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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 12:36:51 *
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Autor Thema: Verschiebung des Vaterwochenendes  (Gelesen 1040 mal)
Thomas
Rege dabei
***
Beiträge: 166


« am: 06. Dezember 2005, 23:40:50 »

Guten abend zusammen.

Ich habe da mal wieder eine aktuelle frage.

Meine Ex hatte mir eine Mail zukommen lassen, dass das Vaterwochenende mitte Dez. verschoben werden müsse. Sie mir kommendes Wochenende anbieten würde.

Worauf ich Ihr antwortete, dass ich am wochenende vieleicht arbeiten müsste.
Und Sie ein weiteren tauschtermin vorschlagen solle.

Heute habe ich die antwort bekommen, dass am kommenden wochenende eh nicht geht. Sie hätte sich geirrt und auch da hat sie was vor. Das tauschwochenende würde im Januar sein.


Mich würde mal interessieren, ob es da rechtsgültige regelungen oder gesetze gibt wann sowas zu machen ist und in welcher zeitspanne so ein tauschwochenende statt finden soll.


Grüße und gute nacht


Thomas

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BM RK
Gehört zum Inventar
*****
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Beiträge: 1.037


Es war ein mal ein Elefant der hieß Elmar


« Antwort #1 am: 07. Dezember 2005, 07:14:38 »

Hallo Thomas!

Tja, ich glaube (!) da wird es keine Regelungen geben. Es wird höchstens heißen, dass der Umgang in gegenseitigem Einvernehmen zu erfolgen hat. ...und selbst wenn es eine Regelung (sei es denn Gesetz oder Urteil) gäbe, wen hindert es, sich daran zu halten?HuchHuch

Das wenige was mir dazu einfällt ist:
- aufschreiben
- verschoben ist nicht aufgehoben
- reden
- Vorschläge machen

Mehr wird dir nicht bleiben, leider!

Gruß BM RK
Gespeichert

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.
peavy
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 112



WWW
« Antwort #2 am: 09. Dezember 2005, 11:58:12 »

Hallo Thomas,
BM RK hat recht, es gibt für diese Fälle keine gesetzliche Regelung.
Du kannst nur hoffen, das die KM vernünftig handelt und Dir das ausgefallene WE "ersetzt". Wann auch immer.
Und nicht das Du wie ich immer gegen eine Wand rennst, weil die Ex aus Nickligkeit unnachgiebig ist schild_abgelehnt

 
Zitat
Mehr wird dir nicht bleiben, leider!


Genau so ist es.
Gruß
Olaf
Gespeichert

Zur Wahrscheinlichkeit gehört auch, dass das Unwahrscheinliche eintreten kann.

Aristoteles
Kius_Daddy
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 15


« Antwort #3 am: 09. Dezember 2005, 12:56:33 »

Hallo Thomas,

wenn du eine gerichtliche Umgangsreglung erreichst, hast du sehrwohl rechtliche Möglichkeiten. Auch wenn Mann um des lieben Friedenswillen das nicht gerne tut, deinem Kind bist du es schuldig. Mich soll mein Sohn später nicht einmal fragen: Papa, warum hast nicht alles unternommen, um bei mir zu sein...?

Sprich mit der Mama und sag ihr, dass du klare Verhältnisse möchtest, sonst den Weg über das Gericht suchst. Ist zwar auch kein Weg ohne Stolpersteine, aber mindestens ein Weg. Wie gesagt, du bist es deinem Kind schuldig!

Servus

Frank
Gespeichert
Kius_Daddy
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 15


« Antwort #4 am: 10. Dezember 2005, 20:18:35 »

Hier ein prima Fundstück:


Ein Fall für Escher
Von rechtlosen Vätern und herzlosen Müttern
Sendedatum 16. Mai 2002
   
Umgangsrecht im BGB
Jeder Elternteil hat das Recht auf Umgang, so ist es im Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes als Elternrecht festgehalten. Das Umgangrecht selbst ist im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB im Paragraph 1626ff. geregelt. Der Umgang mit beiden Eltern soll dem Wohl des Kindes dienen.
Es wird unterteilt in das subjektive Recht des Kindes; d.h. in der Regel wird beiden Elternteilen das Umgangsrecht eingeräumt: (§ 1626 Abs. 3 BGB, §1684 Abs. 1 BGB).

- Jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
- Der Anspruch auf Umgang geht einher mit der Pflicht, den Umgang zu gestatten und den Umgang selbst wahrzunehmen.
- Die Bestimmungen zum Umgangsrecht gelten auch für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind (§1626 Abs. 3 BGB).
Es wird nicht mehr zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern bei der Ausgestaltung des Umgangsrechts unterschieden.

Auch das Kind hat ein Recht auf Umgang. Umgekehrt haben Kinder kein Umgangsverweigerungsrecht.
Umgangs berechtigt sind auch Großeltern, Geschwister, Stiefeltern und frühere Pflegeeltern.
 
 
Regelung des Umgangs
Im Streitfall entscheidet das Familiengericht. Es kann das Umgangsrecht nur einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist, wobei eine Einschränkung des Umgangs für die Dauer von mehr als einem Jahr nur im Falle der Kindeswohlgefährdung zulässig ist. Gleichwohl ist im BGB auch geregelt, dass, wenn nötig, der Umgang nur in Anwesenheit eines Dritten stattfindet. Dies trifft dann zu, wenn nicht auszuschließen ist, dass ansonsten das Kind gefährdet wird. Umgang und Unterhalt sind grundsätzlich voneinander zu trennen und nicht voneinander abhängig zu machen.
 
 
Durchsetzung des Umgangsrechtes
Wer das Umgangsrecht verweigert, macht sich wegen Kindesentziehung strafbar (§ 235 StGB). Das Umgangsrecht kann gerichtlich erzwungen werden. Es kommt die Festsetzung von Zwangsgeld und notfalls auch die gerichtliche Gestattung der Gewaltanwendung in Betracht (Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FGG; § 33), wobei sich aber die Gewalt nie gegen das Kind, sondern nur gegen den nicht zur Herausgabe bereiten Elternteil oder Dritten richten darf. Selbst das Sorgerecht kann aberkannt werden.
Das Gericht kann das Jugendamt um Teilnahme an dem Vermittlungstermin bitten (§ 52 a Abs. 2 Satz 4 FGG). Es soll auf ein Einvernehmen der Eltern über die Ausübung des Umgangs hinwirken. Bei fehlgeschlagenem Vermittlungsversuch sind die Streitpunkte in einem Protokoll festzuhalten. In diesem Fall stellt das Gericht durch nicht anfechtbaren Beschluss fest, dass das Vermittlungsverfahren erfolglos geblieben ist und prüft, ob Zwangsmittel zu ergreifen sind, die Umgangsregelung zu ändern oder ein Verfahren zur Änderung der Sorgerechtsregelung einzuleiten ist.
 
 
Gespeichert
strike
Gast
« Antwort #5 am: 12. Dezember 2005, 18:25:09 »

Es ist von sehr großer Bedeutung und Wichtigkeit, dass "der Umgang"
regelmässig und kontinuierlich statt findet. Das hat mir mein RA mit-
geteilt. Für das Kind stellt die Kontinuität einen wichtigen Punkt dar,
damit es sich "daran gewöhnen" kann und (irgendwann) weiss, dass
der Umgang mit dem "anderen Elternteil" zur "Normaität" und einem
regelmässig wiederkehrenden Bestandteil seines Lebens gehört.
Wir der Umgang seitens eines Elternteiles eingeschränkt, kann dies
zur Folge haben, dass das Kind die Ursache bei sich selbst zu suchen
beginnt und quasi Schuldgefühle entwickelt, die bis zu dem Punkt reichen
können, dass das Kind auch die Schuld an der Trennung der Elternteile bei
sich sucht.

Von daher:

Die Regelmässigkeit des Umgangs ist nicht unerheblich !

