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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 12:59:15 *
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Autor Thema: Unterhalt auch für die Ex-Freundin????Warum??? Mindestlebensstandard???  (Gelesen 2163 mal)
Alex78
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« am: 20. Dezember 2005, 22:49:00 »

Hallo Leute,

habe mich erst vor kurzem von meiner Freundin (wir waren nicht verheiratet) getrennt. Hab überhaupt keine Ahnung von Unterhaltszahlungen, Familienrecht, etc.. Hab ich mir nie den Kopf drüber zerbrochen weil "MIR" das ja nicht passieren kann...... :cool:

Hab jetzt vom Jugendamt mal eine unverbindliche Vergleichsberechnung machen lassen (Alle Lohnzettel, monatliche Unkosten, bestehende Bankschulden eingereicht bzw. aufgezeigt).

Für meinen Sohn fällt monatlich ein Unterhalt in Höhe von 199,- Euro an. Das habe ich mir vorher schon so ca. durch die DT ausgerechnet. (Das ist nicht viel, ich wollte ja auch freiwillig mehr bezahlen - das tut man als Vater eigentlich gerne).

Aber der Hammer kommt jetzt. Meine Ex ist zwar noch im Erziehungsurlaub, arbeitet aber beim alten Arbeitgeber 2x in der Woche 5 Stunden und verdient Netto/Monat knapp 400 Euro.
Jetzt soll ich Ihr zusätzlich zum Kindesunterhalt von 200 Euro noch 290 Euro Unterhalt  bezahlen (Irgendwie nennt sich das Nettolohnangleichung zum letzten vollen Gehalt - Der Brief vom Amt ist mir total unverständlich bzw. nicht ganz nachvollziehbar....).

Auf diesen zusätzlichen Unterhalt pocht nun meine Ex. Aber nach Abzug aller jährlichen und monatlichen Kosten (Miete, etc.) bleiben mir im Monat nur noch 380 Euro zum Tanken, Schulden abzahlen,Geld auf die Seite bringen für jährliche Kosten, Essen, Kleidung kaufen etc..

Das kanns doch nicht sein. Das sind nicht mal 100 Euro die Woche. Ein Auto brauche ich da ich auch mind. 2x die Woche meinen Sohn besuchen will (35km einfache Strecke). Sonst hätte ich das auch schon abgeschafft. Und Benzin ist ja nicht gerade Billigware.

Meine Ex sitz noch dazu in einem 2-Familienhaus das ihr von den Eltern überschrieben wurde. Das sie Schulden aufs Haus in Höhe von 50000,-Euro bzw. 400 Euro/monatlich hat ist nicht mehr mein Problem. Ich wohne jetzt nicht mehr darin und werde/kann das auch nicht mit abbezahlen.

Steht meiner Freundin dieser Unterhalt von 290 Euro/Monat zu??? Es ist ja nur eine unverbindliche Berechnung. Muß man mir keinen Mindestlebensstandard zugestehen?

Für jeden Hinweis bin ich Euch sehr dankbar.

Alex




[Editiert am 20/12/2005 von Alex78]

[Editiert am 20/12/2005 von Alex78]
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RomyH
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« Antwort #1 am: 20. Dezember 2005, 23:00:31 »

Hallo Alex,

DEIn Lebensstandard beträgt 890 € plus berufsbedingte Aufwendungen im Monat, wenn du im westteil oder Berlin lebst, 820 € fü die neuen Bundesländer. Da ist alles drin, Miete, Essen, Schulden...

Das Geld steht ihr bis zur Vollendung des 3. LJ eures Kindes zu.

MfG Romy

[Editiert am 20/12/2005 von RomyH]
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Alex78
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« Antwort #2 am: 20. Dezember 2005, 23:04:36 »

Oh mann,

da kann man sich ja gleich wegmachen............ c

Danke für deineAntwort!!!

Alex
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RomyH
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« Antwort #3 am: 20. Dezember 2005, 23:12:33 »

Tja Alex, was sol man sagen...du bist in der gleichen Situation wie beinah alle Väter hier, und auch so manche Mutter. Fast alle kräpeln um den sog. "Selbstbehalt" herum. Du kommst um die Zahlung ned herum. Deine Ex muss ned arbeiten gehen, ihre 400€ werden als überobligatorisch angesehen.  Es gibt hier Männer, die müssen an Ex zahlen, OBWOHL die gemeinsamen Kinder beim VATER leben, der natürlich von der Mutter keinen Kindesunterhalt erhält und kein Gericht kommt auf die Idee, diese Mutter zu zwingen! Ist das fair? Nein! was ist schon fair in Dt.! Sei mal froh, dass es nur bis zum 3. LJ geht und ab dann nur noch KU zu leisten ist. Musst halt sparsam leben, wie alle hier.

