Hey!
Bei der Scheidung bekommt man doch so ein Korsett mit Umgangsregelung aufgesetzt
Wer hat denn en Quatsch dir erzählt?
Entweder ist der Umgang geregelt .. oder aber der Umgang muß eben notfalls vom Gericht festgelegt werden .. das kann vor, während, allerdings auch nach der Scheidung passieren..
Aber auch wenn er gerichtlich festgelegt ist..können die Eltern untersich im gegenseitigen Einvernehmen das immer wieder ohne weiteres abändern..Vernunft beider vorausgesetzt...aber ist die da, dürfte wohl eine gerichtliche Festlegung eh nicht nötig sein, bzw. stattfinden..
Und auch eine gerichtliche Umgangsregelung kann notfalls auch gerichtlich wieder abgeändert werden..
Z.B. könnte doch der Teil mit dem Sorgerecht ganz nach Lust und Laune den Umgang des anderen ......
Und bei verheirateten haben auch nach der Scheidung ansich beide weiterhin das Sorgerecht, nicht einer, oder der bei dem die Kinder leben!
Also kann das schon mal so nicht sein..
Außerdem ist da nun so oder so nichts mit "Lust und Laune"!
Also eine Scheidung bringt weder Vor- noch Nachteile beim Umgang..
Gruß
Jens