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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 12:59:52 *
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Autor Thema: Umgang erzwingen ??  (Gelesen 817 mal)
Markus_Secret
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 7


« am: 23. Dezember 2005, 09:07:49 »

Hallo,

nach langer Zeit brauche ich mal wieder Euren Rat und das ziemlich schnell.

Ich bin Vater eines 1 Jährigen Sohnes und nach einigem Ärger habe mit der Kindesmutter bin ich vor Gericht gegangen um eine Regelung zu bekommen wann ich meinen Kleinen sehen kann.

Es wurden jeweils 3 Samstage im Monat (+25.12.05) festgelegt und ab März jedes zweite Wochendene komplett.

Leider hielt sich die Mutter vor 14 Tagen nicht daran und war auch telefonisch nicht erreichbar, nachdem ich Sie nicht endlich mal ans Telefon bekam war Sie nicht bereit mir einen Ausweichtermin zu nennen.

Ich teilte dies meinem Anwalt mit der gleich nochmal eine Verwarnung rausschickte, das falls die Termin nicht eingehalten werden das ganze wieder vor Gericht geht.

Gestern Abend rief ich Sie dann an um nachzufragen wann ich Ihn am Sonntag (Weihnachten) holen soll. Sie meinte nur garnicht, Du bekommst dazu noch Post von meinem Anwalt.

Ich weiss jetzt nicht was ich machen soll, ich möchte Ihn unbedingt sehen ist schon wieder viel zu lange her. Ich kann Ihn ja nicht mit Gewalt da rausholen Traurig

Habe schon versucht meinen Anwalt zu erreichen aber der hat natürlich heute Urlaub. Habt Ihr irgendeine Idee oder einen Vorschlag für mich.

Kann ich mich ans Gericht oder die Polizei wenden mit dem Urteil oder muss ich den Feiertag echt ohne meinen kleinen verbringen ??

Danke

Hallo Markus, Du hattest Dein Anliegen 2x wortgleich in zwei verschiedenen Themenbereichen gepostet. Ich habe einen Beitrag gelöscht. Uli


[Editiert am 23/12/2005 von Uli]
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #1 am: 23. Dezember 2005, 09:56:44 »

Hallo Markus,

ich verstehe es so, dass e sbzgl. Umgang ein Urteil bzw. einen Vergleich gibt. Somit hast du einen vollstreckbaren Titel in der Hand.

Du wirst pünklich zur Abholung deiner Kinder erscheinen. Sollte die Ex die Kinder nicht herausgeben rufst du die örtlich zuständige Polizei an und bittest um Rückruf des Notdienstes des JA. Währenddessen bleibst du vor dem Haus der KM stehen. Dem JA erklärst du die Situation und fragst, was du nun tun kannst und wie das JA dich unterstützen könnte.

Stelle dich darauf ein, dass die Kinder unter diesen Umständen evtl. nicht da sind bzw. nicht mitkommen (dürfen).

Sollte es so sein, E-Mail an deinen RA, er soll Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes stellen, ersatzweise Erzwingungshaft. Für die Zeit der evtl. Inhaftierung bietest du dich als Betreuungsperson für die Kinder an.

Alles Gute.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
haddock
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 837


« Antwort #2 am: 23. Dezember 2005, 10:02:36 »

Lieber Markus_Secret,

es tut mir leid, das sagen zu müssen:
Ich glaube du hast  keine Chance deinen Sohn zu sehen, als daß die Mutter sich in irgendeiner weise noch überzeugen lässt.

Für EA und andere juristische Schritte reicht die Zeit nicht. Es bleibt dir für ein evtl. spätere Auseinandersetzung nur, zu versuchen deine Zeit mit dem Sohn wahrzunehmen, und unter Zeugen zu scheitern.

Was kannst du noch tun: Versuche sie zu überzeugen (keine Ahnung wie euer verhältnis ist, aber wohl eher nicht so), versuche andere einflußreiche Personen zu überzeugen (Schwiegermutter z.B.)., Vielleicht rufst du mal beim JA-Amt an, und bittest die, mit der KM zu reden.

Aber, ich will es nicht verhehlen, das wird kaum Erfolg haben - die KM scheint wild entschlossen, dir euern Sohn zu entziehen.

Schreibe ihr einen Brief,  SMS oder Mail, in der du ankündigst, du würdest am 25.12.05 um (z.B.) 11:00 Uhr kommen um euer Kind abzuholen. Du würdest ihn pünktlich um (z.B.) 18:00 Uhr zurückbringen. Ganz nüchtern und sachlich.
Am Sonntag fährst du hin - mit Zeugen - und wartest ab, was passiert.

Der wichtigste Tip zum Schluß:   Lass dir das Weihnachtsfest nicht vollends versauen, und öffne keine Anwaltspost vor Montag abend!

Ich fühle mit Dir, und es tut mir leid, dass ich nichts anderes Schreiben konnte.
Ansonsten, halte dich an das was Deep Th. geschrieben hat, der kennt sich besser aus als ich.

Gruß
Haddock

[Editiert am 23/12/2005 von haddock]
Gespeichert
sandgren
Gast
« Antwort #3 am: 23. Dezember 2005, 10:10:03 »

hy markus,

Zitat
Es wurden jeweils 3 Samstage im Monat (+25.12.05) festgelegt und ab März jedes zweite Wochendene komplett.


wenn diese termine vom gericht festgelegt worden sind hat sie sich daran zu halten,ob es ihr passt oder nicht.

Zitat
Gestern Abend rief ich Sie dann an um nachzufragen wann ich Ihn am Sonntag (Weihnachten) holen soll. Sie meinte nur garnicht, Du bekommst dazu noch Post von meinem Anwalt.


ihr anwalt kann dir schreiben was er will,solange der geltende beschluss nicht von einem gericht aufgehoben wurde brauchst du dich davon nicht verunsichern lassen.

Zitat
Habe schon versucht meinen Anwalt zu erreichen aber der hat natürlich heute Urlaub. Habt Ihr irgendeine Idee oder einen Vorschlag für mich.

Kann ich mich ans Gericht oder die Polizei wenden mit dem Urteil oder muss ich den Feiertag echt ohne meinen kleinen verbringen ??


ich kann dir nur raten zu jedem festgelegten termin zusammen mit einem zeugen hinzufahren und die herausgabe deines sohnes zu fordern.
nimm den beschluss mit!

sollte deine ex so wie die meisten umgangsboykoteusen reagieren ist sie entweder nicht da oder holt selbst die polizei.

wenn nicht kannst auch du die polizei benachrichtigen und die sachlage schildern.
die polizei kann,muss aber nicht handeln und dir helfen.

sei dir aber bewusst das dir das in einem darauf sicher folgenden verfahren deutlich vorgehalten wird wenn die polizei kommt.

ich habe so einmal meine kinder bekommen,aber anschliessend einen mächtigen rüffel vom OLG dafür einstecken müssen.

gruss sandgren :cool:

Gespeichert
carsten
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #4 am: 24. Dezember 2005, 11:03:04 »

ich glaube nicht das du deinen sohn sehen wirst.

ich würde auch keinen EA-Antrag stellen da es einen beschluss gibt.

deeps anregungen halte ich für richtig. versuche allerdings nochmalig kontakt zur KM aufzunehmen ob der termin klappt.

wenn nicht würde ich versuchen das gericht telefonisch zu erreichen und einen mündlichen antrag nach §52fgg zu stellen.

caju

wenn du hilfe brauchst, deep hat meine telefonnummern

[Editiert am 24/12/2005 von caju]
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