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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 12:30:07 *
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Autor Thema: rein hypotetisch  (Gelesen 541 mal)
Elternteil_m
_Elternteil_m
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 874



« am: 28. November 2005, 13:51:41 »

Wenn ein Elternteil einen richterlichen Umgangsbeschlusss, sagen wir mal jede vierte Woche, nur nutzt, um das Kind von einer Fremdbetreuung zur nächsten zu geben und kaum mit dem Kind selbst zusammen ist, sondern sich nur mit neuen Bekannten die Nächte um die Ohren haut. Also von der Woche nur 1-2 Tage tatsächlich mit dem Kinde zusammen ist,

Was kann dem Umgangselternteil passieren ?

Im Umgekehrten Fall, das ABR-Inhaber/In genauso verfährt ?
Also das Kind ist eine Woche bei ABR-Inhaber/In, diese/r aber kaum zugegen?

Was kann dem/der ABR-InhaberIn passieren ?

c  c c c
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Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.
BM RK
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.037


Es war ein mal ein Elefant der hieß Elmar


« Antwort #1 am: 28. November 2005, 16:31:57 »

Hm, ich glaube rein gar nix...

Meine Madame (Ex mag ich nicht) gibt unsere Kids auch öfter "weg" als ich, sie lebt ihr Leben, so sagen einige. Ich empfinde es als verrat an unseren Kinder, an mir und an ihr selbst...

Aber rein rechtlich ist da wohl nix gegen zu sagen...oder liege ich falsch?

Gruß BM RK
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The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.
AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #2 am: 28. November 2005, 19:43:04 »

Was den Umgangselternteil angeht: wahrscheinlich wird nicht viel passieren.

Mein Ex hat in der Anfangszeit unsere Kinder bei der Schwester geparkt, um dann arbeiten zu gehen. Okay, ist etwas anderes, als sich Nächte mit Bekannten um die Ohren zu schlagen. Dennoch hat es den Eindruck erweckt, als ging es nur darum, dass die Kinder NICHT bei mir sind. Meine Vorsprache bei JA ergab lediglich - naja, das ist nicht Sinn des Umgangswochenendes, aber letztlich hat es mir egal zu sein, was der KV mit den Kindern macht.

Was das ABR-Elternteil angeht, keine Ahnung. Die "Madame" meines Mannes hat meinen Stiefsohn seinerzeit ohne Zustimmung des Vaters ins Internat gesteckt. Was hätte er dagegen tun sollen?

Von daher hat BM RK wahrscheinlich recht...

Gruß AJA
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HolyGrail
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 191



« Antwort #3 am: 28. November 2005, 20:17:19 »

Mein Mann hat an seinen ersten Umgangswochenenden auch lieber anderen Leuten beim Umzug geholfen. JuAmt u. RA meinten dazu, daß es mich überhaupt nix anginge, wie er seine Zeit mit den Kindern gestalte.....
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Nichts erwarten; dennoch gespannt sein.  Humanitäres Motto, um zwischenmenschlich existieren zu können  (Wolfdietrich Schnurre)
BM RK
Gehört zum Inventar
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.037


Es war ein mal ein Elefant der hieß Elmar


« Antwort #4 am: 28. November 2005, 21:27:27 »

Grundsätzlich ist ja nix dagegen zu sagen, wenn man ab und zu die Kinder "weg gibt". Es gibt einfach Dinge, die hätte man auch gemacht, wenn die Beziehung noch da gewesen wäre...nur übertreiben darf man es nicht (moralisch gesehen)...

Wie gesagt manchmal geht es nicht anders, aber den recht muss und kann man regeln.

Ich muss sagen, dass ich für meinen Teil froh bin die Kinder so oft haben zu dürfen. Ich versuche alles was geht in die kinderfreie Zeit zu legen. Einfach ist das sicherlich nicht, ...aber Bock auf weggehen hab ich noch nicht, und im Haus ist immer was zu tun.

BM RK
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