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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 13:00:22 *
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Autor Thema: Kann man das vor Gericht verwenden?  (Gelesen 1219 mal)
Daisy
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Beiträge: 444



« am: 23. Dezember 2005, 12:38:33 »

Hallo an alle, die uns in der letzten Zeit mit Rat und Mitgefühl zur Seite gestanden haben.
Wie ihr wißt, kämpfen wir verzweifelt um das Sorgerecht für die Tochter meines LG.
Mal ganz abgesehen von dem Verhalten der KM haben wir heute einen lieben Brief erhalten.
Er enthielt eine 2-seitige Aufstellung sämtlicher Verurteilungen, noch laufenden Verfahren und gegen Geldstrafe eingestellten Verfahren des LG der KM. Sie ist mit diesem seit 3 Jahren zusammen und will ihn wohl in Kürze auch heiraten.
In der Aufstellung sind auch sämtliche Aktenzeichen der verschiedenen Staatsanwaltschaften aufgeführt, und wir gehen davon aus, dass diese Liste korrekt ist.

Nun meine Frage: Wäre es vorteilhaft, bei einer Klage auf ASR diese Sachen zu verwenden?

Es ist doch wohl nicht zum Wohle des Kindes, mit so einem Kriminellen aufzuwachsen.
Es handelt sich um Strafsachen wie Steuerhinterziehung, Betrug in x Fällen, Urkundenfälschungen in x Fällen, falsche EV usw.

Was meint ihr dazu? Mitverwenden oder lieber sein lassen?

Liebe Grüße
Daisy
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Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
biga
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« Antwort #1 am: 23. Dezember 2005, 14:36:22 »

Sag mal Daisy,

wie kommt ihr denn an eine solche Liste?Huch

Biga
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DeepThought
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WWW
« Antwort #2 am: 23. Dezember 2005, 14:39:24 »

Die Frage ist doch, wo ihr diese "Aufstellung", wohl eher Auszug aus dem Strafregister oder polizeiliches Führungszeugnis herhabt. Das war doch bestimmt kein einem jeden Bürgen offenstehender Weg?

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
brille007
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« Antwort #3 am: 23. Dezember 2005, 14:58:23 »

Moin Daisy,
Zitat
Nun meine Frage: Wäre es vorteilhaft, bei einer Klage auf ASR diese Sachen zu verwenden?

Es ist doch wohl nicht zum Wohle des Kindes, mit so einem Kriminellen aufzuwachsen.
Es handelt sich um Strafsachen wie Steuerhinterziehung, Betrug in x Fällen, Urkundenfälschungen in x Fällen, falsche EV usw.

Mal abgesehen davon, dass nicht klar ist, woher diese Liste stammt (und ob sie daher als Beweismittel überhaupt irgendeine Relevanz hätte), handelt es sich bei den aufgeführten Delikten nicht um Vergehen, die die Eignung eines Menschen als Bezugsperson für Kinder in Frage stellen. Wer Steuern hinterzieht oder Urkunden fälscht, ist zwar ganz sicher kein feiner Mensch - aber durch diese Art Delikte auch nicht erkennbar eine Gefahr für Kinder. Würde er ständig saufen (nicht verboten) oder fluchen (auch nicht strafbar), hielte ich das für wesentlich gefährlicher.
Mit so etwas einen Antrag auf ASR begründen zu wollen, könnte jedenfalls leicht nach hinten losgehen. Schliesslich wird das Kind dadurch ja nicht zur Steuerhinterziehung verleitet; eine Kindeswohlgefährdung lässt sich daher beim besten Willen nicht konstruieren.

Just my 2 cents
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Daisy
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« Antwort #4 am: 23. Dezember 2005, 15:06:48 »

Tja Beziehungen.....
Es hat uns dies jemand zukommen lassen, der einige dieser Straftaten angezeigt hat, und deshalb auch Unterlagen über die Verurteilungen usw. einschließlich Aktenzeichen hat.
Wie gesagt, ich kenne diesen Kerl selbst und weiß, dass er ziemlich viel Dreck am Stecken hat und seine Zeit größtenteils bei Anwälten und Gerichten verbringt und ich weiß auch wer da fleißig seit Jahren daran arbeitet, ihm das Handwerk zu legen.
Da uns die ständigen Schikanen und Boshaftigkeiten langsam über waren, haben wir uns mal mit dieser Person in Verbindung gesetzt und unsere Lage geschildert. Gerne ist derjenige uns behilflich, ist er doch sehr erfreut, wenn dem LG und der KM endlich mal irgendwie beizukommen ist.

