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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 12:18:53 *
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Autor Thema: Ex Frau macht uns das Leben schwer  (Gelesen 1050 mal)
sanny66
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« am: 17. November 2005, 11:48:35 »

hallo,

vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. mein freund lebt in scheidung (die jetzt mittlerweile schon ewig dauert), hat 2 kinder die bei seiner exfrau leben. er hatte damals in der ehe ein auto auf finanzierung gekauft und es auch komplett alleine abbezahlt. im april diesen jahres ist er nun in eine neue wohnung gezogen. da wurde dann mündlich vereinbart das er das auto noch seiner frau lässt bis sie die ausbildung hinter sich hat. sie hat dann auch in der zeit von april bis jetzt die versicherung, benzin, winterreifen bezahlt. nun ist die ausbildung schon seit august geschafft und natürlich wollte sie das auto nicht herausgeben. sie meinte ,sie bräuchte es für die kinder damit sie in die schule bzw hort gebracht werden können(alles beides genau 100 m entfernt) und um auf die arbeit zu kommen. nun haben wir mittlerweile november und meinem freund hat es nun gereicht, er hat die ganzen papiere und auch den zweitschlüssel und hat sich das fahrzeug geholt. mittlerweile kamen auch wieder böse briefe ihrer anwältin in denen steht, das er dazu verpflichtet ist ihr das auto wieder auszuhändigen.  kann mir jemand weiterhelfen und mir raten was das beste ist? er hat vor das auto zu verkaufen und seiner frau evtl. auch die hälfte zu geben. es handelt sich aber mittlerweile um ein 6 jahre altes auto.

lieben gruss an alle sandra
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DieMystiks
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« Antwort #1 am: 17. November 2005, 13:18:10 »


Hallo Sanny66,

herzlich willkommen hier bei VS.

ausschlaggebend ist, wer im KFZ-Brief eingetragen ist.
Liegt denn deinem Partner der Brief auch vor?
Du schreibst nur von Papieren, die er eingereicht hat.

Gruß
Tina
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Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
sanny66
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« Antwort #2 am: 17. November 2005, 15:03:22 »

Zitat
Hallo Sanny66,

Respekt!! Um 11:48 hast du geschrieben er hat vor das Auto zu verkaufen. Um 14:20 ist es schon verkauft. Dein Freund ist wohl von der schnellen Truppe? (Scherz!!!!)
Zurück zum Thema.
Auch ich habe einen Autovertrag während der Ehe unterschrieben, auch ich stand allein im KFz-Brief, auch die Raten wurden von meinem Konto abgebucht.
Und hat es mir geholfen? Nein.
Da es keine schriftlichen Vereinbarungen gab, wieviel Geld meines Gehaltes nur für mich waren, wurde davon ausgegangen, dass alles in die Zugewinngemeinschaft eingeflossen ist. Also gehörte das Auto uns beiden. Ich hätte die Hälfte zahlen müssen. Da ich aber auf den kompletten Hausstand verzichtet habe, wurde der dagegen gerechnet und ich konnte die komplette Summe behalten.
Interessant wäre es zu erfahren, ob das damals legal war oder ob das Auto auch ohne Verzicht auf Hausstand mir gehört hätte. Vielleicht gibt es darüber Rechtsprechungen? Letzendlich ist das jedoch verjährt. Also Schwamm drüber.

Tschüß
Paulchen


in der tat, er ist von der schnellen truppe, der kaufvertrag wurde vorhin unterschrieben, somit ist das auto weg. nun kann er nichts mehr zurückgeben, was nicht mehr in seinem besitz ist.
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Paulchen
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« Antwort #3 am: 17. November 2005, 13:50:58 »

Hi Sanny66,
eine Ehe ist immer eine Zugewinngemeinschaft. Du sagst er hat das Auto während der Ehe gekauft. Hat er es auch während des Zusammenlebens abbezahlt? Wenn ja gehört es beiden und bei einem möglichen Verkauf gehört ihr die Hälfte. Hat er das Auto jedoch noch nach der Trennung und einer gleichzeitigen Trennung der Finanzen allein von seinem Einkommen abbezahlt muß dies bei einer Aufteilung des Verkaufserlöses berücksichtigt werden.
Einen Anspruch auf alleinige Nutzung hat sie nicht. Bei einer Gütertrennung kann sie das Auto auch erhalten, jedoch stehen ihm dann im gleichen Wert andere Gegenstände zu.

