Wege gäbe den möglichen lottogewinn an mir vorbeizumogeln.
Aha staunte ich net schlecht.

Ich erfuhr jetzt zufällig , daß sie regelmässig von ihren Eltern einen Schein abgeben lässt um den möglichen gewinn nicht mir teilen zu müssen. Ich bezahle aber den Lottoeinsatz und das macht mich wütend. ebenso kauft sie heimlich etliche Lose die sie mir ebenfalls nie mitgeteilt hat.  

Ich hab das Problem , daß wir ein Gemeintschafts-Konto haben , ich wollte die konten trennen aber sie spielt da nicht mit , gibt keine unterschrift her.

Habt ihr einen Tipp wie ich weiterkommen könnte und wie seht ihr das mit den heimlichen lottospielchen mir ihren Eltern.

Danke Valentino    
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Herzliche Grüße
Valentino
Kasper
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Beiträge: 1.963



« Antwort #1 am: 16. Januar 2006, 10:20:58 »

Komische Geschichte ... heimliches Lottospielen!

Ich glaube mal gehört zu haben, das ein Lottogewinn ähnlich einer Erbschaft behandelt wird ... aber ich muss ehrlich zugeben, dass ich hier keine Ahnung von habe ... mal googln!

Zum Konto kann ich da schon mehr sagen!
Natürlich kann sie Dir die Unterschriften verweigern, und natürlich seid Ihr dem Konto gesamtschuldnerisch verpflichtet. Aber hier gibt es ein guten Weg, dies zu ändern.

Rede mit der Bank, erkläre die Situation und die Schwierigkeit. Eröffne (wenn Du nicht schon eines hast) ein eigenes Konto und sorge dafür, dass Deine Eingänge ab sofort nur auf dieses Konto gehen, gleichzeitig bezahle alle Deine Kosten von diesem Konto. Der Bank sagst Du, dass Du den Dispo (wenn vorhanden) kündigst und keine Zahlungseingänge von Deiner Seite mehr auf dieses Konto eingehen (schon das ist für die Bank Grund genug, einen Dispo zu kündigen). Das sorgt zwar im ersten Moment für einige Schwierigkeiten, ist aber weitaus günstiger, als wenn Du Deine Frau schalten und walten läßt, wie sie es gerne hätte.
Im schlimmsten Fall darfst Du dann noch für ein völlig (von ihr) überzogenes Konto gerade stehen und ihr Unterhalt zahlen.


Wobei, der Lottogewinn doch eine Einnahme ist, die dem Zugewinn unterliegt. Sollte es über die Eltern laufen, dann würde sie ja von ihnen regelmäßige Einnahmen erhalten, die versteuert werden müssten, weil Einkommen!
Wer die Lose/Scheine bezahlt, ist glaub ich unerheblich!

Gruß
Kasper
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Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Aniram
Gast
« Antwort #2 am: 16. Januar 2006, 10:22:45 »

Hallo Valentino !

Also um ehrlich zu sein... etwas besseres, also eventuell auch heimlich zu spielen
fällt mir da nicht ein.

Inwieweit es Dir nämlich gelingt, hinter einen eventuellen Gewinn zu kommen,
weiss ich nicht. Und so gilt wenigstens gleiches Recht für alle.

Und Du würdest in Deiner Situation ja auch nicht mehr gerne mit ihr teilen, oder ?
Was ich auch verstehen kann, nur damit hier keine Mißverständnisse aufkommen.

Ich habe mir jetzt Deine Posts nicht von Anfang an durchgelesen und weiss
darum nicht, ob Deine Frau selbst Geld verdient. Aber selbst - wenn nicht - ihr
steht ein bestimmtes Taschengeld zu und wenn sie davon den Lottoeinsatz
bezahlt, dann ist das in dem Fall "ihr" Geld und nicht mehr Deines. Was ihr aber
nicht das Recht gebe, einen Gewinn zu verheimlichen.

Ändert aber natürlich nichts an der grundsätzlich unangenehmen Lage.

Möglichkeiten, einen Gewinn an Dir vorbeizumogeln gibt es sicher, besonders wenn
sie mit ihren Eltern spielt. Weil die natürlich sagen würden, dass das ihr Gewinn sei
und das Gegenteil könntest Du wohl kaum beweisen.

Gruß

Marina


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Taccina
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« Antwort #3 am: 16. Januar 2006, 10:24:25 »

Hallo,

in der Tat...ein komisches Thema...aber dennoch...

