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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 12:53:06 *
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Autor Thema: Will euch mal den Tag versauen  (Gelesen 1017 mal)
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« am: 14. Dezember 2005, 15:30:35 »

Lest euch >dieses< Urteil mal in aller Ruhe durch...  gun

Hat nix mit meinem Fall zu tun!

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Kasper
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.963



« Antwort #1 am: 14. Dezember 2005, 16:00:58 »

Vor dem Gesetz sind alle gleich!

... nur manche sind gleicher!
Gespeichert

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Uli
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5.561


VS-Fossil


WWW
« Antwort #2 am: 14. Dezember 2005, 16:15:47 »

Dieses hier:

 
Zitat
Das Amtsgericht hat durch Beweisbeschluss im Rahmen eines Verfahrens in dem die Eltern des Kindes um die elterliche Sorge streiten, die Einholung eines Sachverständigengutachtens angeordnet um zu ermitteln, ob die Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil dem Kindeswohl entspreche und darüber hinaus die Gutachterin beauftragt festzustellen, ob Gründe in der Person eines Elternteils lägen, die gegen seine elterliche Sorge sprächen.


in Verbindung mit dem hier:

Zitat
Dies hat zur Folge, dass solange eine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung fehlt, die Weigerung der Kindesmutter nur dann rechtlich mit Zwangsmitteln zu brechen wäre, wenn in der Weigerung ein nachhaltig das Kindeswohl gefährdender Sorgerechtsmißbrauch i. S. d. § 1666 BGB vorläge. Hierzu bietet der Sachverhalt allerdings keine Anhaltspunkte.


ist schon stark!!!  c

Es geht also darum, zu prüfen, ob der Verbleib des Kindes bei der Mutter im Gegensatz zum Kindeswohl steht. Die Weigerung dem KM an der Mitwirkung ist dann nicht kindeswohlgefährdend.

D.h. Mütter brauchen an der Beweisführung nicht mitzuarbeiten. Eigentlich klar; ist ja bei mir auch nicht anders.  heu

Gruß Uli
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Wurzel30
Zeigt sich öfters
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Beiträge: 91


« Antwort #3 am: 14. Dezember 2005, 19:40:32 »

hi,
sags ja immer in Sachsen Anhalt gehen die Uhr noch anderes !
ist ja nicht der erste Fall wo dort das OLG macht was will ----
schade ist nur das im rest der welt echt keinen intressiert!
*grummel*

Mfg  Ingo
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peacemaker49624
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 37


« Antwort #4 am: 14. Dezember 2005, 20:21:58 »

also.... mir fehlen.... echt die worte.

kann nicht glauben, was man(n) alles so hinnehmen muß... und das vorm olg!!!

order mir dieses urteil mal.... wäre interessant, ob der arme mensch sich zur nächsten instanz durchschlagen kann....

 mad2
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DieMystiks
_DieMystiks
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 3.472


WWW
« Antwort #5 am: 14. Dezember 2005, 20:31:27 »



.......eine Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Mitwirkung besteht nicht.

Da muss man sich über nichts mehr wundern.  mad


Gruß
Tina
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Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
gerd
Zeigt sich öfters
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 65


WWW
« Antwort #6 am: 15. Dezember 2005, 23:03:53 »

Das ist doch ein schlag ins Gesicht für Väter gun
ich bin Sprachlos.................
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