Gruß, Romy
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Simon II
Gast
« Antwort #4 am: 20. Dezember 2005, 23:21:45 »

Hallo Alex!

Sag mal: Hast Du das Kind schon anerkannt?

Wenn nicht, dann hast Du vielleicht noch eine Chance.

Wenn ja, dann nicht.

Im übrigen laufen Bestrebungen, den  - ja, wie heißt es denn nun eigentlich? - die "Verdienstausfallentschädigung durch das Kind" für die uneheliche Mutter auf mindestens 8 Jahre zu erhöhen.

Simon II
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Alex78
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« Antwort #5 am: 20. Dezember 2005, 23:23:57 »

Meinen Sohn habe ich anerkannt. Zumindest hat er MEINEN Nachnamen bekommen   und das kann man ihm anscheinend nicht so leicht nehmen :cool:

Alex
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Simon II
Gast
« Antwort #6 am: 20. Dezember 2005, 23:29:19 »

Zitat
Meinen Sohn habe ich anerkannt. Zumindest hat er MEINEN Nachnamen bekommen   und das kann man ihm anscheinend nicht so leicht nehmen :cool:


Nö, kann man nicht. Das ist eine der ganz wenigen positiven Dinge im deutschen Familienrecht.

Da Du ja zahlen mußt, würde ich an Deiner Stelle zu einem kompetenten Anwalt gehen und mir exakt ausrechnen lassen, was Du zahlen mußt.

Außerdem gibts da oft noch Verhandlungspotential.

Der Berechnung des JAs würde ich schlichtweg erstmal nicht glauben, da die sich gerne zugunsten der KM verrechnen (echt, haben wir uns verrechnet ? So ein Pech aber auch - zahlen müssen Sie trotzdem - Sie haben den Titel ja anerkannt).

Wie ist das denn mit dem Umgang mit dem Kleinen?

Funktioniert das zu Deiner Zufriedenheit oder macht die KM Probleme?

Simon II
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Alex78
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« Antwort #7 am: 20. Dezember 2005, 23:38:19 »

Der Umgang funktoniert optimal. Da gibt´s keine Probleme. Nur sieht Sie ihre Schulden aufs Haus. Aber das Haus bleibt ihr ja für immer. Vor allem wohnen Ihre beiden Eltern darin (Wohnrecht auf Lebenszeit) und sind beide berufstätig. Da sollen halt die miteinspringen und die Bude abzahlen.

Werd mir das mit der Neuberechnung überlegen.  Danke!!!

Alex

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Simon II
Gast
« Antwort #8 am: 20. Dezember 2005, 23:39:58 »

Zitat
Der Umgang funktoniert optimal.


Wenigstens etwas erfreuliches!

Dann drücke ich Dir und Deinem Sohn alle Daumen, daß es so bleibt.

Simon II
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sky
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« Antwort #9 am: 21. Dezember 2005, 08:29:15 »

Hi,
Zitat
Sag mal: Hast Du das Kind schon anerkannt?

Wenn nicht, dann hast Du vielleicht noch eine Chance.

Wenn ja, dann nicht.


ich gebe zu bedenken, dass solche Andeutungen (Aufforderungen?), die Vaterschaft aus finanziellen Gründen nicht anzuerkennen, dazu führt, dass

1. in der Geburtsurkunde „Vater unbekannt“ steht, und ich möchte nicht darüber nachdenken, wie sich das (ältere) Kind damit fühlt.

2. der Vater keinerlei Rechte hat. Weder hinsichtlich des Umgangs, noch wenn der Mutter z.B. etwas zustößt.

Gruss
sky
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Simon II
Gast
« Antwort #10 am: 21. Dezember 2005, 12:23:29 »

Zitat
ich gebe zu bedenken, dass solche Andeutungen (Aufforderungen?), die Vaterschaft aus finanziellen Gründen nicht anzuerkennen, dazu führt, dass

1. in der Geburtsurkunde „Vater unbekannt“ steht, und ich möchte nicht darüber nachdenken, wie sich das (ältere) Kind damit fühlt.


