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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 12:18:02 *
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Autor Thema: Schulden  (Gelesen 593 mal)
Black Knight
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 41


« am: 12. November 2005, 19:16:32 »

Hallo Forumuser,

wir sitzen hier gerade in einer Runde von Nichtwissenden. Überlegt habe ich schon öfters über diese Problematik, doch jetzt stelle ich sie mal an Euch.

Vor knapp 2 Jahren musste unser noch als neuwertig geltendes Reihenhaus verkauft werden. Grund war, dass meine Ex sich in den Nachbarn verliebt hatte und von nun an eine gemeinsame Zukunft mit ihm aufbauen wollte. Da ich alleinger Einkommensbeschaffer war und bin, wendeten sich auch alle Gläubiger an mich. Sämtliche Schulden konnten nur von mir getilgt werden (auch durch diverse Verkäufe von Gegenständen, die mir sehr am Herz lagen).

Nun kommt folgende Frage auf: Wir standen beide im Grundbuch unseres Hauses. Wie gesagt, die Schulden sind nur über mich getilgt worden. Kann ich privatrechtlich gegen meine EX vorgehen, um wenigstens die Hälfte der Schulden irgendwann mal wieder zu bekommen. Ich denke hier an ein außergerichtliches und anschließend gerichtliches Mahnverfahren. Man weiß doch nie, ob jemand mal in Zukunft zu Geld kommt.

Habt Ihr Erfahrungen damit oder wißt Ihr, wer bereits durch ähnliche Strapazen hindurch ist.?

Grüße vom Ritter
Gespeichert
Kasper
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.963



« Antwort #1 am: 12. November 2005, 19:53:50 »

Hi BlackKnight,

nach dem SchuldnerRecht gibt es eine Verpflichtung im  Außenverhältnis und Innenverhältnis! Das heißt, da das Haus gemeinsam gekauft wurde, haftet ihr  gesamtschuldnerisch; also jeder, der eine Forderung gegen Euch beide hat, kann sich aussuchen , an welchen er sich wendet (in Deinen Fall Du, da Du Einkommen erziehltes).

Im  Innenverhältnis kann Du Deine Kosten aufrechnen, da ja eigentlich beide zu 50% die Lasten zu tragen haben. Du kannst also Deine Zahllasten nicht abwehren, da der Anspruch rechtens ist, kannst aber verlangen das Deine ExFrau im Innenverhältnis ihren Ausgleich Dir gegenüber vornimmt.
Nur hypotetisch: Du kannst sie zur Zahlung (genaue und beweisbare Aufschlüsselung) des Ausgleiches auffordern, kommt sie dieser Forderung nicht nach, steht es Dir frei, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen. Sollte die Forderung zu Recht bestehen, darf sie nicht einmal Widerspruch einlegen! Dieser erworbene Titel hat übrigens 30 Jahre Gültigkeit und Du kannst alles pfänden, was über den Selbstbehalt liegt.
Vielleicht ist dies auch ein Grund, warum viele "Frauen"Anwälte gerne diesen Teil mit in einen Vergleich nehmen ... denn dann ist Madam freigestellt!

Um die Sache einmal weiterzuspinnen: Sind die Kinder 20 Jahre alt und nicht mehr Unterhaltsberechtigt, kann gepfändet werden.
Allerdings lässt sich dieser Anspruch nicht mit dem Unterhalt verrechnen!

Gruß
Kasper

[Editiert am 12/11/2005 von Kasper]
Gespeichert

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Chriwi
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 115



« Antwort #2 am: 06. Januar 2006, 00:21:24 »

und wenn Deine liebe Frau nix verdient, biste Nese....ich könnte meiner Frau ca. EUR 10.000,- (sind sicherlich Peanuts im Vergleich zu Deinen Summen) im Innenverhältnis in Rechnung stellen. Aber das ist theoretischer Natur.
Nimm's gelassen: Du wurdest (und wirst!) - wie fast alle hier - abgezockt. gun

Gruß
Chrwi
Gespeichert

Die Wege der Ex(esse) führen zum Palast der Weisheit!
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