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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 12:18:14 *
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Autor Thema: Kosten Umgang  (Gelesen 1052 mal)
Lion
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« am: 14. November 2005, 05:44:50 »

Hi

Ich habe gehörtz es soll ein neues Gesetz auf den Weg gebracht werden, dass besagt, dass die Kosten für den Umgang, insbesondere, die Spritkosten, von beiden Elternteilen getragen werden müssen.

Weiss jemand bescheid?

Gruss Lion
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Liebe gibt es nur im Kino!
DeepThought
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Beiträge: 12.055



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« Antwort #1 am: 14. November 2005, 07:58:08 »

Moin,

davon habe ich noch nichts gehört. Kannst du deine Quelle benennen?

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Taccina
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« Antwort #2 am: 14. November 2005, 12:55:58 »

Auch wenn viele sich jetzt von mir auf den Schlips getretten fühlen...aber wie sollte ich das denn noch bezahlen? Einfache Strecke von meinem Ex bis hier ca 450km.
Ich komm ja mit allem sparen jetzt kaum über die Runden....was soll ich denn meinem Kind sagen? "Sorry, die nächsten 4 Tage können wir nichts essen, da Vater-WE ist"
Ich wüßte nicht woran ich noch sparen könnte.

Liebe Grüße taccina
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Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
DieMystiks
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« Antwort #3 am: 14. November 2005, 15:27:06 »


Hallo Taccina,

erst einmal müssten wir wissen, wie dieses neue Gesetz genau lautet ( wenn es denn wirklich so auf den Weg gebracht werden sollte).

Ich könnte mir das höchstens so praktizierbar vorstellen, daß hier im Einzelfall entschieden wird und abgewogen wird, wer sich wie weit an Umgangskosten ( Spritgeld) beteiligen kann.

Hier hört es dann aber auch mal wieder auf. Wie wir ja an zahlreichen Geschichten hier lesen können, interessiert der Einzelfall nicht.


Gruß
Tina
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Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Kasper
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« Antwort #4 am: 14. November 2005, 16:01:09 »

Erst einmal muss das Gesetzt durchkommen!

Vielleicht soll es auch ein wenig der Fairniss dienen, sollte z.B. KM aus reinen Rachegelüsten 500 bis 1000 km vom KV wegziehen?

Aber es bleibt abzuwarten, was drinsteht, sollte es existieren.

Gruß
Kasper
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Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
HaS
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« Antwort #5 am: 14. November 2005, 17:34:27 »

Zitat
Auch wenn viele sich jetzt von mir auf den Schlips getretten fühlen...aber wie sollte ich das denn noch bezahlen? Einfache Strecke von meinem Ex bis hier ca 450km.
Ich komm ja mit allem sparen jetzt kaum über die Runden....was soll ich denn meinem Kind sagen? "Sorry, die nächsten 4 Tage können wir nichts essen, da Vater-WE ist"
Ich wüßte nicht woran ich noch sparen könnte.


Und? Meine Kinder wohnen auch 450km vom mir weg. Weisst du wie oft ich die sehe?
Weisst du wieviel Geld mir noch bleibt? Warum muss ich das alleine bezahlen wenn ich die Kinder sehen will?
Es sind Frauen mit deiner Einstellung die Umgang schwierig bis unmöglich machen. heu  
Solche Sprüche ärgern mich wirklich!
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sehrtraurig
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« Antwort #6 am: 14. November 2005, 17:50:35 »

Hallo!

Meine Kinder wohnen 650 km von mir entfernt. Mich als Vater fragt kein Mensch, wie ich es finanziell realisieren kann, meine Kinder regelmässig zu sehen. Ich kann mir dann das Geschwafel meiner EX anhören wie teuer doch die Wohnungen in Süddeutschland sind. Ich habe sie nicht gezwungen von auch ihrem ehemaligen zu Hause wegzuziehen.

300,00 € für ein Kinder-WE sind inkl. Spritkosten und Ferienwohnung noch ein wirklich günstiges WE.

Aber ich persönlich würde lieber 4 Tage nichts essen, als stattdessen "mit vollem Magen" meine Kinder nicht sehen zu können.

Vielleicht auch mal ein Denkansatz.

