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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 12:28:44 *
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Autor Thema: Aufenthaltsort beim Umgang  (Gelesen 631 mal)
HerbertMF
Rege dabei
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 105


« am: 28. November 2005, 08:18:01 »

Am 24.11. verlor die KM im 2. Rechtszug noch einmal vor dem OLG einen Prozess bei dem es um recht viel Geld geht. (Verlor ist falsch, es wurde verglichen, aber voll zu Ihrem Nachteil). Am 25.11. bekam ich ein Fax von Ihr, wonach der Umgang lediglich unter der Bedingung gestattet wird, dass er in meinem Haus stattfindet. Also keine Fahrten in den Ferien mit Hotelaufenthalt u.s.w. Außerdem darf die Kleine an dem Wochenende nicht zu mir, an dem ich Geburtstag habe. Das ist auch so etwas: Die erste Ferienhälfte ist das Kind bei mir, die zweite bei der Mutter. Weihnachtferien enden am Fr, den 6.1.06. Geburtstag habe ich am 7.1.
Meine Fragen: Darf die Mutter den gerichtlich festgelegten Umgang örtlich einschränken? Wie sieht das mit meinem Geburtstag aus? Das Kind (12,5 Jahre) möchte gerne bei mir sein!
Dieses Jahr hat die KM den Umgang zu meinem Geburtstag übrigens auch verhindert, indem sie einfach die Wochenendreihenfolge umdrehte. Ich hab dann meine Tochter zwei Monate nicht gesehen, bis es gerichtlich voll in meinem Sinne geregelt wurde. Dem von mir zu Vermittlung eingeschaltetem  JA sagte sie, sie würde sich nicht mit mir an einen Tisch setzen.

Für Eure Meinung wäre ich dankbar.

Ich bin das alles so satt. Jede Kleinigkeit geht vor Gericht. Sie hat Prozesskostenhilfe und ich bin der arbeitende und voll zahlende Idiot.
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DeepThought
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Administrator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



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« Antwort #1 am: 28. November 2005, 08:33:16 »

Moin Herbert,

ganz klare Aussage: Die Gestaltung des Umgangs obliegt alleinig dem Umgangselternteil. Bei offensichtlich gefahrengeneigten Aktivitäten (Fallschirmspringen z.B.) wäre es sinnvoll, den Betreuungselternteil einzubeziehen.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
HerbertMF
Rege dabei
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 105


« Antwort #2 am: 28. November 2005, 08:48:32 »

Danke für die klare Antwort, triffts übrigens ein bisschen. Ich bin Privatpilot, Unfallgefahr da etwa analog Autofahren, eher weniger.

Sie gibt dem Kind einfach nicht mehr den Ausweis sowie die Versichertenkarte mit. Früher durfte ich mit ihr ins Ausland, jetzt nicht mehr. Begründung: sie würde befürchten, ich würde das Kind entführen. Ist natürlich völliger Quatsch. Ich bin zwar nicht in Deutschland, aber der EU gemeldet, (Zweitwohnsitze gibt es in der EU nicht mehr, sonst hätte ich hier auch eine Meldeadresse), meine Firma ist  hier und ich habe hier noch Immobilien, unter anderem das Haus, dass ich lediglich behalte, um den Umgang mit meiner Tochter in gewohnter Umgebung zu haben, das Kinderzimmer zu erhalten u.s.w.
Und meine LG, die in Deutschland gemeldet ist, ist auch über alle Zweifel erhaben. Guter Job, Kinderlos, unverheiratet, Alter passt, Pferde als Hobby. Kind ist gerne da und hat bei ihr auch ein eigenes Zimmer.

Es geht eindeutig nur ums Schurigeln.  Der Pallaver begann, als ich die Mutter erwischte, dass sie die Erbschaft , die meine Tochter von meiner Mutter gemacht hatte, für sich verbraucht hatte (Sie ist kaufsüchtig, was auch zur Trennung führte).

Aber wie ich das so sehe, wird sie es wieder schaffen, mir das Kind zu meinem Geburtstag zu entziehen. Denn so schnell bekomme ich keinen Termin bei Gericht.

So macht sie das immer. Zögert Antworten so lange heraus, bis es zu spät ist, etwas zu unternehmen.

z.B. Urlaub, ja, mal gucken und dann, das Kind bekommt den Ausweis nicht. Da wars dann zu spät, was zu buchen.
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Elternteil_m
_Elternteil_m
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 874



« Antwort #3 am: 28. November 2005, 09:58:58 »

Moin,

wenn Du schon soweit mit ihr auseinander bist, das ihr das Monitäre vor dem OLG verglichen habt, dann wie immer den gewohnten Gang:

1. ) Versuch mit ihr einig zu werden.  Wenn keine Einigung, dann
2. ) JA, wenn keine Einigung, dann
3. ) Antrag bei Gericht auf Regelung.

und das knackig und immerwieder, bis sie lernt, das bei Unkompatibilität Schritt zwei und drei folgen.

