Hey!
@domino
Dies funktioniert als Doppelwohnsitz,wobei die Kinder jeweils bei der Mutter und bei Dir einen Hauptwohnsitz gemeldet haben
Hm..also man kann eigentlich nur einen Wohnsitz haben..nicht zwei Hauptwohnsitze..Hauptwohnsitz u Zweitwohnsitz..aber Zwei Hauptwohnsitze..denke das das kaum mögliche sein wird..
Dabei ist es unerheblich wo sich die Kinder überwiegend aufhalten und wer das ABR hat.
Das ist wohl kaum unerheblich, sondern erheblich..denn bei demhjenigen das ABR liegt bei dem werden qwohl auch die Kids mit Hauptwohnsitz gemeldet sein..
@gugger
AJA hat schon das meiste zum Wohngeld gesagt..
Aber
ob es gesetzliche höchst qm Anspruch für eine Wohnung
Einen Anspruch gibt es für niemanden, hängt ja davon ab was du dir für eine Wohnung suchst..
Berücksichtigt wird beim Wohngeld da aber allerdings nur die angemessene Wohnungsgröße, die wiederum von der Zahl der in der Wohnung lebenden Personen abhängt..
Wohngeldrechner gibt es allerdings auch im Internet zu finden..
Gruß
Jens