Hallo Deep,
ich hoffe ich bringe wegen meinem Hormonhaushalt nicht schon wieder was durcheinander ;)
Kindererziehungszeiten : wie lilli schon schrieb. da muß sich wohl was geändert haben, denn es hieß sonst immer, ab dem ersten Monat nach der Geburt und endet nach 36 Kalendermonaten.
Die Kindererziehungszeit wird grundsätzlich erstmal bei der Mutter angrechnet. Falls der Vater dies übernimmt oder beide sich die Kindererziehungszeiten teilen, dann müßen beide durch eine übereinstimmende Erklärung festlegen, bei wem die Kindererziehungszeiten angerechnet werden.
DANACH:
Berücksichtigungszeiten
Gilt von der Geburt bis zum vollendeten 10.Geburtstag des Kindes. Bei mehreren Kindern zählt das jüngste Kind. Auch hier wird dies erstmal der Mutter zugeordnet. Wenn die Kids bei Dir sind, dann müßt ihr auch beide beim Rentenversicherungsträger eine Übertragung beantragen. Rückwirkend nur zwei Monate.
Besonders interessant bei einer Scheidung ( aber ich bin nicht sicher ob ihr dann auf eine gemeinsame Erklärung verzichten könnt.... )
Berücksichtigungszeiten begründen alleine weder den Rentenanspruch, noch erhöhen sie diesen.
Aber:
im Zusammenhang mit anderen rentenrechtlichen Regelungen machen sie sich positiv bemerkbar, z.B.
- können sie die Anwartschaft auf eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit aufrechterhalten,
- werden sie auf die Wartezeit von 35 Jahren (für bestimmte Renten) angerechnet,
- können sie sich bei der Bewertung der beitragsfreien Zeiten (Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und Zurechnungszeit) rentensteigernd auswirken.
Aber bitte nicht vergessen: Berücksichtigungszeiten müßen dem Versicherungsträger mitgeteilt werden!!!!!
ähm *hüstl* von der Erziehungsrente will ich erstmal nicht reden....
Hoffe das hat etwas geholfen oder so.
PS: Falls das jetzt hier schon steht, mein Modem ist seeehr langsam, bei mir steht nur lillis antwort
grüße,
paulina