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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 12:24:48 *
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Autor Thema: Post von der Familienkasse-Bezugsberechtigter-  (Gelesen 1579 mal)
feta
Gast
« am: 27. November 2005, 17:58:52 »

Hallo,

gestern bekam ich Post von der Familienkasse. Ich hatte mich schon über die Geschwindigkeit, mit der unser Kindergeld Antrag bearbeitet wurde gefreut. Lächelnd

Ich musste den Brief 3x lesen, bevor ich verstanden habe, was die von mir wollten.
Offensichtlich hat sich etwas überschnitten, weil sich der Inhalt nicht um den von mir gestellten Kindergeldantrag gehandelt hat.
Das Amt möchte jetzt genau wissen, was ich mit dem Kindergeld der vergangenen Jahre gemacht habe, was sie an mich überwiesen haben.

Mein Mann und ich sind schon seit mehr als 3 Jahren getrennt. Unsere Kinder sind bei ihm wohnen geblieben und dort gemeldet. Er hat unser Girokonto, was auf „Eheleute“ lief behalten. Ich habe nach unserer Trennung dieses Konto nicht mehr genutzt.
Im letzten Jahr haben wir dieses Konto auf seinen Namen umschreiben lassen. Das Kindergeld, was ihm auch zustand, ist immer auf dieses Konto überwiesen worden.

Jetzt möchte das Amt wissen, ob ich das Kindergeld an eine andere Person weitergeleitet habe. Hallo?!? Es ist doch direkt auf das Konto meines Mannes geflossen.  Zunge
Das Amt behauptet jetzt, das Geld sei an mich ausgezahlt worden.

Mein Mann müsste mir jetzt bescheinigen, dass ich das Kindergeld an ihn ausgezahlt habe. Nachdem wir uns aber um die Scheidungsfolgevereinbarung nicht einigen können, wird er mir das garantiert nicht unterschreiben.

Offensichtlich habe ich damals den Kindergeldantrag gestellt. Ich hatte daran gar nicht mehr gedacht. Wir haben nach unserer Trennung den Bezugsberechtigten nicht geändert, weil das Geld ohnehin direkt an ihn geflossen ist.

Kennt jemand die Fristen, mit denen ich jetzt womöglich zur Kasse gebeten werden kann?
Könnte mein lieber Mann unter Umständen 2x kassieren?  mad
 
Wir haben zwei Kinder, ein Kind lebt bei ihm, ein Kind lebt seit Sommer bei mir. Dieses Kind habe ich im August auf meinen Wohnsitz angemeldet und letzte Woche einen Kindergeldantrag gestellt.  

Kennt sich hier jemand mit dem Thema aus?
Danke euch schon jetzt!
Feta    


[Editiert am 27/11/2005 von feta]
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JensB2001
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« Antwort #1 am: 27. November 2005, 19:57:34 »

Hey!

Da du ebenfalls demnach ja bis vor 1 Jahr noch Kontoinhaberin warst..wird man da schnell denken können das du das Kindegeld erhalten hast..

Sowas sollte man sofort regeln..und nicht erst nach Jahren..den für das Konto warst somit du ebenfalls zuständig u wirst auch die Verfügungsgewalt gehabt haben..


Auch das du jetzt ein Kind bei dir hast..seit dem Sommer u erst seit August dann bei dir gemeldet hast u erst jetzt, im November Kindergeld beantragst lässt doch vermuten das du es mit dem Regeln u den Fristen leider nicht zu genau nimmst..

Das wiederum könnte dir in dem Fall aber schnell zum Problem werden...

Denn auch der KV könnte behaupten auf das Konto nicht zugegriffen zu haben..

Beweisspflichtig bist du da leider erstmal..

Und schlimmsten Falls mußt du nachher das Kindergeld zurück erstatten..

Aber ich denke du solltest den Sachverhalt der Familienkasse schnellstens mitteilen..
Und nicht erst lange abwarten...
Dann läßt sich die Sache vermutlich auch so aufklären..

Gewisse Dinge müssen eben geregelt werden..sonst kommen solche Verdachtsmomente schnell auf..

Gruß
Jens
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Kasper
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« Antwort #2 am: 27. November 2005, 20:27:00 »

Ich glaube Vorwürfe sind hier fehl am Platz, da sich solche dinge, in zugegebener Maße dämlichen, in den normalen menschlichen Zügen wiederspiegelt.

Nun gut! Mein Rat, spreche mit der kontoführenden Bank, ob sie Dir eine Bescheinigung geben können, seit wann Du "nachweislich" nicht auf das Konto zugreifen kannst. Solltest Du Dein jetziges Konto auch dort haben, dann dürfte dieser Teil kein problem sein.

Des weiteren  muss der Kindergeldantrag immer von beiden Elternteilen unterschrieben werden:
1) einer der beantragt
2) der zweite erklärt sich mit der Überweisung auf das und das Konto einverstanden!

