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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 12:42:43 *
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Autor Thema: Abänderung des Unterhaltstitels  (Gelesen 1168 mal)
Aldruper
_Aldruper
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 236


« am: 10. Dezember 2005, 12:48:04 »

Hallo ihr alle,ich habe eine Frage zum Unterhaltstitel.Ich war bis heute arbeitslos und bekam 1200,- Arbeitslosengeld von diesem Geld muss ich ans Jugendamt 194,- für meine beiden Töchter aus erster Ehe bezahlen,diesen Betrag musste ich über das Jugendamt titulieren lassen.Ab Montag habe ich einen neuen Job verdiene dort aber nur 1100,- netto(ist zwar nicht gerade viel aber allemal besser als wie in hartz IV zu kommen)nun meine Frage kann ich die Titulierung beim Jugendamt umändern lassen oder muss ich eine Abänderungsklage beim Familiengericht anstreben?
Gruss Aldruper
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DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #1 am: 10. Dezember 2005, 18:11:43 »

Moin,

ich habe es richtig verstanden, dass du bisher für zwei Kinder per JA-Urkunde insgesamt 194 € KU zahlst?

Wenn wir deine neuen Einkünfte ansetzen bei bestehendem Titel, kämen wir auf:
1.100 Einkommen
- 55 berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5%)
-------
1045 bereinigtes Einkommen
- 194 KU
------
847 Resteinkommen

Damit liegst du 43 € unter dem SB für Erwerbstätige von 890 € (West).

Ob es sich "lohnt", den KU um weitere 43 € zu drücken, lasse ich als Frage an dich offen.

Ein bestehender Titel kann geändert werden durch Zeichnung eines neues Titel mit gleichzeitiger Rückgabe des alten/bisherigen Titels an dich. Oder eben durch Abänderungsklage. Damit bewegst du dich auf sehr dünnem Eis, denn du zahlst schon heute deutlichst unter dem Regelsatz. Der Richter könnte auf die frappierende Idee kommen, dir eine Nebenerwerbstätigkeit aufzuerlegen und die hieraus erzielbaren Einkünfte fiktiv anzurechnen.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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