In Deutschland ist das ja mit der fehlenden Krankenkassenkarte keine Problem, da es bei den Kinderärzten nicht mehr den "Hausarzt" gibt. Ich brauch immer nur unterschreiben, wenn ich keine Karte dabei habe. Aber wenn Du mit ihr ins Ausland willst, reicht das natürlich nicht.

Zum Auslandsaufenthalt meine ich, das die ABR-Inhaberin auf Zustimmung Wert legen darf.
Ich würde es mir überlegen, ob ich mir das grundsätzlich per richterlichen Umgangsbeschluss festlegen lasse. Denn wenn es Nicklichkeiten von ihr sind, weil Fluchtgefahr nicht gegeben ist, dann kann auch der Richter sagen so nicht Mama!

Aber faß Dich vorher an die Nase, ob es nicht eine Nicklichkeit Deinerseits ist, unbedingt Auslandsaufenthalte mit der Tochter gegen den Willen der Mama durchzusetzen. Denn dann bist Du nicht frei von Rache. . . und instrumentalisierst.    

Der Wunsch Deiner Tochter Deinen Geburtstag bei Dir zu feiern, ist in der zerstrittenen Situation eventuell erst dann durchsetzbar, wenn richterlich beschlossen.


LG
Elternteil_m

   
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Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.
Schmusepapa
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« Antwort #4 am: 28. November 2005, 10:17:18 »

Hallo Herbert,

wenn du eh (mal wieder) vor Gericht ziehen musst, lasse das mit dem Urlaub auch gleich regeln.

Es gibt ein Urteil, nach dem eine Mutter, die dem Vater die Kinder für den Urlaubsaufenthalt nicht herausgegeben bzw. die Ausweise einbehalten hatte, diesem Schadenersatz leisten musste (Quelle weiss ich nicht mehr, lässt sich aber mir etwas "Googlen" herausfinden. Vielleicht hilft das was als "Argument", nachdem die Urlaubstermine festgelegt sind.

Gruß

Martin
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HerbertMF
Rege dabei
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 105


« Antwort #5 am: 28. November 2005, 13:32:14 »

Die Lage ist nicht ganz einfach. Ich habe zwei Pässe, da ich im Ausland als Kind von deutschen geboren wurde. Mein Hauptwohnsitz ist in der EU, nicht in Deutschland. Der Ort meines Hauptwohnsitzes ist der KM nicht bekannt und das solll er auch nicht werden, da sie alles nur Erdenkliche tut, um mir zu schaden. Das zu beschreiben würde zu weit führen. Ich war mit der KM Gott sei dank nicht verheiratet. Die Frau ist absolut kriminell, sie lebt seit 25 Jahren weit über ihre Verhältnisse, dass es da nicht zu Anklagen kam, liegt daran, dass ihre Eltern für sie eingesprungen sind.
Ihr Kapital ist, dass sie die Fähigkeit hat, sich absolut seriös zu geben. Niemand würde auch nur vermuten, was da, bis hin zur Prostitution, bisher passiert ist.
Das Kind bekam sie nur, weil sie ihre Miete nicht mehr bezahlen konnte.
Das OLG-Urteil rührt aus einem Pfändungsversuch her, sie wollte längst zurückliegenden Unterhalt zum 2. Mal einklagen. Das OLG hat mir klar gesagt, wir sehen sehr genau, was diese Frau hier vorhatte.
Vorhin bekam ich von ihr ein Fax, wonach sie scheinbar auf den Umgang zu meinem Geburtstag eingeht. Antworten kann ich darauf nicht per Fax, da sie mir ihre Faxnummer nicht mitteilt.
Ich bekam von meiner Anwältin den Tip, einfach Schritt für Schritt weiterzumachen. Kann ich halt mit dem Kind erst mal nicht ins Ausland, solange bis die Kleine selber in der Lage ist, sich mit dem JA in Verbindung zu setzen.

Sie behauptet einfach, ich würde das Kind entführen wollen, was ja absoluter Blödsinn ist. Wenn ich das wollte, hätte ich es schon längst getan. Aber behaupten kann  man so was ja mal. Und klagen kann ich nicht, wenn sie mir keinen Grund dazu gibt.

Mir ist es unbegreiflich, wie eine Mutter so sein kann.
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