2. der Vater keinerlei Rechte hat. Weder hinsichtlich des Umgangs, noch wenn der Mutter z.B. etwas zustößt.[/quote]

In der Realität hat er auch keine Recht - dafür kann er aber ohne Ende abgezockt werden.

Wenn die Mutter vernünftig ist und wirklich am Wohl des Kindes interessiert ist, läßt sich alles ohne JA und sonstige staatliche Stellen regeln.

Ist sie das nicht, hat er sowieso keinen Kontakt zu dem Kind (oder erst nach heftigen Kämpfen).

Wenigstens hat er dann aber sein Geld gespart!

Ich rate jedenfalls jedem unehelichen Vater dazu, sein Kind nicht (!) anzuerkennen, und ich selbst würde es auch heute nicht mehr machen!

Simon II
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« Antwort #11 am: 21. Dezember 2005, 12:34:00 »

Weißte Simon II, irgendwie hast du ein megamäßiges Problem. Es liegt mir fern, dieses zu ergründen - du hältst dich selbst für kompetent genug, also schaffst du das bestimmt früher oder später ganz alleine. Toi toi toi.

Was ich allerdings nicht dulde, ist der bewusste Entzug eines Vaters dem Kind gegenüber. Du selbst hast in der Signatur "Kinder brauchen beide Eltern!" - sogar mit Ausrufezeichen zwecks tiefer Betonung. Im Gegenzug rätst du aber aus rein monetärer Erwägung heraus jedem Vater ab, zu seinem Kind zu stehen und nimmst dem Kind den für eine förderliche Entwicklung notwendigen Elternteil. Wie das Kind damit klar kommen wird, ergründest du nicht. Ist ja auch egal, ist ja nur ein Kind. du reduzierst die Eltern-Kind-Beziehung auf ein "Wenn die KM will - prima. Wenn nicht, wird's eh nichts mit Umgang."

Für mich bist du damit kein Deut besser als die, wegen derer und gegen die du dich engagierst. Und ich bin der festen Überzeugung, dass wir dir hier dauerhaft keine Plattform anbieten können.

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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Simon II
Gast
« Antwort #12 am: 21. Dezember 2005, 12:42:49 »

Deep Thout!

Die Sache ist doch ganz einfach:

Wenn beide Eltern sein wollen, werden sie sich die Aufgaben teilen.

Finanziell würde das zum Beipiel bedeuten, daß der eine die Kleidung für das Kind kauft, der andere die Lebensmittel (oder was auch immer).

Dafür braucht man kein JA und keinen Staat.

In Deutschland ist es aber so geregelt, daß in dem Augenblick, in dem Du das Kind anerkennst, vollständig von der Willkür der Mutter und des Staates abhängig bist.

Der Staat hat nur als Zahlknecht an Dir ein Interesse! Ob Du dem Kind ein Vater sein kannst, interessiert ihn einen Sch*!

Bei der Mutter hängt es davon ab, welchen Charakter sie hat:

Ist sie verantwortungsvoll, wird sie Dich Vater für das Kind sein lassen.

Ist sie es aber nicht, wird sie Dir und dem Kind die Gemeinsamkeit verweigern. Dein Geld nimmt sie aber trotzdem.

Vatersein.de gibt es eben aus diesem Grund.

Es gibt derzeit nur eine einzige Chance, in diese Unterhaltsknechtschaft gar nicht erst hineinzukommen! Und ich rate jedem Vater, diese zu nutzen!

Simon II

Nachtrag: Ich erwarte von jedem Vater, daß er sich um sein Kind kümmert. Zuzulassen, daß er finanziell (und auch seelisch) ruiniert wird, hat mit für mich mit Vaterschaft nichts zu tun!



[Editiert am 21/12/2005 von Simon II]
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« Antwort #13 am: 21. Dezember 2005, 12:46:48 »

Deine Erklärungen rücken dich für mich nicht in ein anderes Licht und ich möchte dich abschließend noch bitten, auf http://www.muttersein.de zu klicken.

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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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« Antwort #14 am: 21. Dezember 2005, 12:50:32 »

Zitat
Deine Erklärungen rücken dich für mich nicht in ein anderes Licht und ich möchte dich abschließend noch bitten, auf http://www.muttersein.de zu klicken.

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Habe ich gemacht. Dann komme ich ihn dasselbe Forum. Und jetzt?