Gemeinsames Konto?
Kündige doch den Dispo bei dem gemeinsamen Konto und eröffne Dir ein neues Konto.
Auf das neue Konto lässt Du dann Deinen Lohn vom Arbeitgeber überweisen...
Und schon hat sie keine Gewalt mehr über Dein Geld..

Ob das aber alles so die Rätselslösung ist?HuchHuch?

Liebe Grüße Taccina
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Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Taccina
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« Antwort #4 am: 16. Januar 2006, 10:28:19 »

Zitat


Wobei, der Lottogewinn doch eine Einnahme ist, die dem Zugewinn unterliegt. Sollte es über die Eltern laufen, dann würde sie ja von ihnen regelmäßige Einnahmen erhalten, die versteuert werden müssten, weil Einkommen!
 


Naja, ich glaub kaum das sie das zugeben würde, das sie dann regelmassig Geld von ihren Eltern bekommt.


Liebe Grüße Taccina
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BM RK
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Es war ein mal ein Elefant der hieß Elmar


« Antwort #5 am: 16. Januar 2006, 10:31:39 »

Hallo....ich kapiers nicht....!

 
Zitat
Ich bezahle aber den Lottoeinsatz und das macht mich wütend


Ihr seid getrennt...oder nicht?

Wenn ihr getrennt seid, warum bezahlst du die Lottoscheine...
>> dann bezahl nix mehr!


und wenn nicht....warum will sie den Gewinn an dir vorbei...?
>> dann würde ich mir mal Gedanken machen, welche auch immer!

Wie gesagt: Ich kapier es nicht.
Klär mich auf. question

Gruß BM RK
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Valentino2
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« Antwort #6 am: 16. Januar 2006, 10:33:28 »

danke !!
genau , den Dispo kündigen könnte funktionieren !

Werde morgen mal zur bank gehen.

Danke !!
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Herzliche Grüße
Valentino
babbedeckel
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AE-Papa


« Antwort #7 am: 16. Januar 2006, 10:38:13 »

Hi @valentino,

rede mit der Bank offen über Deine Situation.
Vielleicht lassen sie sich noch was einfallen.
Bei mir war es so, daß die Bank automatisch alle
Möglichkeiten in Betracht zog.  :cool:  ,
ich habe auch das ganze Geld umgeschiftet.

Gruss
babbedeckel


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Kasper
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« Antwort #8 am: 16. Januar 2006, 10:39:27 »

 
Zitat
Naja, ich glaub kaum das sie das zugeben würde, das sie dann regelmassig Geld von ihren Eltern bekommt.


Kein Problem!
Irgendwie bekommt man immer Wind davon! Konkreter Anfangsverdacht.
Das dem Finanzamt melden, übrigens auch die dem Freibetrag unterliegenden Summen müssen bei einer Steuererklärung angegeben werden, und um den Rest kümmert sich die Steuerfahndung.

Gruß
Kasper
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« Antwort #9 am: 16. Januar 2006, 10:48:48 »

Nur ganz kurz zum Thema Dispo:

Ich hab das zum Trennungszeitpunkt auch gemacht, aber der Banker hat mir damals gesagt dass wenn es ein Gemeinschaftskonto ist mein GAtte jederzeit den Dispo wieder einrichten kann!!! Er wusste das nicht  ;) und ich hatte Glück. Du MUSST mit deiner Frau zur Bank und beide müssen das gemeinsame Konto auflösen. Zumindest die Info von meiner Bank vor knapp 3 Jahren.

Gruß
Nena

P.S: Also Lottogewinn denk ich da wirst nicht dran kommen, wenn sie den verdecken will schafft sies...aber wenn sie seit Jahren keinen 6-er hatte, für wie warscheinlich hätst du es dass sie ausgerechnet jetzt gewinnt  ;)
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Taccina
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« Antwort #10 am: 16. Januar 2006, 11:01:14 »

@Nena
Bei mir war das anders.
Kommt vielleicht auf die Bank oder den Banker an....

Wir hatten auch ein gemeinsames Konto.
Als ich ausgezogen bin, hat mein Ex das Konto gleich sperren lassen.
Das konnte er auch allein...ohne meine Unterschrift...
Er ist allerdings auch nicht mehr ans Konto ran gekommen.

Dafür hat er sich dann aber ein neues Konto eingerichtet, auf seinen eigenen Namen, worauf dann sein Lohn überwiesen wurde.


