Wenn ein Elternteil einen richterlichen Umgangsbeschlusss, sagen wir mal jede vierte Woche, nur nutzt, um das Kind von einer Fremdbetreuung zur nächsten zu geben und kaum mit dem Kind selbst zusammen ist, sondern sich nur mit neuen Bekannten die Nächte um die Ohren haut. Also von der Woche nur
1-2 Tage tatsächlich mit dem Kinde zusammen ist,
Was kann dem Umgangselternteil passieren ?
Im Umgekehrten Fall, das ABR-Inhaber/In genauso verfährt ?
Also das Kind ist eine Woche bei ABR-Inhaber/In, diese/r aber kaum zugegen?
Was kann dem/der ABR-InhaberIn passieren ?