BEVOR ich allerdings gerichtlich "vorgehen" würde, würde ich mich ans
JA wenden und den Fall schildern, wenn das "Beschneiden" des Umganges
sich wiederholt. Das ist kostenlos und reicht oftmals aus. Das JA wendet sich
(zumindest in meinem Fall) an den anderen Elternteil und bittet um ein Gespräch.
Willigt der andere Elternteil nicht ein, kann der rechtliche Weg immer noch eingeschlagen
werden.
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Taccina
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Beiträge: 1.813



« Antwort #6 am: 12. Dezember 2005, 18:40:20 »

Hallo,

ich möchte mich da Strike im Großen und Ganzen anschließen.
Gleich zum RA zu rennen und Druck zu machen halte ich für ziemlich übertrieben. Das bringt nur viel wirbel um Dinge die Du sowieso nicht ändern kannst (obwohl da kenne ich auch nen Agenten der das gleich bringen würde)

Ich weiß nicht wie alt Dein Kind ist, aber auch ganz unabhängig davon kann immer mal was dazwischen kommen. Familienfeier, Kind ist eingeladen, Schulfeier, Sportveranstaltung oder oder oder...und irgendwann kommen die Kids in ein Alter (wie bei einem Bekannten) dann wollen die lieber am WE mit ihren Freunden zusammen sein.
Da soll man auch schon mal ein Auge zu drücken können. Es könnte ja auch bei Dir mal sein, das Du an einem Umgangswochende aus irgendeinem Grund nicht kannst (bist krank, musst arbeiten, musst ganz wichtige Dinge erledigen die sich nicht aufschieben lassen).

Sollte sowas allerdings öfters vorkommen, würde ich mich mal an das JA wenden. Aber bei einmaliger Sache.....ich weiß nicht...

Hat sie Dir denn wenigstens nen Grund genannt, warum es nicht klappt?

Liebe Grüße Taccina
Gespeichert

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
strike
Gast
« Antwort #7 am: 12. Dezember 2005, 19:10:42 »

@ Taccina

Zitat

... aber auch ganz unabhängig davon kann immer mal was dazwischen kommen. Familienfeier, Kind ist eingeladen, Schulfeier, Sportveranstaltung oder oder oder...


wobei es so ist, dass der "andere Elternteil" keine Verabredungen oder Termine für das/die Kind/er für die Zeit, in der der sie beim "Umgangselternteil" sind, zu planen hat. Wenn dennoch Termine anfallen (ich nehme "Familienfeste" mal raus], dann nimmt der Elternteil mit den Kindern daran teil, bei dem sie sich aufhalten. Einen Umgangstermin beispielsweise wegen einer Sport- Schul- oder KiGaveranstaltung ausfallen / verschieben zu lassen ist nicht drin.
 
Zitat
und irgendwann kommen die Kids in ein Alter (wie bei einem Bekannten) dann wollen die lieber am WE mit ihren Freunden zusammen sein.
[/i]

hier sieht's wohl ähnlich aus, aber da habe ich (noch) keine Erfahrung gesammelt
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JensB2001
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Beiträge: 2.099


« Antwort #8 am: 12. Dezember 2005, 19:28:09 »

Hey!

@strike


 
Zitat
quote:
--------------------------------------------------------------------------------
und irgendwann kommen die Kids in ein Alter (wie bei einem Bekannten) dann wollen die lieber am WE mit ihren Freunden zusammen sein.
--------------------------------------------------------------------------------



hier sieht's wohl ähnlich aus, aber da habe ich (noch) keine Erfahrung gesammelt




Na dann möchte ich dich mal sehen wie du es einem z.B 14, 15 oder 16 jährigen klar machen willst, das nun Papa-WE ist u das er nicht auf die Party bei seinen Kumpels darf..oder er nicht mit deinen Kumpels in die Disc darf..weil er jetzt eben bei dir ist..

Außer er ist bei dir u du bringst in dann in die Disco oder zu der Party..

