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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 12:59:02 *
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Autor Thema: Unterhalt auch für die Ex-Freundin????Warum??? Mindestlebensstandard???  (Gelesen 2163 mal)
sky
Gehört zum Inventar
*****
Beiträge: 1.828



« Antwort #25 am: 21. Dezember 2005, 14:25:47 »

Lieber Uli,

ich bedanke mich. Sonst hätte ich auch bald Schmerzensgeld beantragt .

LG

sky

@Alex

Es ist etwas schwierig, Dir eine hilfreiche Antwort zu geben. Der Unterhalt für die Kindesmutter bemisst sich nach ihrer Lebensstellung. Er beträgt mindestens 770 € (siehe Punkt 18 der DT). Berücksichtigt werden muss aber auch Deine Leistungsfähigkeit, ebenfalls wird das Einkommen noch bereinigt. Was abzugsfähig ist, kannst Du den unterhaltrechtlichen Leitlinien >HIER< entnehmen.

Ob die 290 Euro gerechtfertigt sind, können wir also ohne nähere Angaben nicht sagen. Einfach nochmal konkret nachfragen, wenn Du die Leitlinien gelesen hast.

Gruss
sky
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