Zweimal kassieren ist sehr unwahrscheinlich, denn für ein Kind kann auch nur einmal Kindergeld beantragt werden. Will damit sagen, dass wenn Dein Mann es nocheinmal beantragt hätte, dann wäre die entsprechende Meldung wohl früher gekommen.

Ich würde ein nettes Schreiben verfassen und diesen Sachverhalt so darlegen. Aber in jedem Fall schriftlich.

Gruß
Kasper
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Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
feta
Gast
« Antwort #3 am: 27. November 2005, 20:31:42 »

Hallo Jens,

ich hatte meine Gründe so zu handeln, wie ich gehandelt habe. Das war ein riesengroßer Fehler. Hinterher ist man immer schlauer.
Auf jeden Fall habe ich mir damit regelmäßigen Umgang mit meinen beiden Kindern in den letzten Jahren erkauft. Ich habe gelernt, dass die Umgangswilligkeit des Expartners, proportional zu den geleisteten Zahlungen steigt!
Jetzt wo ich dabei bin meine Hausaufgaben nachzuholen, sehe ich unser zweites Kind gar nicht mehr.  mad

Diese Aussage ist schlicht falsch:
"Auch das du jetzt ein Kind bei dir hast..seit dem Sommer u erst seit August dann bei dir gemeldet hast u erst jetzt, im November Kindergeld beantragst lässt doch vermuten das du es mit dem Regeln u den Fristen leider nicht zu genau nimmst.."
August ist doch noch Sommer oder???

Sorry aber ich wüsste es schon gern etwas genauer....

Gruß
Feta


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DeepThought
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WWW
« Antwort #4 am: 27. November 2005, 21:34:28 »

Zitat
Des weiteren muss der Kindergeldantrag immer von beiden Elternteilen unterschrieben werden:
Das stimmt nicht, Kasper. Der KG-Antrag wird von dem unterschrieben, der das Kind beherbergt.

DeepThought
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« Antwort #5 am: 27. November 2005, 22:45:44 »

moin,

deep, ich darf dich ergänzen?! danke  ;)

sofern jedoch bereits früher ein KG-antrag für das entspr. kind gestellt worden war und jetzt der andere elternteil das KG erhalten soll, muss der nicht-beantragende elternteil den antrag auch/mit unterschreiben dass er einverstanden ist mit der 'neuregelung'.

@feta: zur weiteren vorgehensweise schliesse ich mich kasper an. allerdings würde ich die 'umstände' der familienkasse erstmal pers./tel. mitteilen, sonst wird der brief mind. 3 seiten lang .... und anschl. kurz und knapp schreiben '1. KG ging seit xy auf ein konto, zu dem ich keinen zugang hatte, 2. kind ist seit xy bei mir gemeldet (kopie der meldebescheinigung beifügen)' oder nach absprache mit der fam-kasse.

viel erfolg!
ulli
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(fritz grasshoff)
feta
Gast
« Antwort #6 am: 27. November 2005, 23:05:20 »

Hallo,

das sind wirklich ganz lieb gemeinte Ratschläge aber unser Recht sagt dazu was anderes....
Das habe ich gerade in dem Merkblatt der Familienkasse gefunden:

   16 l Wann müssen Sie Kindergeld zurückzahlen?Wenn Sie zu Unrecht Kindergeld erhalten haben, müssen Sie es unabhängig von der Verschuldensfrage zurückzahlen. Dies gilt auch dann, wenn die Familienkasse auf Ihre Veranlassung hin das Kindergeld nicht auf Ihr Konto, sondern auf das Konto eines Dritten überwiesen hat. Als Inhaber des Kindergeldanspruchs bleiben Sie Schuldner des Rückforderungsanspruchs. Über die Rückforderung erhalten Sie von der Familienkasse einen Bescheid. Der Rückforderungsbetrag wird in einer Summe sofort zur Zahlung fällig.
Die Einlegung eines Einspruchs gegen den Rückforderungsbescheid schiebt Ihre Verpflichtung zur sofortigen vollen Rückzahlung nicht auf. Sie müssen den Rückforderungsbetrag trotz des
Einspruchsverfahrens grundsätzlich zunächst überweisen.