Tschüß
Paulchen
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sanny66
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« Antwort #4 am: 17. November 2005, 14:07:59 »

danke für deine antwort, ja natürlich ist er auch im kfz brief eingetragen.
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sanny66
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« Antwort #5 am: 17. November 2005, 14:11:02 »

ja er hat in der ehezeit die gesammte summe für das auto alleine abbezahlt, was er auch belegen kann.
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DieMystiks
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« Antwort #6 am: 17. November 2005, 14:16:50 »


Hallo Sanny,

da du oben schreibst, er hat das Auto auf Finanzierung gekauft. Ich gehe mal davon aus, daß auch der Kaufvertrag von ihm unterschrieben wurde.

Ich würde einen Anwalt aufsuchen. Lasst den das Erledigen.
Es dürfte eigentlich nichts schief gehen.

Bei meinem LG ist es nur daran gescheitert, daß er nicht im Brief stand.

Viel Glück
Tina
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sanny66
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« Antwort #7 am: 17. November 2005, 14:18:15 »

zählen denn mündliche absprachen gar nicht. eigentlich wollte er das auto schon mitnehmen beim auszug aus der wohnung, hat aber aus kulanz gesagt okay für deine ausbildung darfst du es noch behalten. sie hält sich nun nicht an die abmachung, wo ist denn da die gerechtigkeit?
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Kasper
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« Antwort #8 am: 17. November 2005, 14:20:01 »

Wenn Du für Väter Gerechtigkeit möchtest, dann lässt sich Dein Freund im falschen Land scheiden!

Gruß
Kasper
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Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
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« Antwort #9 am: 17. November 2005, 14:20:49 »

einen anwalt hat er ja, nur war er einen schritt zu schnell und hat das nicht mit seinem anwalt vorher abgesprochen, was ich natürlich nachvollziehen kann weil sie auch mit irgendeinem urteil in der hand das auto nie freiwillig rausgegeben hätte. mittlerweile ist das auto nun verkauft. er ist auch bereit ihr die hälfte der verkaufssumme zu geben aber sie will mit aller macht das auto zurück und nicht das geld.
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sanny66
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« Antwort #10 am: 17. November 2005, 14:22:44 »

Zitat
Wenn Du für Väter Gerechtigkeit möchtest, dann lässt sich Dein Freund im falschen Land scheiden!

Gruß
Kasper


da hast du wohl recht, er bekommt ständig irgendwelche briefe wo drin steht du hast pflichten und und und, zahlen soll er...die kinder sehen wie er will darf er aber auch nicht.
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Kasper
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« Antwort #11 am: 17. November 2005, 14:26:09 »

Für mich ist die Sachlage klar.

Behält sie das Auto, dann macht Dein Freund eine lange Nase, was den Wert des Fahrzeuges angeht (auch wenn ihm die Hälfte zustehen würde). Sie fährt und er (hat) gezahlt. Plus aller anderen Vergütungen.
Ist doch ne bequeme Sache und nun steht sie vor dem Problem kein Auto zu haben und schlimmsten falls noch selber eines kaufen zu müssen. Und das könnt Ihr ihr doch nicht zumuten  schild_ironie

Nun ist es ja nicht mehr da! Was soll sie machen?
Fordern kann ihr Anwalt alles ... nur mit dem bekommen ist es immer so eine Sache.
Fängt sie schon an den Umgang einzuschränken ... wäre eine der nächsten denkbaren Schritte!

Gruß
Kasper
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« Antwort #12 am: 17. November 2005, 14:47:22 »

Zitat
Für mich ist die Sachlage klar.

Behält sie das Auto, dann macht Dein Freund eine lange Nase, was den Wert des Fahrzeuges angeht (auch wenn ihm die Hälfte zustehen würde). Sie fährt und er (hat) gezahlt. Plus aller anderen Vergütungen.
Ist doch ne bequeme Sache und nun steht sie vor dem Problem kein Auto zu haben und schlimmsten falls noch selber eines kaufen zu müssen. Und das könnt Ihr ihr doch nicht zumuten  schild_ironie

Nun ist es ja nicht mehr da! Was soll sie machen?
Fordern kann ihr Anwalt alles ... nur mit dem bekommen ist es immer so eine Sache.
Fängt sie schon an den Umgang einzuschränken ... wäre eine der nächsten denkbaren Schritte!

