Lieber Uli,
ich bedanke mich. Sonst hätte ich auch bald Schmerzensgeld beantragt

.
LG
sky
@Alex
Es ist etwas schwierig, Dir eine hilfreiche Antwort zu geben. Der Unterhalt für die Kindesmutter bemisst sich nach ihrer Lebensstellung. Er beträgt mindestens 770 € (siehe Punkt 18 der DT). Berücksichtigt werden muss aber auch Deine Leistungsfähigkeit, ebenfalls wird das Einkommen noch bereinigt. Was abzugsfähig ist, kannst Du den unterhaltrechtlichen Leitlinien
>HIER< entnehmen.
Ob die 290 Euro gerechtfertigt sind, können wir also ohne nähere Angaben nicht sagen. Einfach nochmal konkret nachfragen, wenn Du die Leitlinien gelesen hast.
Gruss
sky