Ich habe irgendwo mal gelesen, dass Kindergeld für 4 Jahre zurück gefordert und für 4 Jahre rückwirkend bezahlt werden kann.
Dann wäre ich echt in den  **tsts - ID 6** gekiffen. Damit würde mein (Noch) Göttergatte 2x Kindergeld erhalten.

 exclamation_smile Feta
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« Antwort #7 am: 27. November 2005, 23:21:16 »

moin, feta,

ich glaube, ich erkenne dein problem. deswegen ja auch mein vorschlag, die fam-kasse pers./tel. anzusprechen, bevor du was zu papier bringst, das dann 'in der akte ist'.

tatsächlich ist es ja so, dass 1. kein KG 'zuviel' gezahlt wurde - nur an den 'falschen' empfänger, wenn auch auf ein konto, zu dem dieser (nämlich du) keinen zugriff hatte. und 2. hat nicht dein ex seit aug. 05 'zuviel' KG bekommen? das er nicht an dich weitergeleitet hat?? solltest du evtl. auch mal erwähnen....
knackpunkt ist wohl, dass dein ex deine angaben bestätigen müsste.
nebenbei: frag' deine bank doch mal nach konto-auszugsduplikaten aus der zeit vor der 'konto-aufteilung'. daraus müsste hervorgehen, wer geld von dem konto abgehoben hat (warst ja nicht du, wie du schreibst).

gruss
ulli
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feta
Gast
« Antwort #8 am: 27. November 2005, 23:32:32 »

hallo Ulliberne,

gute Idee mit den Kontoauszügen!!!! Ich werde gleich morgen Früh nachfragen.

Nee, nicht seit August.....seit Januar 2002 und das sind grob übern Daumen gerechnet fast 18.000€.  mad2

Wenn ich die bezahlen muss und ich habe gelesen die werden sofort fällig, dann bin ich finanziell erledigt.  gun

Grüße
Feta
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DeepThought
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« Antwort #9 am: 28. November 2005, 08:36:25 »

@ulliberne

Ich widerspreche dir ungern und deine Aussage fusst sicherlich auf Erfahrung. Jedoch, beim Wechsel der Großen zu mir und dem späteren Verbringen des Lütten hierher als auch der Einbehaltung durch die Ex wurden jeweils KG-Anträge definitiv ohne Zustimmung/Unterschrift des bisherigen KG-Empfängers gestellt und diesen auch statt gegeben.

DeepThought
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« Antwort #10 am: 28. November 2005, 09:37:17 »

@Deep:
Ich glaubewir schreiben ein wenig an einander vorbei!

Du gehst von dem Fall aus, dass das Kind bei einem Elternteil lebt!

Uli und ich meinen aber den Fall, wo noch beide Elternteile zusammen leben! In diesem Fall  muss der andere Elternteil mit unterschreiben.

Daher @feta, würde ich nicht von einer falschen Zahlung ausgehen,da Dein ExMann die ihm zustehenden Zahlungen auch ordnungsgemäß erhalten hat.
Du rechnest eine sehr hohe Summe zusammen, die aber mit sicherheit so nicht stimmt, denn für die Eures zusammenlebens warst Du auch anspruchsberechtigt.

Rede mit der Familienkasse, die helfen Dir bestimmt weiter.

Gruß
Kasper
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« Antwort #11 am: 30. November 2005, 22:34:31 »

nachtrag:
Zitat
Uli und ich meinen aber den Fall, wo noch beide Elternteile zusammen leben! In diesem Fall  muss der andere Elternteil mit unterschreiben.
ulli meint (aus eigener erfahrung) 'vor rechtskraft der scheidung' (wenn ich's richtig gelesen habe, ist feta noch nicht geschieden, oder??). wie's nach der scheidung aussieht, weiss ich nicht, da liegen deep & die anderen sicherlich richtig.

@feta: hattest du inzwischen kontakt zur fam-kasse??

gruss
ulli (der mit 2 'L' in der mitte ;))
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« Antwort #12 am: 01. Dezember 2005, 09:30:26 »

Ich denke, dass (hoffe ich) ausgedrückt zu haben!

@feta: Ebend! Hast Du mit der Familienkasse telefoniert?

Gruß
Kasper
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feta
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« Antwort #13 am: 02. Dezember 2005, 00:32:04 »

Hallo,

danke für eure Hinweise. Habe meinen ganzen Mut aufgebracht und bei der Familienkasse angerufen. Es reicht jetzt völlig aus, wenn ich nachweise, dass ich keinen Zugriff auf das Konto mehr hatte. Ich bin direkt beim ersten Versuch durchgekommen und die Sachbearbeiterin war sogar richtig nett. Habe mir völlig umsonst Sorgen gemacht.  mad3  Jetzt werde ich die Nachweise bringen und kann einen Haken hinter das Thema machen.  

