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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 13:32:39 *
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Autor Thema: Unterhaltspfändung  (Gelesen 867 mal)
Immortal
Schon was gesagt
*
Beiträge: 7



« am: 12. Januar 2006, 18:57:40 »

Hallöchen,
könnte-mir-jemand-sagen-wie-lange-es-dauert-bis-der-Antrag-auf-Lohnpfändung-durch-ist.
Wir-sind-auf-den-Unterhalt-angewiesen-und-der-Kindesvater-zahlt-entweder-unpünktlich-oder-garnicht.
Nun-möchte-ich-es-mit-Pfändung-versuchen!


Liebe-Grüße-Anna
Gespeichert
JensB2001
eingeschränkt
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.099


« Antwort #1 am: 12. Januar 2006, 19:52:00 »

Hey!

Gibt es denn auch einen Titel..??
auf den die Pfändung sich berufen kann?

Ansonten würde das erstmal wenig Sinn machen..

Und eure Unterhaltssache scheint nicht wirklich geregelt zu sein..

Oder?

Gruß
Jens
Gespeichert
Immortal
Schon was gesagt
*
Beiträge: 7



« Antwort #2 am: 12. Januar 2006, 22:19:50 »

Unterhaltssache-ist-soweit-geklärt-das-ich-die-Urkunde-für-den-Unterhalt-habe
worin-er-sich-damit-einverstanden-erklärt-hat-mit-einer-Pfändung-Zwangsvollstreckung-bei-nicht-Zahlung-und-eben-100%-des-Regelbetrages-zu-zahlen-hat.
Ich-kam-ihm-oftmals-entgegen-auch-den-Unterhaltsbetrag-berechnen-zu-lassen-nur
darauf-kommen-nur-freche-Reaktionen.
Ich-renne-bereits-Wochen-hinterher-nichts-habe-ich-erreicht.
Nur-eben-das-ich-Anspruch-auf-228,-Euro-habe-und-wie-gesagt-laut-Schreiben-vom-Amt-
wo-ich-einen-Antrag-gestellt-habe-soll-ich-mich-um-den-Unterhalt-des-leiblichen-Vaters-kümmern.--logisch-Amt-möchte-auch-alles-ausschopfen-bevor-sie-berechnen--


Gruss-Anna
Gespeichert
sky
Gehört zum Inventar
*****
Beiträge: 1.828



« Antwort #3 am: 12. Januar 2006, 23:43:48 »

Hi,
Zitat
könnte-mir-jemand-sagen-wie-lange-es-dauert-bis-der-Antrag-auf-Lohnpfändung-durch-ist.

bis zum Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses kann es durchaus seine 2-3 Wochen dauern, je nach Auslastung des Vollstreckungsgerichts.

Damit kein Geld bis dahin verloren geht, kann eine sogenannte Vorpfändung (vorläufiges Zahlungsverbot nach § 845 ZPO)  veranlasst werden.

Dieses vorläufige Zahlungsverbot wird durch den Gerichtsvollzieher sowohl an den Drittschuldner sowie an den Schuldner selbst zugestellt. Der Drittschuldner wird u.a. davon in Kenntnis gesetzt, dass eine Pfändung ansteht und gleichzeitig aufgefordert, an den Schuldner nicht mehr zu zahlen. Das hat die Wirkung eines (dinglichen) Arrestes und der Beschlagnahme des Geldes. Achtung: Nach 30 Tagen verliert das Zahlungsverbot seine Wirkung.

Den zuständigen Gerichtsvollzieher kannst Du direkt (wenn bekannt) oder über Gerichtsvollzieherverteilerstelle am Wohnsitz des Schuldners beauftragen.
Kosten: ca. 25 Euro. Ggf. kann PKH beantragt werden.

Gruss
sky

[Editiert am 12/1/2006 von sky]
Gespeichert

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
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