Hallo,
vielleicht kann mir ja jemand meine Frage beantworten, da ich demnächst übers Gericht eine Scheidungsfolgevereinbarung unterzeichnen werde.
Kurzerklärung:
Mein Ex-Mann und ich haben während der Ehe ein Haus gebaut.........
Ein Sohn wohnt bei ihm und mein unehelicher Sohn wohnt bei mir.......
Nun haben wir uns über die Anwälte beim Thema Zugewinn auf eine Summe X geeinigt.......
Über das Gericht soll jetzt die Scheidungsfolgevereinbarung erfolgen......
Im Entwurf steht
Punkt 1: Am Scheidungstag wird ein Drittel der Summe X sofort fällig
Punkt 2: dann erfolgt eine Ratenzahlung monatlich über ca. 4 Jahre
Punkt 3: bei zweimonatlichen Rückstand von ihm wird offener Betrag sofort fällig........
Frage?
Kann ich einen Punkt hinzufügen lassen, worin vereinbart wird, dass das Geld an meinem unehelichen Sohn weitergezahlt wird, falls mir in der Zeit etwas zustoßen sollte?
Ich kann mir denken, das so etwas nicht vererbbar ist, aber wenn ich die Summe X aufeinmal verlangt hätte, könnte ich es für mich und meinem Sohn sofort "ausgeben".
Mein Sohn ist fast 18 Jahre alt und Wünsche wie Führerschein und Auto stehen an.
Für Antworten wäre ich dankbar