Grüße
feta
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« Antwort #14 am: 02. Dezember 2005, 11:23:37 »

moin, feta,

na prima! da freue ich mich für dich! luxhello

und jetzt: ab zur bank, bestätigung über konto-umschreibung besorgen, und am ende von der fam-kasse eine schriftliche (!) bestätigung geben lassen, dass alles 'erledigt' ist.

gruss und einen erfolgreichen tag!
ulli
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« Antwort #15 am: 13. Januar 2006, 08:57:43 »

Liebe Fories,

vielen Dank für eure Ratschläge. Ich möchte euch nur mal kurz Feedback geben wie es weiter ging. Hurra!!!   Es ist alles geklärt.
Ich habe von meinem lieben Mann natürlich keine Unterschrift bekommen, dass er das Kindergeld erhalten hat. Also habe ich der Familienkasse einen ausführlichen Brief geschrieben und den ganzen Sachverhalt geschildert. Ich habe den Namen meines Sachbearbeiters bei der Bank genannt und eine Freistellung für Erkundigungen bei der Bank geschrieben. Dann habe ich zur Sicherheit noch eine EV beigefügt, dass ich keinen Zugriff auf das Geld hatte und schwupps habe ich im Dezember Kindergeld für den Zwerg bekommen.

Noch etwas zur Info: Die Mitarbeiterin bei der Kindergeldkasse sagte mir schon am Telefon, dass Sie einsehen können, wer der Inhaber eines Kontos ist.

Also, ich kann nur positiv über die Kindergeldkasse berichten und meine Sorgen waren absolut nicht nötig.

Grüße
Feta
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feta
Gast
« Antwort #16 am: 23. März 2006, 13:02:53 »

Hallo Fories....

zu früh gefreut, heute hatte ich nach 4 Monaten das gleiche Anschreiben wieder im Briefkasten. "Sie haben unberechtigt Kindergeld bezogen". Also habe ich da nochmal angerufen und die Sachlage wieder erklärt.  Die Frauen im Servicenter können die Akten nicht einsehen....und eigentlich gar nichts genaues sagen ausser: gun " Alles bitte nochmal einschicken."

Das mache ich sicher...aber diesmal per Einschreiben!!! Hatte mich auch schon gewundert, nichts mehr von denen gehört zu haben.  

Und ewig grüßt das Murmeltier...

Feta
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Kasper
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« Antwort #17 am: 23. März 2006, 13:09:58 »

Liebe Feta,

ist es denn nun ein neuer Sachbearbeiter?
Hast Du einmal nachgeharkt, warum die sich solange nicht gemeldet haben?

Gruß
Kasper
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feta
Gast
« Antwort #18 am: 23. März 2006, 13:16:41 »

Kasper,

das scheint ein neuer Sachbearbeiter zu sein. Zumindestens haben beide Briefe unterschiedliche Unterschriften. Nein, ich hatte gedacht alles wäre geklärt, zumal meine Frist am 31.12.2005 geendet hat.

Grüße
Feta
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Kasper
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« Antwort #19 am: 23. März 2006, 13:34:00 »

Sorry, falsch ausgedrückt.

Ich meinte, ob Du nachgefragt hast, wrum sie sich erst nach Monaten melden ??

Oben rechts steht meist der Sachbearbeiter. Sollten es unterschiedliche sein, frag doch mal, ob sie sich intern erst einmal unterhalten können.

Gruß
Kasper
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feta
Gast
« Antwort #20 am: 23. März 2006, 17:45:14 »

So, habe jetzt alles noch einmal ausgedruckt und per Einschreiben mit Rückschein auf dem Weg gebracht. Die Bank wird mir zusätzlich noch einmal schriftlich bestätigen, dass ich auf dieses Konto keinen Zugriff mehr hatte.
@Kasper jepp ich habe auch diese Frage gestellt.

Meinem lieben Mann habe die Bescheinigung mit der Bitte diese auszufüllen, nebst Freiumschlag, auch noch mal zu geschickt. Er füllt das eh nie aus.  

Eigentlich ist das doch eine coole Sache für den Staat. Abwarten und dann die Kohle zurückfordern, wenn die Bescheinigung nicht kommt.  mad

Dieser Schwachsinn hat mich 6,40€ und einen halben Tag Urlaub gekostet.

Grüße
Feta
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OHRI
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« Antwort #21 am: 23. März 2006, 22:28:53 »

Hallo Feta,

ich hatte vor knapp 3 Jahren nach der Trennung genau das gleiche Problem.
Ich war KG Berechtigter und das KG ging auf ein gemeinsames Konto auf das ich nicht mehr zugegriffen habe.
Ich habe dies mit Kontoauszügen ggü der Familienkasse belegt.
Keine Chance! Man hat mir mitgeteilt ich müsse das KG zurückzahlen wenn ich nicht die Unterschrift der Mutter bekomme, dass Sie das Geld erhalten hat.

Bei mir ging es allerdings nur um 3 Monate für 2 Kids (924 Euro)

Nach Einschaltung eines Anwaltes wurde dann der Rückzahlungsbescheid dann allerdings zurückgenommen. Die Anwaltskosten musste ich allerdings selbst tragen. War aber deutlich weniger als der geforderte Betrag.

Bei Behörden braucht man viel Mut und Ausdauer.

Gruß

OHRI

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