Ansonsten wird die vermutlich der pubertierende Jugendliche schnell mal den "Piepmatz" zeigen..

Ist nunmal so das sich solch ein Umgang meist dann in solch einem Alter etwas verändert u deutlich flexibler sein muß..grad im Sinne des heranwachsenden..

Ansonsten kannst du wohl kaum unter Zwang dann dein Umgang durchsetzen..besonders eben nicht bei einem Jugendlichenn in der Pubertät..da tanzen nunmal andere Puppen auf dem Dach..

Was wohl auch völlig normal ist..

Aber da wird es kaum auf dauer immer mögliche sien mal so zu sagen, nun ist Umgangs-WE und du mußt zum Vater..

Gruß
Jens
Gespeichert
Taccina
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Beiträge: 1.813



« Antwort #9 am: 13. Dezember 2005, 08:14:11 »

Zitat
wobei es so ist, dass der "andere Elternteil" keine Verabredungen oder Termine für das/die Kind/er für die Zeit, in der der sie beim "Umgangselternteil" sind, zu planen hat. Wenn dennoch Termine anfallen (ich nehme "Familienfeste" mal raus], dann nimmt der Elternteil mit den Kindern daran teil, bei dem sie sich aufhalten. Einen Umgangstermin beispielsweise wegen einer Sport- Schul- oder KiGaveranstaltung ausfallen / verschieben zu lassen ist nicht drin.


Sorry, aber wenn ein Kind aus der Schule Geburtstag hat und den dann, sagen wir mal, Samstags feiert, und mein Sohn eingeladen ist, was soll ich da dann bitte verschieben? Das Plan doch nicht ich. Bei ner Sport oder Schulveranstaltung das selbe......da nimmt bei der Planung keiner Rücksicht auf ein einziges Kind, ob das nun Vater-WE hat oder nicht.

Klar, wenn der Vater in der Nähe wohnt, kann das Kind ja dann trotzdem teilnehmen.
Aber wie bei so vielen hier, wohnen die Kinder weiter weg.

Ich stel mir das mal bei mir vor:

Sagen wir mal Vater WE stände an. Nun wird mein Kind zu nem Geburtstag eingeladen der genau am Samstag stattfindet und mein Sohn will auch unbedingt dahin.
Das Vater WE würde Freitags anfangen.
Der Vater wohnt 450km entfernt.
Glaubst Du im Ernst der Vater würde den Jungen freitags abholen dann wieder 450km zurück fahren und dann samstags morgend wieder los...wieder 450km um das Kind zum Geburtstag zu bringen....dann wieder 450km zurück nach Hause um dann Sonntags wieder die gleiche Strecke 2 mal zu fahren, weil er das Kind zurück bringen muss....

Das wäre der Stress pur.....und das nicht nur für den Vater....

Also denke ich, soweit müßte dann auch ein Vater denken können, das das Kind super gern zu dem Geburtstag gehen würde (mein entwegen auch zu ner Schulveranstaltung oder ein Sportfest/Wettkampf von seinem Verein) und da nicht steif und starr auf sein BesuchsWE bestehen müßte. DEM KIND ZU LIEBE!!!!!!!!!
Ist zwar nit schön, aber was will man denn machen?

Wie gesagt, dem Vater kann ja auch mal irgendetwas dazwischen kommen und dann will man ja auch eventuell "verschieben" und dann wäre die Mutter am Ende die böse, wenn sie dann auf das VaterWE besteht....

Viele verlangen von den Müttern etwas mehr flexibilität...sind aber selber starr wie ein Betonklotz....

Manchmal glaube ich, ihr vergesst dabei die Interresse Eurer Kinder!!!

