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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 13:19:52 *
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Autor Thema: Basiszinssatz - Mietrechtssache  (Gelesen 1057 mal)
eskima
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« am: 04. Januar 2006, 23:42:39 »

Moin,

wir haben heute ein Urteil in einer Mietsache vom LG bekommen. Unser RA schreibt:

"Die Berufung wurde auf Kosten der Berufungsklägerin zurückgewiesen. Damit erwächst das Urteil in Rechtskraft. Frau X (zur Erklärung: ehemalige Vermieterin) in nunmehr verpflichtet, 628,89 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz seit dem 5. Oktober 2002 zu zahlen."

Soweit ich es mitbekommen hab, hat der Basiszinssatz sich in dieser Zeit verändert. Ist der jeweilige Zinssatz anzuwenden oder der jetzige Zinssatz für die ganze Zeit?

Und falls sie nicht zahlt (und davon geht unser RA aus), will er einen jetzigen Mieter als Drittschuldner einsetzen und wir sollen herausfinden, wer jetzt in dem Wohnhaus wohnt.

Haben wir noch andere Möglichkeiten? Oder sollen wir tatsächlich schauen, wer jetzt dort wohnt und womöglich klingeln und uns nach den Umständen erkundigen, damit wir unser Geld bekommen?

LG

eskima

 
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Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie die Intelligenz. Jeder ist der Meinung, er hätte genug davon (René Descartes)
JensB2001
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Beiträge: 2.099


« Antwort #1 am: 05. Januar 2006, 00:18:02 »

Hey!

 
Zitat
Und falls sie nicht zahlt (und davon geht unser RA aus), will er einen jetzigen Mieter als Drittschuldner einsetzen


Äh, was hat denn der jetzige Mieter als Drittschuldner dort zu suchen für den VERMIETER?

Wenn der Vermieter der Schuldner dir gegenüber ist, so kann kaum der jetzige Mieter Drittschuldner dir gegenüber sein!
Das geht irgendwie nicht!

Gruß
Jens
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sky
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« Antwort #2 am: 05. Januar 2006, 00:34:29 »

Hi.
Zitat
Soweit ich es mitbekommen hab, hat der Basiszinssatz sich in dieser Zeit verändert. Ist der jeweilige Zinssatz anzuwenden oder der jetzige Zinssatz für die ganze Zeit?


stimmt. Der Zinssatz ändert sich 2 mal im Jahr. Es ist der im jeweilige Zinsatz anzuwenden.

Hier ist ein ZINSRECHNER, dann geht das ganz einfach.
Zitat
Und falls sie nicht zahlt (und davon geht unser RA aus), will er einen jetzigen Mieter als Drittschuldner einsetzen und wir sollen herausfinden, wer jetzt in dem Wohnhaus wohnt.


Das scheint auf den ersten Blick auch eine sichere "Quelle" zu sein, schließlich kann dort die Miete gepfändet werden. Ansonsten geht wie immer Lohn/Gehalt, Konto, Immobilien usw..
Kommt halt darauf an, was die Schuldnerin "zu bieten hat".

Gruss
sky
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eskima
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« Antwort #3 am: 05. Januar 2006, 08:55:09 »

Moin sky,

 
Zitat
Hier ist ein ZINSRECHNER, dann geht das ganz einfach.
 


boah, danke, ich wollte grad meine Zinsrechnungskenntnisse wieder ausgraben  Lächelnd

 
Zitat
Das scheint auf den ersten Blick auch eine sichere "Quelle" zu sein, schließlich kann dort die Miete gepfändet werden. Ansonsten geht wie immer Lohn/Gehalt, Konto, Immobilien usw..
Kommt halt darauf an, was die Schuldnerin "zu bieten hat".


Eben das wissen wir nicht so genau. Sie hat ein mittlerweile 6jähriges Kind und arbeitet vermutlich Teilzeit als Flugbegleiterin, aber das ist nicht sicher. Es ist auch nicht sicher, ob ihr das eigen bewohnte Haus mit gehört oder nur dem Ehemann.

Und bei ihrem Mietshaus wechseln die Mieter nach einem halben bis dreiviertel Jahr, stellen die Mietzahlungen vorher ein, wegen der Mängel. Ist also irgendwie ein Glücksspiel.

LG

eskima
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Kasper
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« Antwort #4 am: 05. Januar 2006, 10:59:09 »

Mit dem Drittschuldner ist es eine schnellere und sicherere Sache.

Sprecht doch einfach einmal mit einem der Mieter, ob diese noch "normal" zahlen, es ist ja nicht zu deren Nachteil, sie dürfen dann halt nur die Miete nicht an die Vermieterin abführen.

Vielleicht vorsichtshalber mit zwei Mietern sprechen .... wieviel Mieter hat das Haus?