Simon II
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« Antwort #15 am: 21. Dezember 2005, 12:55:32 »

 
Zitat
Es gibt derzeit nur eine einzige Chance, in diese Unterhaltsknechtschaft gar nicht erst hineinzukommen! Und ich rate jedem Vater, diese zu nutzen!


Diese "Chance" gibt es nicht!
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Simon II
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« Antwort #16 am: 21. Dezember 2005, 13:02:12 »

Und noch ein Nachtrag:

Ich habe beides erlebt:

Eine uneheliche Mutter, die meine Vaterschaft unterstützt hat und mit der es immer eine vernünftige finanzielle Regelung gab. Sie hat mir sogar von sich aus (!) das gemeinsame Sorgerecht angeboten (und ich habe dieses Angebot sofort angenommen und werde dieser Mutter ewig dafür dankbar sein!).

Und eine KM, die nach ihrem Gutdünken mal den Kontakt zu dem Kind gefördert hat und mal ihn zerstören wollte, so daß ich gezwungen war, mehrfach vor Gericht um den Umgang zu kämpfen, was mich ein Heidengeld gekostet hat (für dieses Geld hätte ich mit dem Kind mehrfach in Urlaub fahren können!).
Mein Geld hat sie aber gerne genommen! Zum Glück mußte ich nur KU zahlen - so ging es einigermaßen.

Heute müßte ich für diese Frau auch BU zahlen.

Du glaubst doch nicht ernsthaft, daß ich freiwillig an diese Frau BU zahlen würde?

Zumal ich dann auch das Geld für Gerichtsverfahren nicht mehr hätte.

Simon II
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Simon II
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« Antwort #17 am: 21. Dezember 2005, 13:03:57 »

Zitat
Zitat
Es gibt derzeit nur eine einzige Chance, in diese Unterhaltsknechtschaft gar nicht erst hineinzukommen! Und ich rate jedem Vater, diese zu nutzen!


Diese "Chance" gibt es nicht!


Nun, meine Informationen sind andere.

Und einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.

Simon II
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« Antwort #18 am: 21. Dezember 2005, 13:34:24 »

Niemand bestreitet, dass das derzeitige Familienrecht verbesserungsbedürftig ist.

Zitat
Wenn beide Eltern sein wollen, werden sie sich die Aufgaben teilen.

Zum Elternsein gehört auch, das Kind anzuerkennen, denn es darf nicht nur um die Rechte des Vaters oder der Mutter gehen, es muss auch auch um die Rechte des Kindes gehen. Deinen Aufruf empfinde ich deshalb als zutiefst verwerflich, denn mit der Verweigerung der Anerkennung raubt man dem Kind die Abstammung. Außerdem gibt es für Vater und Kind kein Umgangsrecht, kein Erbrecht usw..

Ansonsten sind Deine Beiträge an Polemik kaum zu überbieten. Dein einziges Ziel scheint die Feindbildpflege zu sein, ohne ernsthaft über die Konsequenzen für das Kind nachzudenken. Korrekturen Deiner grob falschen Aussagen werden konsequent ignoriert.
Gegenargumente werden mit lapidaren Gegenfragen kommentiert oder ebenfalls ignoriert.

Besonders nervtötend sind die ständigen Versuche, Topics für die eigenen Zwecke zu entfremden.

Warum verantwortungslosen Menschen wie Dir hier auch noch eine Plattform gegeben wird, ist mir grad mal ein Rätsel. Ob Deine mehr als sehr eigenartigen Ansichten mit dem Sinn und Zweck dieses Forum konform gehen, mag der Forenbetreiber entscheiden.

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Bei manchen Leuten braucht man Humor, bei manchen Geduld, und bei manchen einfach nur

[align=Center]Mitleid.[/align]

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« Antwort #19 am: 21. Dezember 2005, 13:48:21 »

Zitat
Zum Elternsein gehört auch, das Kind anzuerkennen,
Muß es unbedingt eine staatliche Anerkennung sein, oder reicht es aus, daß man sich um das Kind kümmert?

Zitat
denn es darf nicht nur um die Rechte des Vaters gehen, es muss auch auch um die Rechte des Kindes.
Richtig! Das Kind hat ein Recht darauf, daß sein Vater sich um es kümmert.

Zitat
Deinen Aufruf empfinde ich deshalb als zutiefst verwerflich, denn mit der Verweigerung der Anerkennung raubt man dem Kind die Abstammung.
Aus rein rechtlicher Sicht hast Du recht.