Na ja aber nun mal zurück zu meinem eigentlichen Anliegen, dem Sorgerechtsstreit.
Also sollten wir die Infos verwenden oder lieber nicht?

Liebe Grüße
Daisy

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DeepThought
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WWW
« Antwort #5 am: 23. Dezember 2005, 15:12:30 »

Ne, Daisy, die Liste verschwindet mal hübsch in der Schublade und bleibt da auch.

Lasst über euren RA vortragen, dass neben dem erzieherischen Unvermögen der KM weiteres Gefährdungspotenzial durch den LG der KM für die Tochter gegeben ist und um Beiziehung der Ermittlungsakten des Staatsanwaltes gebeten wird.

DeepThought
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Daisy
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« Antwort #6 am: 23. Dezember 2005, 15:17:44 »

Hallo Brille 007,
es geht ja hauptsächlich um das Verhalten der KM welches ich in anderen Treats schon ausführlich geschildert habe.
Da ich aber weiß wie schwer es für einen Vater ist, Sorgerecht zu erstreiten, sammeln wir zunächst mal alles erdenkliche was vielleicht helfen könnte.

Zur Kindeswohlgefährdung: Der Typ ist bereits mehrfach vorbestraft, wurde auch schon in Handschellen von zu Hause abgeholt. Macht sicher einen super Eindruck auf ein 9jähriges Kind. Und wenn ich sehe was noch so alles an Verfahren am laufen ist, wird das wohl munter noch so weiter gehen.

Wir greifen halt nach jedem Strohhalm, aber deshalb ja meine Frage ob uns diese Infos nützlich sind, nur dann wollen wir sie auch verwenden.

Gruß Daisy
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JensB2001
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« Antwort #7 am: 23. Dezember 2005, 15:58:45 »

Hey!

 
Zitat
Wir greifen halt nach jedem Strohhalm


Und mancher Strohhalm können so dünn sein, das wenn man ihn biegt er so heftig zurück schlägt, das man von dem Strohalm besser die Finger gelassen hätte...

Sorry, aber diese Delikte sind nun wirklich recht kleine Fische (da bin ich aus meinem Berufsleben wirklich anderes gewohnt)..diese Delikte begründen wahrlich keine Erziehungsunfähigkeit, oder das dort eine Gefahr für das Wohl des Kindes ausgeht..

Vielmehr scheint einigen nicht klar zu sein, das diese Kenntnis (bzw. die Weitwergabe) der Delikte u Aktenzeichen usw. einige eher bedrohlich in "Gefahr" bringen..

Datenschutz mag da manchem sehr egal zu sein..aber auch das kann bedenklich nach hinten los gehen.
Für einige Beteiligte!

Dieses gute Papierchen, sollte schnellstens verschwinden..und euer aufgenommener Kontakt sollte mal schnellstens ruhen..weil euch das eher mehr Ärger einbringt als Nutzen!!

Gruß
Jens

[Editiert am 23/12/2005 von JensB2001]
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Daisy
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« Antwort #8 am: 23. Dezember 2005, 20:48:28 »

Tja das dachte ich mir fast, dass dies etwas sehr heiß ist.
Darum wollte ich ja zunächst einmal eure Meinungen einholen. Natürlich hätten wir das Papierchen nicht erst zur Verhandlung aus der Tasche geholt, sondern unserer Anwältin gegeben.
Na ja jedenfalls werden wir es gut verwahren, wer weiß wofür es gut ist.

grüße Daisy
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JensB2001
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« Antwort #9 am: 23. Dezember 2005, 23:52:55 »

Hey!

 
Zitat
wer weiß wofür es gut ist.


Für nichts..weil allein schon ihr diese Daten gar nicht haben dürftet..u es mit einem SR u der KM ansich nichts zu tun hat..

Selbst wenn es das Strafregister der KM wäre, würde das nicht viel hilflich sein..