Liebe Grüße Taccina


Gespeichert

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
strike
Gast
« Antwort #10 am: 13. Dezember 2005, 18:08:54 »

Junge Junge, ist es möglich... so viel Staub wollte ich nicht aufwirbeln :-)

Mal ganz der Reihe nach:

@Taccina

Zitat
Sorry, aber wenn ein Kind aus der Schule Geburtstag hat und den dann, sagen wir mal, Samstags feiert, und mein Sohn eingeladen ist, was soll ich da dann bitte verschieben? Das Plan doch nicht ich.
[/i]

Das gehört m.M.n. zu den von mir erwähnten "Familienfesten".Ausserdem muss ich wohl "klar stellen", dass meine Antwort die weiter-entfernten-"Umgangspersonen" nicht eingeschlossen hat. Sorry, das war wohl ein Versäumnis. Ich wohne 4 KM von meinen Kindern entfernt und habe es daher leicht, den Kontakt zu halten (bis auf Ausnahmen). Die Kilometerdistanz steht bei mir nicht zur Debatte.

Zitat

Bei ner Sport oder Schulveranstaltung das selbe......da nimmt bei der Planung keiner Rücksicht auf ein einziges Kind, ob das nun Vater-WE hat oder nicht.
[/i]

Hier kann der "Termin" ja vom "anderen Elternteil" wahrgenommen werden. Natürlich nur, wenn dieser "in der Nähe" wohnt und nicht, wenn er

Zitat

den Jungen freitags abholen dann wieder 450km zurück fahren und dann samstags morgend wieder los...wieder 450km um das Kind zum Geburtstag zu bringen....dann wieder 450km zurück nach Hause um dann Sonntags wieder die gleiche Strecke 2 mal zu fahren, weil er das Kind zurück bringen muss....
[/i]

Ich denke, das versteht sich von selbst.

Soviel Vernunft sollte man mir schon zutrauen, dass ich der Meinung bin, dass man nicht
Zitat
steif und starr auf sein BesuchsWE bestehen ...
[/i] sollte.

Allerdings setzt das auch voraus, dass beide "ExPartner" miteinander "können", was beispielsweise in meinem Fall (ich wohne 4 KM von meinen Kindern entfernt) nicht der Fall ist, weil sich meine ExFrau schlicht weigert, irgend etwas mit mir zu besprechen. Seit über 2 Jahren werden die "Umgangswochenenden" seitens meiner ExFrau nach ihrem Willen "umgemodelt", Absprachen nicht eingehalten, Verschiebungen durchgeführt und versucht, mir die Kinder vor zu enthalten. Nachvolziehbare Gründe hierfür gibt es keine und die "neuen Tatsachen" erfahre ich oftmals einen Tag bis 3 Tage bevor ich meine Kinder dann holen möchte. Es wird den Kindern die Zeit / Gelegenheit genommen,  mit Ihrem Vater die Zeit zu verbringen. Glaube mir, ich freue mich auf die beiden und ich "verplane" meine Wochenenden, wenn die Kinder da sind nur für "Kinderaktivitäten". Durch berufliche und private Verpflichtungen muss mein Leben straff organisiert sein, denn (wie wohl bei vielen Menschen) sind mir 24 Stunden für den Tag meist zu wenig, um alles, was mir "am Bein klebt", erledigen zu können, doch die 4 Tage im Monat, in denen meine Kinder zu mir kommen, sind mir "heilig" und die werde ich ihnen nicht durch die Launen ihrer Mutter nehmen lassen. Meine Antwort auf das Posting basiert sicherlich auch zum Grossteil aus dieser Erfahrung heraus.

Und hier ist wohl auch der Grund zu suchen, dass ich sage, dass das Umgangsrecht Kinderrecht ist. Auch hier bin ich der Meinung, dass es nicht isoliert zu betrachten ist, "um was es gerade geht", sondern dass auch das Alter der Kinder und die Randbedingungen, also das Gesamtbild eine Rolle spielen.

Leider kann eine Stellungnahme immer nur aus der Summe der eigenen (Lebens-) Erfahrung heraus erfolgen. Wenn es gelingt, "neutral" zu bleiben, was in meinen Augen bedeutet, dass beiden[/u] die Kinder und deren Wohl im Vordergrungd stehen, dann ist schon sehr viel gewonnen. Allerdings gehören dazu eben "zwei". Wenn "einer" will und der andere nicht, kann der, der "will" machen, was in seiner Macht steht, er wird immer gegen Wände rennen....