Aus menschlicher Sicht nicht.

Zitat
Außerdem gibt es für Vater und Kind kein Umgangsrecht,
Was nützt ein Recht, daß nicht oder nur mit hohem finanziellem Aufwand durchgesetzt werden kann?

Meiner Meinung nach fast nichts!

Und zwischen vernünftigen Eltern ist eine rechtliche Regelung gar nicht notwendig.

Zitat
kein Erbrecht usw..
Das ist richtig, kann man aber auch anders lösen.

Zitat
Ansonsten sind Deine Beiträge an Polemik kaum zu überbieten.
Nun ja, meine Beiträge sind für manche hier sehr unangenehm, weil sie mal die andere Seite beleuchten. Insofern stimme ich Dir zu.

Zitat
Dein einziges Ziel scheint die Feindbildpflege zu sein,
Welches Feindbild habe ich denn?

Zitat
ohne ernsthaft über die Konsequenzen für das Kind nachzudenken.
Nö, denke ich natürlich nicht darüber nach. Wie denn auch? Schließlich habe ich die Frechheit gehabt, drei Jahre lang (und erfolgreich!) um den Umgang mit meinen zwei jüngsten Kinder zu kämpfen.

Da habe ich natürlich keinerlei Blick für die Konsequenzen Kindern gegenüber.

Zitat
Korrekturen Deiner grob falschen Aussagen werden konsequent ignoriert.
Welche meiner Aussagen ist denn grob falsch? Ich bin für Korrekturen immer zu haben!

Zitat
Gegenargumente werden mit lapidaren Gegenfragen kommentiert oder ebenfalls ignoriert.
dito

Zitat
Besonders nervtötend sind die ständigen Versuche, Topics für die eigenen Zwecke zu entfremden.
Und meine Zwecke würdest wie definieren?

Simon II
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bengel
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« Antwort #20 am: 21. Dezember 2005, 13:59:24 »

hi simon

qte

Nun ja, meine Beiträge sind für manche hier sehr unangenehm, weil sie mal die andere Seite beleuchten. Insofern stimme ich Dir zu.

unqte

ich verfolge deine beiträge, oder wie soll ich das nennen, schon eine ganze weile. der satz oben zeigt mir, welch geistes kind du zu sein scheinst: er trieft vor arroganz und überheblich.

bengel


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sky
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« Antwort #21 am: 21. Dezember 2005, 14:07:38 »

Zitat
Welche meiner Aussagen ist denn grob falsch? Ich bin für Korrekturen immer zu haben!


Schön wär's ja. Das ist Hohn auf Deine Zeilen zuvor.

Ansonsten plonke ich Dich erstmal, ich befasse mich lieber mit Leuten die Rat suchen, und nicht mit Leuten die ihr Feindbild pflegen wollen.

sky
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« Antwort #22 am: 21. Dezember 2005, 14:10:22 »

 
Zitat
Warum verantwortungslosen Menschen wie Dir hier auch noch eine Plattform gegeben wird, ist mir grad mal ein Rätsel.


Liebe Sky,

dies war bereits Thema interner Diskussionen. Da ich selbst die jüngsten Äusserungen für wenig erbaulich halte, habe ich mich dieses "Problems" zunächst angenommen.

LG Uli
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Alex78
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« Antwort #23 am: 21. Dezember 2005, 14:12:26 »

Oh je, da habe ich was losgetreten.

Die Anerkennung war für mich selbstverständlich da ich ja an der "Zeugung" massgeblich beteiligt war :cool:  und zu diesem Zeitpunkt war eine Trennung ja noch unvorstellbar. Sonst hätte ich wahrscheinlich gleich ausziehen können ganz zu schweigen von den Querelen mit der (sehr großen) Verwandtschaft auf Ihrer und auch meiner Seite. Da hätte ich mich bei keinem mehr blicken lassen können und würde meinen Sohn jetzt wohl auch nicht mehr besuchen dürfen!!!

Also der Tipp ist grds. nicht schlecht, aber den könnte ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren. Für sein Kind würde man doch alles hergeben, nur nicht für die  gun EX.

Alex



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« Antwort #24 am: 21. Dezember 2005, 14:18:20 »

@Alex78

Zitat
Die Anerkennung war für mich selbstverständlich
 thumbup

Zitat
Oh je, da habe ich was losgetreten.
Das konnte ja keiner ahnen...  ;)

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