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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 12:48:35 *
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Autor Thema: GSR und Namensänderung?  (Gelesen 673 mal)
VerwirrterStolzerPapa
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« am: 13. Dezember 2005, 18:05:10 »

Hallo,
also eigentlich hab ich 2 Sachen:
Das erste ist,meine Ex heiratet bald (ich war nie mit ihr verheiratet) und sie will,bzw. hat schon für unsere Tochter die Namensänderung beantragt. Sie hat das alleinige Sorgerecht und hat mir am Telefon gesagt,daß sich durch die Namensänderung nichts ändert.Stimmt das? Oder was kommt da auf mich zu?

Das andere: Meine Ex ist als Person nicht grad einfach, sie läßt sich nichts sagen als Mutter und sich erst recht nicht kritisieren. Ich hab die Erziehungsweishaeit ja auch nicht mit dem Löffel gefressen, aber man kann ja mal über verschiedene Meinungen reden,oder nicht?
Ich habe sie mal auf das gemeinsame Sorgerecht angesprochen,da mir meine Tochter viel bedeutet und ich mehr an ihrem Leben teilhaben und auch Einfluß darauf haben will. Ihr Kommentar war nur,daß ich erstmal meine Unterhaltsschulden an das Jugendamt zahlen soll und sie nicht meint,daß wir ein gemeinsames Sorgerecht brauchen. Kann sie das so willkürlich entscheiden,oder welche anderen Möglichkeiten habe ich,ein geminsames Sorgerecht zu erreichen?

Gruß,
VSP
Gespeichert
Schmusepapa
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.461


« Antwort #1 am: 13. Dezember 2005, 18:21:14 »

Hallo VSP,

durch die Namensänderung kommt nichts auf dich zu. Du bist nach wie vor der Vater der Tochter. Da kein GSR besteht, kannst du auch gegen die Namensänderung nichts machen (so zumindest mein Kenntnisstand).

Ich denke bzgl. GSR hast du kaum Chancen. Zudem: Was bringt dir GSR? Ich habe GSR für meine Tochter, wurde aber nie gelebt (Umzug ohne Rücksprache, eine Unterschrift wurde von mir noch nie benötigt). Interessiert hat das GSR bisher niemand. Immerhin pflege ich den regelmäßigen Umgang mit meiner Tochter.

Mich würde interessieren wie der Umgang mit deiner Tochter funktioniert. Hast du regelmäßigen Kontakt? Wenn ja, wie oft? Ich denke mit einem regelmäßigen Umgang erreichst du in der Realität viel mehr, hast mehr Anteil an der Entwicklung deines Kindes wie mit einem formellen GSR.

Gruß

Martin

Gespeichert
VerwirrterStolzerPapa
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« Antwort #2 am: 13. Dezember 2005, 20:27:18 »

Ich sehe die Kleine (stolze 7 Jahre) JEDES Wochenende,d.h. seit guten 6 Jahren (wir haben uns ca. 1 Jahr nach der Geburt getrennt) immer von Freitag abend bis Sonntag abend.
Ich hab auch einen super Kontakt zu ihr,das ist nicht das Problem.
Das Problem ist viel mehr das Gefühl,sie zu selten zu sehen.
Oder vielmehr das Gefühl,sie lieber immer bei mir haben zu wollen.
Sie versteht sich auch gut (was heißt gut, eher super) mit meiner Frau,und ich hätte sie gerne immer bei mir,aber ich weiß selber,daß das nicht so leicht möglich ist. Und das tortz der Tatsache,das meine Tochter sehr gerne bei mir leben würde.
Ist halt alles nicht so leicht, aber da erzähl ich in diesem Forum ja nichts neues!
Gespeichert
Papa
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 222


« Antwort #3 am: 13. Dezember 2005, 20:38:35 »

hallo vsp,

erstaml freud es mich das du regelmäßig euere tochter sehen kannst, da hast du einiges recht vielen voraus in diesem forum,

was die sache mit dem gsr angeht, ohne zustimmung der mutter läuft bei dir gar nichts, da ihr nicht verheiratet wart, d.h. wenn mutter nicht will, hast keine möglichkeit dies zu bekommen;

was die namensänderung angeht, ist das nicht so einfach, was für einen nachnamen hat deine tochter?
trägt sie den nachnamen der mutter oder deinen familiennamen?
sollte sie deinen familiennamen tragen kann sie den namen nicht ohne deine zustimmung geben, hier geht es in die persönlichkeitsrechte (grundgesetzt) allerdings kann dann dazu später das kind gefragt werden,
auswirkungen hat übringens die namensänderung keine, weder auf umgang noch auf sorgerecht wenn du eines hättest;

gruß papa
Gespeichert
JensB2001
eingeschränkt
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.099


« Antwort #4 am: 13. Dezember 2005, 21:09:53 »

Hey!

@Papa

 
Zitat
was die namensänderung angeht, ist das nicht so einfach, was für einen nachnamen hat deine tochter?
trägt sie den nachnamen der mutter oder deinen familiennamen?


Ich wills nun nicht felsenfest behaupten..aber da sie nicht verheiratet waren düfte das Kind auch nur den Namen der Tochter haben können...


Und da das SR bei der KM ist bei nicht verheirateten, außer es wurde mal anders bestimmt, bzw. die Mutter hat dem GSR zugestimmt, dann wäre es etwas anderes, aber dem ist ja hier nicht so..

Also gibt es da keine Entscheidung...

 
@VerwirrterStolzerPapa

 
Zitat
und ich hätte sie gerne immer bei mir,aber ich weiß selber,daß das nicht so leicht möglich ist. Und das tortz der Tatsache,das meine Tochter sehr gerne bei mir leben würde.
 


Kann ich verstehen..aber eine Chance darauf wird es wohl kaum geben...und noch weniger wenn es ja offensichtlich auch keine Probs bei der KM gibt...

Einzigste Möglichkeit wäre das deine Tochter bei dir lebt, wäre das das die KM so möchte..u damit einverstanden ist..

Ansonsten hast du da eher keine Aussichten...

Und wie gesagt, GSR wirst du nur mit Zustimmung der KM erhalten können, ansonsten auch eher völlig aussichtslos..

Gruß
Jens
Gespeichert
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