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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 12:47:17 *
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Autor Thema: umberechtigte Pfändung  (Gelesen 860 mal)
Nero
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« am: 11. Dezember 2005, 19:17:41 »

Hallo zusammen,
habe mich hier ein schon toll informieren können.
Vielleicht könnt ihr mich ja auch ein wenig mit eurem wissen unterstützen.

Ich habe 2 Töchter (12 und14)  aus erster Ehe. (Bin wieder verheiratet).
Zahle für beide Unterhalt (mit Titel) nach der DT.
Nun verhielt es sich so das die Gehaltszahlungen im Dez.04 vom 15. auf den 30. verschoben wurden. Dies habe ich frühzeitig der KM mitgeteilt und auch den Unterhalt den ich bis dato auch am 15. überwiesen habe, zum 30. hin geändert. Eine "Überbrückungszahlung" lehnte sie ab. Seit dem läuft der Dauerauftrag (leider ohne Monatsangabe) zum Ende des Monats.
Die ersten Unklarheiten fingen damit an das meine jüngste 12 wurde, und somit auch der Unterhalt sich veränderte. Sie hat im April Geburtstag also zahlte ich  Ende Mai den erhöhten Unterhalt. Sie reklamierte bei mir den "fehlenden" Betrag und so erklärte ich ihr das ich ENDE des Monats zahle und bot ihr an dieses auf den 1. umzustellen. Dieses lehnte sie ab.
Und nun krieg ich eine Pfändung von wegen fehlernder Unterhalt. Ich also zum Anwalt meiner Ex und habe Ihr die Sache mit Belegen erklärt. Sie hat die Pfändung erstmal auf Ruhend gesetzt.. sie müsse erst mit meiner Ex reden.
Da ich in einem Sicherheitsbereich arbeite kommt alle 0,5 Jahre eine Sicherheitsüberprüfung durch den BGS.
Hier nun meine Frage: Ist es machbar diese Pfändung komplett rückgängig zu machen, so das sie zumindest nicht bei der Überprüfung auftaucht? Wenn ja wer muss dieses veranlassen?

LG
Nero
Gespeichert
JensB2001
eingeschränkt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.099


« Antwort #1 am: 11. Dezember 2005, 19:35:54 »

Hey!

 
Zitat
Sicherheitsüberprüfung durch den BGS.


Dies beinhalte doch aber nicht eine Schufa-Auskunft???

Und wenn die Pfändung erledigt und/oder getilgt ist ist sie eh auch aus der Schufa (natürlich mußt du dich darum schlimmstensfalles kümmern)

Gruß
Jens
Gespeichert
Nero
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« Antwort #2 am: 11. Dezember 2005, 19:45:01 »

hi!

doch auch dies wird geprüft, weil du so "angreifbar" bist.
Und schlimmstenfalls bekomme ich kein OK oder muss persönlch antreten.
(Erfahrungswerte von einem Kollegen).

Gruß
Nero
Gespeichert
sky
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Beiträge: 1.828



« Antwort #3 am: 12. Dezember 2005, 00:24:39 »

Hi,

wenn die Tochter im April Geburtstag hat, ist auch die Erhöhung der Unterhaltszahlung ab Arpil (und nicht ab Mai) zu zahlen.

Wenn im Titel z. B. steht " zum 3. Werktag des Monats im Voraus", ist die Pfändung auch nicht unberechtigt. Warum die Kindesmutter eine Zahlung zum 1. des Monats (im Voraus) ablehnt, verstehe ich allerdings nicht.

Wie muss man sich eine Sicherheitsprüfung durch den BGS denn vorstellen? Bei der SCHUFA gibt es jedenfalls wegen der Pfändung keinen Eintrag.

Gruss
sky
Gespeichert

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
sky
Gehört zum Inventar
*****
Beiträge: 1.828



« Antwort #4 am: 12. Dezember 2005, 00:29:08 »

PS: Um was für eine Pfändung handelt es sich überhaupt?

Gruss
sky
Gespeichert

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Nero
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« Antwort #5 am: 12. Dezember 2005, 22:01:16 »

hi,

lt. Schreiben vom Anwalt meiner Ex wird die Unterhaltserhöhung (12J.)  ab 01.05 geltend gemacht
Im Titel steht es so.. bis zum 3. im Voraus! aber ich habe noch nie im Voraus bezahlt und wurde auch nie gerügt. Leider war die Ablehnung der KM, den Unterhalt umzustellen nur mündlich :-(
Aber so wie es im Moment aussieht kann es gut sein das die Pfändung zurückgenommen wird.
Habe auch beim Anwalt der KM klar zum Ausdruck gebracht, das ich selbstverständlich bereit den Unterhalt umzustellen. Nur die Art ist wohl echt nicht die Feine... tut mir leid, aber für mich klingt das echt nach Schikane.. warum erst jetzt??

Welche Art der Pfändung?? Keine Ahnung .. nun mein Konto ist dicht und der Arbeitgeber hat wohl auch eine Ausfertigung erhalten.
Zumindest hat der Anwalt mein Konto heute wieder freigegeben.


übrigens nicht der BGS sondern das BKA in Wiesbaden machen die Sicherheitsüberprüfungen. sorry...
Mit Sicherheit ist da das pol. Führungszeugnis und was noch im Einzelnen überprüft wird weiß ich nicht, aber eine Pfändung kriegen die, wie auch immer, mit.

Fazit: (zumindest für mich)
Ich werde egal wie die Sache ausgeht den Unterhalt umstellen ( mit Monatsangabe)
UND keine mündlichen Verabredungen mehr.
Gespeichert
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