Gruß
Kasper


ja das macht sie aber schon seit einer ganzen langen weile. will er die kinder mal so ausser der reihe in der woche haben, sagt sie nein aber wenn sie termine hat z.b. ihre anwältin dann soll er brav die kinder nehmen. wir haben einen brief von ihrer anwätin bekommen, wo drin steht das wir sofort das auto rausgeben müssen.
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Uli
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« Antwort #13 am: 17. November 2005, 14:50:22 »

Interessant ist in dem ganzen Zusammenhang auch, wer eine Auto in die Ehe eingebracht hat! Besaß er vor der Ehe ein Auto und sie nicht, kann er das KFZ behalten und muss ggf. Ausgleich zahlen. Besaß sie früher ein Auto und er nicht, ist es umgekehrt - egal wer im Brief steht. Knifflig wird es, wenn beide eins besaßen und eins während der Ehe abgeschafft wurde. Ggf. kann auch eine Richter entscheiden, wer das Auto nötiger braucht (im Zweifel immer die Ex wg. der Kids).

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« Antwort #14 am: 17. November 2005, 14:58:00 »

Hallo Sanny66,

Respekt!! Um 11:48 hast du geschrieben er hat vor das Auto zu verkaufen. Um 14:20 ist es schon verkauft. Dein Freund ist wohl von der schnellen Truppe? (Scherz!!!!)
Zurück zum Thema.
Auch ich habe einen Autovertrag während der Ehe unterschrieben, auch ich stand allein im KFz-Brief, auch die Raten wurden von meinem Konto abgebucht.
Und hat es mir geholfen? Nein.
Da es keine schriftlichen Vereinbarungen gab, wieviel Geld meines Gehaltes nur für mich waren, wurde davon ausgegangen, dass alles in die Zugewinngemeinschaft eingeflossen ist. Also gehörte das Auto uns beiden. Ich hätte die Hälfte zahlen müssen. Da ich aber auf den kompletten Hausstand verzichtet habe, wurde der dagegen gerechnet und ich konnte die komplette Summe behalten.
Interessant wäre es zu erfahren, ob das damals legal war oder ob das Auto auch ohne Verzicht auf Hausstand mir gehört hätte. Vielleicht gibt es darüber Rechtsprechungen? Letzendlich ist das jedoch verjährt. Also Schwamm drüber.

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« Antwort #15 am: 17. November 2005, 15:05:01 »

Zitat
Interessant ist in dem ganzen Zusammenhang auch, wer eine Auto in die Ehe eingebracht hat! Besaß er vor der Ehe ein Auto und sie nicht, kann er das KFZ behalten und muss ggf. Ausgleich zahlen. Besaß sie früher ein Auto und er nicht, ist es umgekehrt - egal wer im Brief steht. Knifflig wird es, wenn beide eins besaßen und eins während der Ehe abgeschafft wurde. Ggf. kann auch eine Richter entscheiden, wer das Auto nötiger braucht (im Zweifel immer die Ex wg. der Kids).

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keiner von beiden hatte ein auto vor der ehe. er will ihr ja die hälfte des kaufpreises auszahlen, doch damit ist sie nicht einverstanden, sie will das auto mit aller macht.
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Uli
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« Antwort #16 am: 17. November 2005, 15:10:25 »

 
Zitat
doch damit ist sie nicht einverstanden, sie will das auto mit aller macht.



Das Problem hat sich ja nu erledigt, die Karre is wech! In sofern wird es wohl auf einen reinen Finanzausgleich hinauslaufen. Meine Exe hatte damals auch "mein" Auto verkauft - ich stand als Halter in den Papieren - hat niemanden gejuckt.

Uli
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« Antwort #17 am: 17. November 2005, 17:54:46 »

Moin Uli & @ll,

Zitat
Meine Exe hatte damals auch "mein" Auto verkauft - ich stand als Halter in den Papieren - hat niemanden gejuckt.

Dann ist das aber sehr unglücklich gelaufen, zumindest, wenn sie keine entsprechende Vollmacht von Dir hatte. Denn was einem nicht gehört (Stichwort: Hehlerware), kann man auch nicht rechtswirksam verkaufen.

Dir hilft es nicht mehr, aber jedem anderen kann ich nur raten, ein solches "Geschäft" nachträglich direkt beim Käufer anzufechten und ihn sehr unmissverständlich - notfalls mit Anwaltshilfe - zur Rückgabe aufzufordern. Ob und wie der Käufer dann wieder an sein Geld kommt, ist nicht Sache des Fahrzeugbesitzers; wer ein Auto kauft, dessen Besitzverhältnisse ungeklärt sind, schaut eben notfalls in die Röhre.

Wenn eine rachsüchtige Exe den gesamten Hausstand verkauft, kann man vermutlich tatsächlich nicht viel dagegen unternehmen, aber bei einem Auto wird - bis zum Beweis des Gegenteils - davon ausgegangen, dass der eingetragene Fahrzeughalter auch der Besitzer ist.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
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