Gruß
Jens
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« Antwort #10 am: 24. Dezember 2005, 12:18:12 »

Na ja das mit dem nicht haben dürfen seh ich etwas anders, solche Verhandlungen sind öffentlich und da kann jeder als Zuschauer dran teilnehmen. Wer sagt denn, dass man sich solche Daten nicht aufschreiben darf?
Und wenn der Typ dem Kind als leuchtendes Beispiel beibringt wie man lügt und betrügt, sogar die KM vorlebt, dass man gerichtliche Anordnungen nicht befolgen muss, da frag ich mich doch was aus solchen Kindern später mal werden soll.
Aber ich habs schon kapiert, wir lassen das außen vor.
Allerdings weiß man bei denen nicht was sie sich als nächstes ausdenken um uns zu schaden, und da ja auch etliche Verurteilungen wegen falscher Anschuldigungen und falscher EV darunter sind, kann man das vielleicht mal im notfall verwenden um seine Glaubwürdigkeit zu bezweifeln.
Ich rechne nämlich auch weiterhin mit irgentwelchen Anzeigen aus dieser Richtung, haben wir alles schon durch und jedesmal liegt es an uns, das Gegenteil zu beweisen.
Also werden wir das sicher nicht vernichten. Deshalb sagte ich "wer weiß, wozu es gut ist".

Also frohes Fest euch allen
Daisy
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elwu
Gast
« Antwort #11 am: 24. Dezember 2005, 23:18:15 »

Hi,

natürlich könnt ihr das vor Gericht vorbringen, aber es wird der Sache eher schaden als nutzen. Die Mutter meiner Tochter bringt ständig groteske Schoten. So haut sie immer mal wieder über Wochen zu ihren Lovern nach Holland oder Ägypten ab, meine Tochter wird dann bei ihren Eltern geparkt. Sie vernachlässigt nachweislich die Gesundheitsfürsorge, war z.B. noch nie mit ihr beim Frauenarzt, obwohl sie oft über Schmerzen im Bauchbereich klagt. Hat noch niemals mit ihr für die Schule gelernt. Schulmaterial, Brille etc. muss die Kleine aus Taschengeld und erspartem selbst zahlen, obschon Madame monatlich schlappe 418€ Kindesunterhalt, 154€ Kindergeld, 750€ Unterhalt für sich kassiert. Und dazu eigenes Einkommen aus Vollzeitjob (jaja) hat. Und so weiter und so fort,  die Liste ist schier unendlich.

Ich habe damit kürzlich mal beim Jugendamt vorgesprochen. Antworten, Zitat

"Ich glaube Ihnen nicht! Sie wollen nur dass das Kind zu Ihnen kommt damit sie keinen Unterhalt mehr zahlen müssen. Und selbst wenn das so stimmen würde sehe ich keinen Grund hier tätig zu werden, denn offenbar schadet es ihrer Tochter ja nicht, Sie sagen doch selbst dass sie in der Schule gut zurecht kommt"

Stimmt, das kommt sie, weil ich während der 'Umgangszeiten' viel mit ihr lerne. Ansonsten geht es ihr nämlich auch nach eigenen Erzählungen extrem bescheiden bei ihrer Mutter.  Aber aus Liebe und Loyalität zu ihr will sie dort nicht weg, sie hat Angst, dass die dann (wieder) total abstürzt.

Tja, halt ein weiterer Fall wo es Behörden (und dem persönlichen Umfeld) der Mutter nur um die dauerhafte und möglichst luxuriöse Subventionierung des Egofrettchens geht.

elwu,

heute den ersten 24ten Dezember seit 1999 mit Tochter ;)
Gespeichert
Aniram
Gast
« Antwort #12 am: 24. Dezember 2005, 23:25:56 »

Hallo Elwu !

Wie schön für Dich.

Ich versuche mir gerade vorzustellen wie Du dich fühlen magst, aber
wahrscheinlich komme ich nicht mal annähernd an das Gefühl heran.

Ich wünsche Dir/euch Schöne Feiertage und das Du/ihr die Zeit in
vollen Zügen genießen kannst/könnt.

LG Marina
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Daisy
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Beiträge: 444



« Antwort #13 am: 26. Dezember 2005, 15:32:33 »

Hallo Elwu,
wie schön für dich!!! Unser Fest findet mal wieder ohne die Lütte statt, da die KM meint, trotz gerichtlicher Umgangsregelung einfach verreisen zu müssen. Na ja offensichtlich kann man da gar nichts gegen tun. Aber wir geben nicht auf, jede Umgangsverweigerung wird von uns schriftlich festgehalten, und wenn es noch ein Jahr dauert, wir kämpfen weiter, so einfach wird sie Vater und Tochter nicht auseinander bringen!

Hoffe du hattest ein schönes Fest mit deinem Kind.
Grüße Daisy
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