Liebe Grüße Taccina
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AE-Papa


« Antwort #11 am: 16. Januar 2006, 11:12:00 »

hi,

zum 6er: Wahrscheinlichkeit 1:13,9 Millionen,

*besserwissermodusan*
Aus Wahrscheinlichkeitrechnung (Kombinatorik):
n über k  = (n ! ) / (n-k)! k! = 49 über 6 = (49 !) / (49 -6)! * 6 !
= 13.983.816

Der Kehrwert 1:13.983.816 gibt dann die Wahrscheinlichkeit an, mit einem Tipp 6 Richtige zu erzielen.
*besserwissermodusaus*

Also mach dir keine Sorgen  Lächelnd


lg
babbedeckel

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BM RK
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« Antwort #12 am: 16. Januar 2006, 11:14:12 »

Hi!

Ich denke man muss unterscheiden zwischen einem  
 
  • gemeinsamen Konto und
  • einen Konto, bei dem einer der Eigentümer ist und der andere   Vollmacht darüber verfügt
Wir haben / hatten das "zweite" Modell, sie kann alles außer das Konto auflösen und "Rechte ändern"

Gruß BM RK
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« Antwort #13 am: 16. Januar 2006, 11:16:19 »

Da fällt mir noch was ein zum babbedeckel's Thema
  Wahrscheinlichkeitrechnung
 
Zitat
Wahrscheinlichkeit 1:13,9 Millionen

Das schließt aber nicht aus das ein Gewinn diese Woche erzielt werden könnte...

BM RK
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sky
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« Antwort #14 am: 16. Januar 2006, 11:17:15 »

Hi,

es gibt Unterschiede bei Gemeinschaftskonten:

UND-Konto: Alle Entscheidung können nur gemeinsam getroffen werden.
ODER-Konto: Jeder der Partner kann Entscheidungen treffen, ohne die Zustimmung des anderen.

Bei einem ODER-Konto darf allerdings ein Partner nicht das gesamte Konto leerräumen. Hebt ein Partner mehr als die Hälfte ab, kann der andere Rückzahlung (Innenverhältnis) verlangen.

Gruss
sky
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« Antwort #15 am: 16. Januar 2006, 11:17:49 »

Hallo Valentino2

es gibt bei der Bank eine Möglichkeit, das Konto mit dem Vermerk "Ehefrau hat keine Vollmacht" zu versehen. Hier werden dann alle Verfügungen, die durch Deine Ehefrau getätigt werden sollen, abgelehnt. Wurde bei mir damals so gemacht, als ich getrennt war (noch nicht geschieden).
Zahlungen, die seitens meiner (inzwischen) ExFrau eingereicht wurden, wurden nicht ausgeführt.

Gruss
strike
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« Antwort #16 am: 16. Januar 2006, 11:23:31 »

 
Zitat
Habt ihr einen Tipp wie ich weiterkommen könnte und wie seht ihr das mit den heimlichen lottospielchen mir ihren Eltern.


Ich verstehe die Motivation nicht so ganz. Versucht sie, sich auf "eigene Beine" zu stellen und hofft, dass ihr ein Gewinn dabei hilft? Oder aber, dahin ging meine erste Vermutung, ist sie vielleicht spielsüchtig?

Gruß

eskima
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AE-Papa


« Antwort #17 am: 16. Januar 2006, 11:24:07 »

hi @bm rk,

du hast ja recht. nur ich wollte mal darstellen
wie niedrig die Chancen sind.
Wenn dann ist Roulette in der Spielbank besser
geeignet, um zu gewinnen.
Oder wenn man die Atomkraftwerkssicherheit betrachtet (1:2000 glaube ich),
soll heißen alle 2000 Jahre geht eins in die Luft. Naja wir wissen ja was da in Tschernobyl
war etc. Also geht erst in 2000 Jahren wieder eins hoch, aber wenn morgen eins hoch geht, dann erst in 4000 Jahren   men_ani

Gruss
babbedeckel


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« Antwort #18 am: 16. Januar 2006, 11:29:24 »

Stimmt alles!
Zum kündigen des Kontos müssen beide seiten unterschreiben.

Aber ...
der Dispo wird nur gewährt, wenn entsprechende Zahlungseingänge verbucht werden. Wird das Geld auf ein anderes Konto umgeleitet, dann wird die Bank zu 100% diesen Dispo kündigen (das darf sie nähmlich auch)!
Wird das Konto nicht bewirtschaftet, der Dispo ausgeglichen, wird das Konto in der Regel von der Bank gekündigt und aufgelöst.
Klar kann der andere Kontoinhaber den Dispo wieder einrichten, allerdings nur wenn die erforderliche Deckung bzw. der regel,äßige Zahlungseingang nachgewiesen werden kann, und das dürfte schwer sein!
Ergo ist dies das beste Mittel um ein Gemeinschaftkonto auch gegen den Willen des Anderen aufzulösen.

Gruß
Kasper
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