LG, Lutz
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Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Taccina
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« Antwort #7 am: 14. November 2005, 18:04:15 »

Zitat
Es sind Frauen mit deiner Einstellung die Umgang schwierig bis unmöglich machen. heu  
Solche Sprüche ärgern mich wirklich!


Wie schon vorher gesagt, einige mögen sich auf den Schlips getreten fühlen.
Aber wie Tina schon sagte, muss man da auch im Einzelfall entscheiden.
Ich habe nicht freiwillig mit meinem Sohn den Ort verlassen. Im Gegenteil, wir sind mit Polizeischutz geflüchtet bevor mein EX völlig durchgedreht wäre. Wir mussten weit weg, sonst könnte ich mir wahrscheinlich jetzt die Radieschen von unten begucken, auf dem Platz, wo alle Menschen recht still sind und wo Nachts kleine rote Kerzen brennen.
Keine Panik, ich bin nicht aus Rachsucht soweit weg....im Gegenteil...wir hatten einfach nur noch Angst um unser Leben. Und da soll ich ihm auch noch den Umgang mit finanzieren, aus "Dank" dafür, das er mir und meinem Sohn die Heimat und unser Umfeld genommen hat?

Abgesehen davon wüßte ich noch nicht mal wovon ich das finanzieren könnte. Die ganzen spirenzchen die er mit Unterhalt und Hausratsteilung treibt, lassen mir und meinem Sohn grad noch soviel das wir am Monatsende heftig ins stramplen geraten.

Wenn Du Dein Kind nicht sehen kannst, tut mir das echt Leid für Dich und für alle anderen auch. Aber bitte auch mal die Einzelfälle sehen. Es gibt nicht nur Mütter die aus Rachsucht soweit weg ziehen.....

Liebe Grüße Taccina

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Weisnich
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« Antwort #8 am: 14. November 2005, 18:30:06 »

Hallo Forum,
ich sehe das auch etwas anders, Taccina.

Ich wohle 550km von meinem Kurzen und bekomme für 2-Wöchentlichen Besuch 128 Euro von meiner Leistungsfähigkeit abgezogen...das würde fürs Fahhrrad reichen.

Naja, ich glaube nicht daran, dass es zu so einem Gesetz kommt.

Die frage, die ich mir stelle ist aber, was höher zu bewerten ist. Ehegattenunterhalt oder Fahrtkosten wegen Umgang.
Ich bin der Meinung, dass sich nicht nur Zweitfrauen selbst versorgen können und müssen, sondern auch Erstfrauen.
Denn worum geht es hier eigentlich? Es geht darum, dass ein Kind Kontakt mit seinem Vater hat. Wollt ihr mir erzählen, dass dies weniger wichtig ist als die Leichtigkeit des Seins der Erstfrau?
Nee, danke. Kids haben Priorität Nr 1 und emotionale Krüppel gibt es wirklich genug. Also lasst auch mal die Väter ran, wenn auch nur alle 2 Wochen und auch wenn das Aufwand erzeugt.

Nur bis unser Gesetzgeber in der Sache die Einstellung verändert... ich warte besser nicht drauf.

Gruss,
Michael
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Taccina
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Beiträge: 1.813



« Antwort #9 am: 14. November 2005, 18:56:32 »

Hi Michael,

also bitte nit falsch verstehen.
Es geht hier nicht um Unterhalt, sondern um die Tatasache das wir aus unserem Heimatort vertrieben wurden und mir nach meiner Flucht noch lange von meinem EX nach dem Leben getrachtet wurde. Und selbst heute bewege ich mich nicht frei und allein, wenn ich bei meinen Eltern mal zu besuch bin. Und zurück....nee... geht nimmer...
Erstens hat der Junge hier mittlerweile seine Kontakte und geht hier zur Schule und zweitens würde das ganze spielchen bestimmt wieder vion vorne anfangen.
JHätte ich in meiner Heimat bleiben können, wäre sicher sowieso einiges einfacher. Ich hätte Vollzeit arbeiten gehen können, da meine Eltern dann nach dem Kind geschaut hätten. Hier hab ich niemanden und ne Halbtagseinstellung bekommt man so gut wie gar nicht mehr. Läuft alles nur noch auf Mini JOb Basis. Und wenn man dann einen ergattern konnte, steht man in den Ferien und wenn mal früher Schule aus ist, oder das Kind krank ist auch auf dem Schlauch.