Natürlich gibt es sicherlich auch Fälle, da kann
Zitat
dem Vater kann ja auch mal irgendetwas dazwischen kommen und dann will man ja auch eventuell "verschieben" und dann wäre die Mutter am Ende die böse, wenn sie dann auf das VaterWE besteht....
[/i]
das ist mir in Form einer Krankheit, die mich ein halbes Jahr "ausfallen liess", auch widerfahren. Allerdings habe ich auch in jener Zeit versucht, kein Umgangswochenende ausfallen zu lassen.

Auch hier wieder das Problem: Seitens mir bin ich bemüht, keine Wochenende ausfallen zu lassen, sondern sie vor zu ziehen bzw. die "Gesamtheit" der Wochenenden zu erhalten. Seitens der KM werden Wochenenden beschnitten und ausfallen gelassen oder mit der Begründung, es sei ihr zu oft, wenn beispielsweise auf Grund der Anzahl der Tage eines Monats 3 Wochenenden im 14-tägigen Rythmus stattfinden würden. Hier dürfen die Kinder dann eben nur 2 anstelle der 3 Wochenenden zu mir.

Nur als Beispiel: Die KM fuhr mit ihrem Mann und den Kindern etwa 2 Wochen in den Urlaub. Ich wusste nicht, wo ich die Kinder erreichen kann und konnte demnach meinem Kind auch nicht zum Geburtstag, der auf diese Zeit fiel, gratulieren. Bei Rückfragen in der Schule (Klassenlehrer), wie sich mein Kind denn in der Schule mache, erfuhr ich, dass es "wegen Urlaubsantritt" einen Tag (per Entschuldigung von der Mutter) gefehlt habe und dass das die Schule nicht gerne sähe.
Es war mir bekannt, dass 1 Umgangswochenende in die Urlaubszeit fallen würde, also rief ich etwa 3 Wochen vorher an, um das "wegen Urlaub ausfallende Wochenende" vor zu ziehen.
Ich erhielt die Auskunft von ihrem Mann, der kein Sorgerecht hat, dass das wohl ginge und kein Problem sei. Als ich dann am "regulären" Umgangswochenende vorher nochmals auf das Thema zu sprechen kam, wurde mir von ihm mit geteilt, dass das -wie gesagt kein Problem sei, sie hätten auch nichts vor- aber....sie würden das nicht machen. Begründung: Ein Brief meines Anwalts mit der Aufforderung, mich über die Kindesbelange (Einschulung, Kindergarten etc) zu informieren und den Kindern ausreichend Ausstattung (auch keine Klamotten, die Löcher haben oder zu klein sind) mit zu geben.

Als ich dann zu ihm sagte, dass er nicht mich damit treffen würde, sondern es den Kindern nehmen würde, Zeit mit ihrem Vater zu verbringen, meinte sie (sich erstmals zu Wort meldend) mit hämischem Grinsen, dass sie nicht glaube, dass den Kindern da was genommen wäre...

Also nochmals: Meine Stellungnahmen / Antworten sind sicherlich auch auf Grund meiner Erfahrungen zustande gekommen und es wurden nicht alle Aspekte (Entfernung , Alter der Kinder etc.) berücksichtigt.

Zitat
Viele verlangen von den Müttern etwas mehr flexibilität...sind aber selber starr wie ein Betonklotz....

Manchmal glaube ich, ihr vergesst dabei die Interresse Eurer Kinder!!!
[/i]

Ich denke, hier brauche ich mich nicht noch einmal erklären...

@JensB2001

Ich stimme Dir zu, denke aber auch hier, das meine Ausführungen weiter oben ausreichen.
und wie gesagt:
Zitat
aber da habe ich (noch) keine Erfahrung gesammelt
[/i]

In diesem Sinne....
Herzliche Grüße

strike


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