Hallo zusammen,
wir haben nun den Bericht der Verfahrenspflegerin erhalten, der am 02.02.04 ans Gericht gegangen ist.
Vorher liefen zwischen Verfahrenspflegerin und Micha, sowie der Ver.pfl. und der Ex Telefonate. Micha erklärte ihr am Telefon, daß er trotz der momentanen guten Situation einen richterlichen Beschluß haben möchte. Sie riet ihm davon ab, da ja die Wege die gleichen wären, wenn es wieder zum Umgangsboykott käme. Wir haben kurz Rücksprache mit dem Anwalt gehalten. Der bestätigte zwar, daß im Falle eines erneuten Boykotts alles wieder von vorne losgehen würde, daß aber mit richterlichem Beschluß, die Angelegenheit immer beim gleichen Richter/in landen würde. Ansonsten würde alles von vorn beginnen und die Akte läge dann auf einem Tisch eines Richters, der die ganze Geschichte nicht kennt.
Nun gut, Micha hat der Verfahrenspflegerin mitgeteilt, daß er den Umgang mit richterlichen Beschluß geregelt haben möchte. Sie klang nicht begeistert.
Der Bericht zur Verfahrenspflegschaft ist für Micha positiv. Der Kinderschutzbund berichtet, daß die Kinder Micha vor Freude um den Hals gefallen wären und beim Abschied geweint hätten. Die Kids hätten sich sichtlich wohl gefühlt, als sie gemerkt haben, daß sie ihren Vater nun wieder regelmäßig sehen können und hätten so ihre innere Sicherheit wieder aufbauen können.
Es ist nun vereinbart, daß die Kinder in Michas Frühschicht Mittwochs von 17.00 - 19.30 bei ihm sind und in der Spätschicht Samstag von 14.00 - 19.00. Was Übernachtungen und Ferien angeht, hängt von Tempo der Kinder ab und wann sie den Wunsch äußern würden, bei uns zu übernachten.
Nun lehnt die Verfahrenspflegerin einen richterlichen Beschluß ab, da sie schreibt, es könne so ja noch nicht richterlich bestimmt werden, wie der Umgang in Zukunft ablaufen würde. Sie empfiehlt daher, daß wenn überhaupt nur eine richterliche Regelung über die derzeit praktizierte Regelung sinnvoll ist.
Der Herr vom Kinderschutzbund teilt mit, daß die Eltern Verantwortung zeigen würden und im Sinne der Kinder handeln würden. Seines Erachtens berdürfe es keinen gerichtlichen Beschluss zur Regelung des Umgangs, da den Eltern dann die eigene Verantwortung, die sie gerade aufgebaut hätten, genommen werde. (




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Ich glaube so ganz haben die Herren und Damen nicht ganz verstanden, warum der Umgang überhaupt unterbrochen wurde, daß es allein der Intrigen der Ex zuzuschreiben war.
Michas Anwalt, will den richterlichen Beschluß und zwar so, daß darin auch schon die Regelung der Wochenenden und der Ferien bestimmt werden. Trotzdem soll alles nach den Befürfnissen der Kinder laufen.
Wovon hängt es denn nun ab, ob es einen richterlichen Beschluß gibt oder nicht???
Es müsste doch eigentlich verständlich für die Richterin sein, daß Micha da eine gewisse Absicherung haben möchte.
Stehen wir nun mal wieder als die "Buhmänner" da, weil wir einen Beschluß haben möchten ?
Wir trauen der Ex nicht für 5 Cent über den Weg, auch wenn sie zu Micha außerordentlich freundlich ist zur Zeit. Dies war aber bisher immer ein Zeichen dafür, daß der Hammer bald fällt, der über uns kreist.
Die Ex sagte beim letzten Kontakt schon, daß sie von der Verfahrenspflegerin gehört hätte, daß Micha auf einen Beschluß besteht. Dass sie das nicht verstehen könne, da doch dann alles wieder auf der harten Schiene laufen würde. Micha erklärte ihr warum das so ist und da schüttelte sie nur den Kopf.
Hm, was würdet ihr denn sagen?
Ein paar Gedankengänge zur Anregung wären nicht schlecht ;)
Gruß
Tina