Hallo liebe Forumsfreunde!
Ich habe einen 4 Jahre alten Sohn.
Ich bin im 3. Jahr Elternzeit.
Wir haben GSR.
Der Lebensmittelpunkt des Kindes ist bei mir bestimmt ( gemeinsame Ausübung des ABR). Die Betreuung ist 2/3 zu 1/3 geteilt. Also Residenzmodell, nicht Wechselmodel.
Wir sind noch verheiratet.
Es fanden 4 Bewährungsgespräche im JA statt.
Dort sollten Erfahrungen im Bezug auf die Durchführbarkeit der vereinbarten Umgangsregelung besprochen werden.
Die KM möchte die Regelungen gerne ändern. Ich nicht. Es ist ein gemeinsam beim FamG gefasster Beschluss.
Die Eltern schließen folgende Umgangsregelung:
Das Kind wird seinen Lebensmittelpunkt in der früheren elterlichen Wohnung beim Vater haben.
Weiterhin vereinbaren die Eltern folgenden konkreten Umgang:
Beschlossen und verkündet:
Die MA im JA stellte sich zumeist auf die Seite der KM und behauptete die Regelung wäre nur vorläufig.
Das habe ich widerlegen können. ( Sie musste nachlesen! )
Dann sagte sie, dass das erst mal das letzte Gespräch war (uff), aber wenn das Kind 5 Jahre alt ist, würde es vor Gericht gehört werden.
Kann das angehen?
Sie würde einen neutralen Bericht schreiben und sagt:
Das Kindeswohl ist nicht gefährdet.
Bekomme ich den vorher zu lesen?
Auf was muss ich mich gefasst machen, oder habe ich diese Prüfungen ( immer 2 gegen 1) erst einmal überstanden?
Herzliche Grüße
Robert