Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 13:26:10 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Umgang Sorgerecht bei Scheidung  (Gelesen 711 mal)
comeback
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 54



« am: 08. Januar 2006, 00:21:09 »

Hallo liebe Leute!
Habe  Euer prima Forum entdeckt und bin sehr glücklich darüber.  
Meine Frau meint man könne sich einfach so nur scheiden lassen ohne das das für den Umgang mit den Kindern irgendwelche Konsequenzen hätte. Gibt es so eine Scheidung überhaupt?
Wird nicht IMMER auch über Sorgerecht und Umgang entschieden?  
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #1 am: 08. Januar 2006, 00:24:41 »

Moin,

das Gericht wird nur darüber entscheiden, was durch die Parteien beantragt ist. Seit 1998 gilt das neue Kindschaftrecht und hat u.A. zur Folge, dass auch nach der Scheidung das GSR besteht.

Auch der Umgang muss nicht gerichtlich geregelt werden. Wenn ihr beide das verlässlich und kontinuierlich gestalten könnt, wäre das natürlich allerbest.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
comeback
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 54



« Antwort #2 am: 08. Januar 2006, 00:40:40 »

Danke für deine schnelle Antwort
UND FOLGESACHEN steht in meiner Vorladung zur gerichtlichen Anhörung. Scheint als gäbe es da ein kommunikationsproblem mit meiner Frau (-;
Gespeichert
Schmusepapa
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.461


« Antwort #3 am: 08. Januar 2006, 00:48:45 »

Hallo comeback,

das ist ein ganz normaler Text. Folgesachen einer Scheidung sind:

- Versorgungsausgleich (wird gerichtlich geregelt)
- Unterhalt (wird nur auf Antrag geregelt)
- Umgangs- und Sorgerechtsfragen (wird nur auf Antrag behandelt)
- Güterrecht / Zugewinnausgleich (wird auch nur auf Antrag behandelt)

Sollten dazu keine Anträge vorliegen, wird der Richter maximal fragen, ob diese Punkte geklärt sind und das dann so ins Protokoll aufnehmen.

Liegen denn irgendwelche Anträge vor?

Gruß

Martin
Gespeichert
comeback
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 54



« Antwort #4 am: 08. Januar 2006, 02:50:15 »

<Liegen denn irgendwelche Anträge vor?>
Wenn ich das blos wüßte - also im Schreiben des Gerichtes wurde nur der Termin der Verhandlung genannt.
Muß ich das durch Nachfrage vor Gericht klären, ob es Anträge gibt?
Gespeichert
Schmusepapa
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.461


« Antwort #5 am: 08. Januar 2006, 04:04:17 »

Hallo comeback,

du hast doch einen Anwalt. Oder hat deine Frau die Scheidung eingereicht und du benötigst deshalb keinen Anwalt für die Scheidung?
Normalerweise wird der gesamte Schriftverkehr, d.h. auch die Anträge der Gegenseite, deinem Anwalt zugestellt und der leitet diese dann an dich weiter. Solltest du keinen Anwalt haben, werden dir die Anträge direkt zugestellt. Also am besten mal den Schriftverkehr überprüfen.

Hast du denn die Formulare für den Versorgungsausgleich schon ausgefüllt? Normalerweise wird eine mündliche Verhandlung über eine Scheidung UND DEREN FOLGESACHEN erst dann angesetzt, wenn das Verfahren "entscheidungsreif" ist.  Das Gericht fordert automatisch die Auskünfte zum Versorgungsausgleich an. Sollten neben dem Scheidungsantrag keine weiteren Anträge vorliegen, so ist das Verfahren dann "entscheidungsreif", wenn diese Auskünfte vorliegen.

Du hast keinen Anwalt, oder?

Gruß

Martin
Gespeichert
comeback
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 54



« Antwort #6 am: 08. Januar 2006, 04:13:16 »

<du hast doch einen Anwalt. Oder hat deine Frau die Scheidung eingereicht und du benötigst deshalb keinen Anwalt für die Scheidung?>
genauso ist es. Die Sachen mit dem Versorgungsausgleich hatte ich schon früher mal ausgefüllt.
Grüße
Gespeichert
comeback
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 54



« Antwort #7 am: 08. Januar 2006, 04:15:13 »

sorry mißverständlich. letzteres war richtig. Ich habe keinen Anwalt weil meine Frau einen hat und die scheidung eingereicht hat.
Gespeichert
Schmusepapa
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.461


« Antwort #8 am: 08. Januar 2006, 04:16:14 »

Hallo comeback,

dann hoffe mal, dass deine Frau keine (weiteren) Anträge stellt, dann habt ihr voraussichtlich einen Scheidungstermin von weniger als 10 Minuten.

Klappt denn der Umgang mit dem / den Kind(ern)?

Gruß

Martin
Gespeichert
Schmusepapa
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.461


« Antwort #9 am: 08. Januar 2006, 04:18:14 »

Hallo comeback,

mir fällt gerade noch was ein: Gibt es eine Regelung bzgl. Unterhalt für die Kinder?

Gruß

Martin
Gespeichert
comeback
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 54



« Antwort #10 am: 08. Januar 2006, 05:09:19 »

<Gibt es eine Regelung bzgl. Unterhalt für die Kinder?>
Nein gibt es nicht.
<klappt den der Umgang mit den Kindern>
Der Kontakt war leioder ein paar Jahre abgerissen. Weihnachten und Sylvester war ich aber da und habe verstanden, daß ich den Kontakt niemals so lange hätte abreißen lassen dürfen.
Grüße


[Editiert am 8/1/2006 von comeback]
Gespeichert
comeback
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 54



« Antwort #11 am: 08. Januar 2006, 05:20:40 »

Meine Frau möchte allerdings das alleinige Sorgerecht hat sie mir gesagt. (weil ich mit der Unterschrift für die Kinderpässe gezögert habe wegen einer Auslandsreise)
Grüße

[Editiert am 8/1/2006 von comeback]
Gespeichert
AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #12 am: 08. Januar 2006, 12:27:36 »

Hallo comeback,

 
Zitat
Der Kontakt war leioder ein paar Jahre abgerissen.


JAHRE???

Dann wundert mich DAS nicht

 
Zitat
Scheint als gäbe es da ein kommunikationsproblem mit meiner Frau (-;


Und DAS ergibt sich fast von selbst

 
Zitat
Meine Frau möchte allerdings das alleinige Sorgerecht hat sie mir gesagt.


Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass sie das ASR "nur" wegen einer verzögerten Unterschrift möchte. Da greift wohl eher oben genannter Punkt.

Gibts da noch mehr zu erzählen?

Gruß AJA
Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Umgangrecht/-pflicht (Moderator: Milan)  |  Thema: Umgang Sorgerecht bei Scheidung
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team