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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 12:19:43 *
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Autor Thema: Wohnungsgröße  (Gelesen 771 mal)
gugger
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« am: 18. November 2005, 16:19:49 »

Hallo zusammen,

ich suche zur Zeit eine neue Wohnung und wollte euch einmal freagen ob ihr eventuell wisst ob es gesetzliche höchst qm Anspruch für eine Wohnung für einen geschiedenen Vater 2 er Kinder mit regelmäßigem Umgangsrecht gibt und ob es da Unterstützung vom Staat in Form von Wohngeld etc. gibt.

Dank vorab und Gruß
#
Guggi
Gespeichert
AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #1 am: 18. November 2005, 17:14:23 »

Hallo Guggi,

zumindest die Frage nach dem Wohngeld kann ich dir beantworten. Es errechnet sich nach Einkommen und Anzahl der gemeldeten, also ständig im Haushalt wohnenden Personen. Wie hoch die Miete ist, ist dabei unerheblich. Dir steht als Einzelperson Betrag x zu, der sich aus Quadratmeter y errechnet.

Über deine andere Frage, ob dir wegen Umgangsrecht mehr Wohnraum zusteht ist mir nichts bekannt.

Gruß AJA
Gespeichert
JensB2001
eingeschränkt
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.099


« Antwort #2 am: 18. November 2005, 22:25:04 »

Hey!

@domino

 
Zitat
Dies funktioniert als Doppelwohnsitz,wobei die Kinder jeweils bei der Mutter und bei Dir einen Hauptwohnsitz gemeldet haben


Hm..also man kann eigentlich nur einen Wohnsitz haben..nicht zwei Hauptwohnsitze..Hauptwohnsitz u Zweitwohnsitz..aber Zwei Hauptwohnsitze..denke das das kaum mögliche sein wird..


 
Zitat
Dabei ist es unerheblich wo sich die Kinder überwiegend aufhalten und wer das ABR hat.


Das ist wohl kaum unerheblich, sondern erheblich..denn bei demhjenigen das ABR liegt bei dem werden qwohl auch die Kids mit Hauptwohnsitz gemeldet sein..


@gugger

AJA hat schon das meiste zum Wohngeld gesagt..

Aber
 
Zitat
ob es gesetzliche höchst qm Anspruch für eine Wohnung


Einen Anspruch gibt es für niemanden, hängt ja davon ab was du dir für eine Wohnung suchst..
Berücksichtigt wird beim Wohngeld da aber allerdings nur die angemessene Wohnungsgröße, die wiederum von der Zahl der in der Wohnung lebenden Personen abhängt..

Wohngeldrechner gibt es allerdings auch im Internet zu finden..

Gruß
Jens
Gespeichert
domino
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 367



« Antwort #3 am: 18. November 2005, 23:08:01 »

Hallo Jens!

hast Du Dir das Urteil durchgelesen?
Die Trennung der sorgeberechtigten Eltern begründet für gemeinsame Kinder einen Doppelwohnsitz.

Auf den tatsächlichen Aufenthaltsort des betroffenen Kindes kommt es nicht an, selbst wenn dieser einverständlich (oder bei Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts) auf einen Elternteil einseitig bestimmt worden ist.

Beschluss des OLG Brandenburg vom 21.03.2003

LG
Gespeichert

Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !
gugger
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« Antwort #4 am: 23. November 2005, 09:19:16 »

Danke euch allen, die KU muss bei der Anmeldung vom Doppelwohnsitz der Kinder unterstützend mitwirken oder? Oder glauben die Ämter erst nach einem Urteil über das Umgansrecht oder auch einer im Innenverhältnis der getrennt lebenden/geschiedenen Eltern?
Gespeichert
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