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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 13:26:34 *
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Autor Thema: Umgang vor Scheidung einfacher?  (Gelesen 436 mal)
comeback
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 54



« am: 08. Januar 2006, 00:35:05 »

ist die Regelung des Umganges nicht unkomplizierter ohne Scheidung? Bei der Scheidung bekommt man doch so ein Korsett mit Umgangsregelung aufgesetzt, daß man hinterher nicht so leicht wieder los wird!? Z.B. könnte doch der Teil mit dem Sorgerecht ganz nach Lust und Laune den Umgang des anderen bis auf den lächerlichen alle 2 Wochen Besuch runterdrücken.
Gespeichert
Schmusepapa
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.461


« Antwort #1 am: 08. Januar 2006, 00:44:21 »

Hallo comeback,

über den Umgang wird gerichtlich bei einer Scheidung nur dann entschieden, wenn es einen Antrag dazu gibt. Also wenn weder du noch deine Frau einen Antrag stellst, wird auch nix entschieden. Der Richter geht dann davon aus, dass es mit dem Umgang klappt und dass ihr das als verantwortungsvolle Eltern auch ohne Gerichtsbeschluss "gebacken" bekommt.

Das ist - glaube mir ich spreche aus Erfahrung - der absolut beste Weg.

Und sollte es nach der Scheidung Probleme mit dem Umgang geben, kannst du auch nach der Scheidung noch vors Gericht ziehen.

Ob der Umgang vernünftig funktioniert, hängt von euch beiden als Eltern ab. Umgangsboykott kann man(n) bzw. frau auch mit einem bestehenden Gerichtsbeschluss ausüben.

Wie läuft denn der Umgang mit dem / den Kindern bei dir so? Wie alt sind die Kinder?

Gruß

Martin
Gespeichert
JensB2001
eingeschränkt
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.099


« Antwort #2 am: 08. Januar 2006, 00:54:33 »

Hey!

 
Zitat
Bei der Scheidung bekommt man doch so ein Korsett mit Umgangsregelung aufgesetzt


Wer hat denn en Quatsch dir erzählt?
Entweder ist der Umgang geregelt .. oder aber der Umgang muß eben notfalls vom Gericht festgelegt werden .. das kann vor, während, allerdings auch nach der Scheidung passieren..

Aber auch wenn er gerichtlich festgelegt ist..können die Eltern untersich im gegenseitigen Einvernehmen das immer wieder ohne weiteres abändern..Vernunft beider vorausgesetzt...aber ist die da, dürfte wohl eine gerichtliche Festlegung eh nicht nötig sein, bzw. stattfinden..

Und auch eine gerichtliche Umgangsregelung kann notfalls auch gerichtlich wieder abgeändert werden..



 
Zitat
Z.B. könnte doch der Teil mit dem Sorgerecht ganz nach Lust und Laune den Umgang des anderen ......


Und bei verheirateten haben auch nach der Scheidung ansich beide weiterhin das Sorgerecht, nicht einer, oder der bei dem die Kinder leben!
Also kann das schon mal so nicht sein..

Außerdem ist da nun so oder so nichts mit "Lust und Laune"!


Also eine Scheidung bringt weder Vor- noch Nachteile beim Umgang..

Gruß
Jens
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