Wäre alles normal gelaufen und der Kleine hätte auch keine Angst allein zu ihm zu gehen (besuchsrecht läuft im Moment betreut) wäre es allgemein sowieso einfacher. Ich fahre ja auch hin und wieder zu meinen Eltern (zB in den Schulferien) und dann könnte man ja auch da dann arrangieren das er den Jungen dann bei meinen Eltern abholt und sich somit auch oft den Weg "sparen" könnte, weil ich ja eh zu meinen Eltern gefahren wär...

Wie gesagt....klar würde ich mich dann so oder in der Art beteiligen wenn alles normal gelaufen wäre. Aber das ist es bei uns nun mal ganz und gar nicht und dafür soll ich dann auch noch bezahlen??? Nee sorry, aber ich denke das hat er sich selber verbockt.

Liebe Grüße Taccina

Gespeichert

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« Antwort #10 am: 14. November 2005, 19:47:28 »

liebe Taccina,

fühl Dich doch nicht gleich angegriffen!
Es geht nicht um den Einzelfall!

Gruß
KAsper
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peavy
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WWW
« Antwort #11 am: 16. November 2005, 09:16:06 »

Hallo,
wollt mich auch mal wieder zu Wort melden.

Ich fürchte, wenn dieses Gesetz tatsächlich Zustande kommt, es noch mehr gerichtliche Anstrengungen geben wird.
Und wie Tina ( DieMystiks ) schon geschrieben hat, wird dann wohl nur im Einzelfall entschieden werden können, da man eben aufgrund der unterschiedlichen Vorraussetzungen den Umgang nicht verallgemeinern kann.
Nur was den „Transport“ angeht, wäre ich auch dafür, das sich die Eltern zu gleichen Teilen darum Kümmern müssten.
Natürlich sollte es Ausnahmen geben wie im Fall Taccina, oder anderen ähnlich gelagerten Fällen.
Aber das kann wie gesagt dann wieder nur gerichtlich geregelt werden.
Und es ist ja so, das jeder Elternteil für die Gestaltung des Umgangs selber verantwortlich ist, also auch für die finanzielle Regelung desselben.
Und sollte ich meine Ex anrufen und sie fragen, „Du, ich geh mit den Kindern ins Kino, gib mal bitte die Hälfte dazu“…. also die Reaktion erspar ich mir lieber *g*.
Gruß
Olaf
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Zur Wahrscheinlichkeit gehört auch, dass das Unwahrscheinliche eintreten kann.

Aristoteles
DieMystiks
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WWW
« Antwort #12 am: 16. November 2005, 16:14:01 »


Hallo zusammen,

die verschiedenen Meinungen dazu, bedingt durch jede einzelne Geschichte, zeigen mir, daß es ganz und gar nicht einfach wäre, solch ein Gesetz durchzuführen.


Für mich wäre die Kostenteilung in Ordnung wenn z.B. der Elternteil, bei dem das Kind lebt, aus persönlichen Gründen den Wohnort verlässt. Wie z.B. wegen eines neuen Lebensgefährten oder um den Umgang schlicht und einfach zu verhindern.
Letzteres wäre dann bestimmt schwer nachweisbar.

So denke ich, gibt es viele Wenns und Abers. Letztendlich ist ja doch alles Spekulation.

Lion könnte ja doch mal schreiben, wo bzw. durch wen er von diesem Gesetz gehört hat.

Vielen Vätern würde damit entgegen gekommen werden. Ich erlebe dies gerade im Familienkreis. Vater zihet weg , weil er endlich einen neuen Job gefunden hat und so der Harzt IV-Falle noch entgehen konnte. Er hat Schulden, da wird mir schwindelig, somit bleibt ihm ihm nichts übrig.

Seit seinem Wegzug wird erfolgreich der Umgang boykottiert. Da die 14-Tageregelung flachfällt bleibt die Ferienregelung. Diese hat die Ex dieses Jahr erfolgreich ( immer kurzfristig) gestrichen.

Ein Entgegenkommen der Fahrtkosten z.B. würde hier vieles vereinfachen. Dann wäre auch 1x im Monat ein Wochenende drin.

LG
Tina
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Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
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