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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 12:55:07 *
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Autor Thema: Wann ist eine Scheidung ausgesprochen?????  (Gelesen 558 mal)
Heiner123
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2


« am: 18. Dezember 2005, 18:51:55 »

Mojen alle miteinander,

bin etwas verwundert. Hatte am 1.12.05 Gerichtstermin, konnte nicht hin, war krank. Mein Anwalt war da. 5 Tage später kommts Protokol an.
Inhalt:
Mein Anwalt wurde angehört, Ehe ist zerüttet bla bla bla
Meine Frau wurde angehört; sagt das selbe
Dann Folgesache wird erörtert
          Zugewinn wird erötert
Keine Rechtsmittelbelehrung nicht das Wort Scheidungsurteil.
Gestern schreibt mein Anwalt, er erwarte demnächst die rechtskräftige Scheidung. Da ich mit meiner Ex noch was zu klären habe, trifft mich der Schlag. Kann mir jemand sagen, ob ich an dem Termin, als ich krank war, geschieden wurde und die Scheidung am 1.1. rechtskräftig ist? Wie sieht so ein Scheidungsurteil aus? Muss das nicht auch per Post persönlich zugestellt werden?
Was kann ich nch vor Rechtskraft der Scheidung machen? In Widerspruch gehen? Vor welchem Gericht?

Dank euch,
Heiner
Gespeichert
Schmusepapa
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.461


« Antwort #1 am: 18. Dezember 2005, 19:54:22 »

Hallo Heiner,

willkommen bei vatersein.de, dem Forum auch für fast-Geschiedene ;) .

Was mich wundert ist die Tatsache, dass die Verhandlung durchgeführt wurde, obwohl du krank warst. Normalerweise (zumindest ist das bei uns im Süden so) ist das persönliche Erscheinen bei der / den Scheidungsverhandlung(en) angeordnet. Ist einer der beiden Betroffenen krank, wird vorher der Termin vertagt.

Geschieden bist du wenn dir das Scheidungsurteil zugegangen ist und die Einspruchsfrist vergangen ist, so wie bei jedem anderen Urteil auch. Dann wird es rechtskräftig.

Um was ging es denn beim Termin am 01.12.2005? Um die Scheidung oder nur um Unterhalt oder was tand auf der "Tagesordnung?" Und was musst du denn mit deiner (Fast-)"Ex" noch regeln? Um dir hier zu helfen wären diese Informationen hilfreich.

Gruß

Martin
Gespeichert
Heiner123
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2


« Antwort #2 am: 18. Dezember 2005, 20:05:07 »

Danke Martin,
...aber wie hat denn so ein Urteil auszusehen...steht da Urteil...muss das nicht auch per Einschreiben gesandt werden...ich habe das Schreiben einfach von meiner Anwältin übersandt bekommen.
Da drin stand nichts von sie sind geschieden oder können Rechtsmittel einlegen, das wundert mich einfach...
Danke
Heiner
Gespeichert
JensB2001
eingeschränkt
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.099


« Antwort #3 am: 18. Dezember 2005, 20:15:10 »

Hey!

Demnach bist du auch  noch nicht gescheiden..auch nicht mit Ablauf der Frist bis zur Rechtskräftigkeit des Urteils..weil es kein Scheidungsurteil gibt..

Da wird wohl noch ein neuer Termin anberaumt werden..

Weil zugegen mußt du bei einer Scheidung schon sein..

Kann es sein das deine Erkrankung erst kurz vor dem Termin war u somit der Termin nicht merh abgesagt werden konnte?

Aber eigentlich hättest du doch seit dem 1.12 genug Zeit gehabt auch mal kurz mit deinem Ra zu sprechen und das Protokoll hast du doch dann schon seit min 1 1/2 Wochen!

Da hhättest einfahc mal nachfragen müssen...

Ausserdem kommt das Urteil wirklich über deinen RA er vertritt dich ja auch..


Außerdem könnte bei einer Scheidung auch auf Rechtsmittel verzichtet werden, somit wärst du sofort geschieden..

Aber wie gesagt geschieden bist du wohl nicht..denn das würde dort auch stehen ..und es wäre ein Urteil.. mit dem Satz "wird die am .... hiermit geschieden"

Gruß
Jens
Gespeichert
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