Gruß
Kasper
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eskima
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« Antwort #5 am: 05. Januar 2006, 11:13:40 »

Hallo Kasper,

insgesamt wohnen 6 Mietparteien im Haus, zwei Wohnungen haben 86 qm und bei denen ist die höchste Miete zu zahlen. Also ohne Mietkürzung eines Mieters würde die Pfändung überschlagsweise zwei volle und eine angefangene Mietzahlung betragen, wenn ich nur die Grundmiete ohne Nebenkosten rechne (plus Gebühren).

Meinst du, man kann da einfach hingehen, klingeln und nachfragen? So hat unser RA es vorgeschlagen, da er ja auch den vollen Namen eines Mieters braucht.

Ich hab Angst, dass die ehemalige Vermieterin uns noch eines reindrücken kann, wenn wir dort nachfragen. Mir wurde eh schriftlich vorgeworfen, die Mieter aufzuhetzen (als wir noch da wohnten und ich die anderen Mieter gefragt hab, wie sie mit den Mängeln umgehen).

LG

eskima
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sky
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« Antwort #6 am: 05. Januar 2006, 11:19:17 »

Hi,
Zitat
boah, danke, ich wollte grad meine Zinsrechnungskenntnisse wieder ausgraben  Lächelnd

tschuldigung .

Pfändung von Lohn/Gehalt kommt dann wohl kaum in Frage, zumal nach Tabelle gepfändet wird. Bei 628 Euro plus Zinsen dürfte die Forderung über die Pfändung der Miete doch in 1-2 Monaten einzutreiben sein. Ansonsten bleibt noch die Sachpfändung und ggf. Abnahme der eidestattlichen Versicherung. dann dürften die Vermögensverhältnisse klarer werden.

Grüsse
sky
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eskima
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« Antwort #7 am: 05. Januar 2006, 11:32:23 »

Rehi sky,

 
Zitat
Bei 628 Euro plus Zinsen dürfte die Forderung über die Pfändung der Miete doch in 1-2 Monaten einzutreiben sein.


Wenn man die Gesamtmiete (inklusive Nebekosten) pfänden kann, dann ja  

 
Zitat
ggf. Abnahme der eidestattlichen Versicherung


Das wäre natürlich mein ganz privates Highlight. Ich bin mit der Vermieterin früher zur Schule gegangen, wir haben uns 25 Jahre nicht gesehen, per Zufall wiedergetroffen und sie hat mir eine Wohnung angeboten. Der Rest der Geschichte besteht aus menschlichen Abgründen...

Wir haben auch schon überlegt, ob wir ein Pfand im Grundbuch eintragen lassen *sfg*aber das sind nur unsere bösen Gedanken, eigentlich wollen wir die Sache ja abschließen.

LG

eskima
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« Antwort #8 am: 05. Januar 2006, 11:59:41 »

Hi,
Zitat
Wenn man die Gesamtmiete (inklusive Nebekosten) pfänden kann, dann ja  

"nur" die Kaltmiete.

Gruesse
sky
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« Antwort #9 am: 17. Januar 2006, 11:14:20 »

Moin,

die Frist für Zahlung der Vermieterin ist abgelaufen. Die effektivste Möglichkeit einer Pfändung ist die Möglichkeit eines Mieters als Drittschuldner.

Wenn wir jetzt in das Haus gehen, dort bei den beiden Mietern mit der höchsten Miete klingeln, unser Anliegen erklären und um die entsprechenden Daten bitten (ladungsfähige Adresse, Vorname eben),

  kann uns dann die Vermieterin wegen Unruhestiftung, übler Nachrede oder wie auch immer, belangen?

LG

eskima
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« Antwort #10 am: 17. Januar 2006, 14:34:33 »

Üble Nachrede fällt definitiv weg, denn §186 StGB sagt eindeutig, dass nur "unwahre Behauptungen" bestraft werden. Wenn Ihr also nach den Daten fragt und dem Mieter erklärt worum es geht, ist es keine üble Nachrede!

Unruhestiftung? Die Unruhe stiftet wohl eher die Vermieterin selber.

Übrigens hat der BGH erst Mitte letzten Jahres festgestellt, dass zur Mietzahlung grundsätzlich die Nebenkosten mit hinzugehören. Also müssten Sie auch pfändbar sein!

Mein Tip:
sprecht mit zwei Mietern, macht halbe/halbe und die Sache ist in einem Monat erledigt!

Gruß
Kasper
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« Antwort #11 am: 18. Februar 2006, 12:31:51 »

 

Nachdem ich der Vermieterin eine Pfändungsankündigung ins Haus geschickt habe, bekamen wir heute Post vom RA. Die ehemalige Vermieterin hat nicht auf unser Konto (wie aufgefordert), sondern auf das Konto des RA überwiesen.

 

Vielen Dank an sky, die mich persönlich in dieser Sache sehr unterstützt hat  

LG

eskima

*Baustelle abgeschlossen*  
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