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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 12:47:05 *
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Autor Thema: Scheidungsfolgevereinbarung  (Gelesen 690 mal)
Trine
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 59


« am: 11. Dezember 2005, 17:58:26 »

Hallo,
vielleicht kann mir ja jemand meine Frage beantworten, da ich demnächst übers Gericht eine Scheidungsfolgevereinbarung unterzeichnen werde.

Kurzerklärung:
Mein Ex-Mann und ich haben während der Ehe ein Haus gebaut.........
Ein Sohn wohnt bei ihm und mein unehelicher Sohn wohnt bei mir.......
Nun haben wir uns über die Anwälte beim Thema Zugewinn auf eine Summe X geeinigt.......
Über das Gericht soll jetzt die Scheidungsfolgevereinbarung erfolgen......


Im Entwurf steht
Punkt 1: Am Scheidungstag wird ein Drittel der Summe X sofort fällig
Punkt 2: dann erfolgt eine Ratenzahlung monatlich über ca. 4 Jahre
Punkt 3: bei zweimonatlichen Rückstand von ihm wird offener Betrag sofort fällig........

Frage?
Kann ich einen Punkt hinzufügen lassen, worin vereinbart wird, dass das Geld an meinem unehelichen Sohn weitergezahlt wird, falls mir in der Zeit etwas zustoßen sollte?

Ich kann mir denken, das so etwas nicht vererbbar ist, aber wenn ich die Summe X aufeinmal verlangt hätte, könnte ich es für mich und meinem Sohn sofort "ausgeben".
 Mein Sohn ist fast 18 Jahre alt und Wünsche wie Führerschein und Auto stehen an.

Für Antworten wäre ich dankbar yltype
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brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.405



« Antwort #1 am: 11. Dezember 2005, 18:19:41 »

Servus Trine,

eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine privatrechtliche Vereinbarung, die alles enthalten darf, was nicht gesetz- oder sittenwidrig ist und keinen der Vertragspartner unangemessen benachteiligt. Das ist hier nicht der Fall; insofern spricht nichts dagegen, einen entsprechenden Passus in den Vertrag aufzunehmen, um Deinem Sohn diesen Anspruch zu sichern, falls Dir zwischenzeitlich etwas zustossen sollte. Aus dem gleichen Grund macht man schliesslich auch Testamente: Über alles, was schriftlich geregelt ist, braucht man hinterher nie zu streiten...

Hinweis: Die Vereinbarung erfolgt NICHT bei Gericht, sondern bei einem Notar. Das Gericht protokolliert lediglich bei Eurer Scheidung, dass der Zugewinn bereits aussergerichtlich geregelt wurde und hier kein Handlungsbedarf mehr besteht.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
Gespeichert

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