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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 12:12:33 *
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Autor Thema: Habe ich ein Umgangsrecht?  (Gelesen 623 mal)
eisbaer0572
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« am: 08. November 2005, 19:38:00 »

Hallo!!

Ich bin seit August letzten Jahres von meiner Lebensgefährtin getrennt (nicht verheiratet). Unser Sohn ist mittlerweile 2 Jahre und 2 Monate alt. Da ich jetzt eine neue Lebensgefährtin habe, die allerdings 350 km entfernt wohnt, gibt meine Ex ihr die Schuld an der Trennung und läßt nicht zu, dass mein Sohn und sie zusammen kommen. Also versuche ich, meinen Sohn und meine neue Partnerin unter einen Hut zu bekommen, was natürlich zusammen nichzt geht. Folge des ganzen: meine Ex wirft mir vor, dass ich mich nicht um unseren Sohn kümmer, obwohl ich alles dafür tun würde - nur hat sie mich leider in der Hand. Kann sie mein Leben so einschränken, dass ich meinen Sohn nicht sehen darf, nur weil ich eine neue Partnerin habe??
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Schmusepapa
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« Antwort #1 am: 08. November 2005, 20:17:07 »

Hallo Eisbär,

sie kann dir nicht verbieten, den Umgang mit deinem Sohn  und der neuen Lebensgefährtin zusammen auszuüben.

Wie war denn der Umgang bisher geregelt? Gibt es eine Vereinbarung, evtl. was Schriftliches? Wie oft hast du deinen Sohn seit der Trennung gesehen? Wie liefen die Besuche ab, war dein Sohn bei dir, falls welche stattgefunden haben?

Schreib einfach etwas mehr, dann kann dir hier auch konkreter geholfen werden.

Gruß

Martin
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eisbaer0572
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« Antwort #2 am: 08. November 2005, 20:29:41 »

hi!

wir wohnen noch im selben ort. habe ihn regelmässig gesehen. da sie mind jedes zweite wochenende nachtschicht hat, hatte ich ihn also alle 2 wochen für mind 3 tage. oft auch in der woche. nur jetzt dreht sie am rad, weil sie merkt, dass wirklich schluß ist. er fühlt sich woh bei mir, versteht sich super mit meiner gesamten familie und ist traurig, wenn er am montag wieder weg muß.
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Schmusepapa
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« Antwort #3 am: 08. November 2005, 21:45:40 »

Hallo Eisbär,

so ganz verstanden habe ich deine Situation noch nicht. Deine neue Lebensgefährtin (wohnt 350 km von dir entfernt) besucht dich am Wochenende? Oder du fährst zu ihr und willst deinen Sohn mit zu ihr mitnehmen? Deine "Ex" gibt dir das Kind nicht mehr, seit sie weiss, dass du nicht mehr "solo" bist?

Vielleicht solltest du ihr vorschlagen, ein Wochenende nur mit deinem Sohn zu verbringen, das nächste Wochenende dann aber mit "Sohnemann" und auch mit deiner neuen Lebensgefährtin? Zu zeigst damit Kompromissbereitschaft, ohne dein Ziel dabei aus den Augen zu verlieren.

Gruß

Martin
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eisbaer0572
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« Antwort #4 am: 08. November 2005, 22:16:51 »

ziemlich gut erkannt. wenn ich ihn nicht habe, fahre ich zu meiner neuen lebensgefährtin, sonst habe ich ihn bei mir. würde ihn auch gerne öfter nehmen (auch mal mit zu ihr), oder ihn zu mir nehmen, wenn meine neue aprtnerin bei mir ist - aber das will meine ex leider nicht. und nun ist es so schlimm, dass ichihn überhaupt nicht mehr sehen darf.
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peavy
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« Antwort #5 am: 08. November 2005, 22:34:35 »

Hallo eisbär,
will nix falsches sagen, da ich mich bei der Materie mit Unverheirateten nicht auskenne,
aber wenn ihr gemeinsames Sorgerecht und ABR habt, kann deine Ex dir nicht verbieten, wie und wo Du den Umgang mit Deinem Sohn gestaltest.
Aber wie gesagt, ich weiß nicht, wie das bei einer Trennung ohne Heirat gehandhabt wird.
Aber allerdings sehe ich parallelen zu meiner Situation.
Die Trennungsphase bei meiner Ex-Frau und mir war auch locker bis zu dem Zeitpunkt, wo auch ich wieder eine neue Freundin gefunden hatte. Da ging das Theater erst richtig los.
Auch meine Freundin wohnt weit weg (516 km, unglaublich, aber die Beziehung funktioniert prima ) und auch meine Ex versucht (ohne es zuzugeben) den Umgang meiner Kinder mit meiner Freundin zu unterbinden.
Auch meine Kinder verstehen sich mit meiner Freundin sehr sehr gut.
Anscheinend haben Exen Probleme damit ( damit möchte ich niemanden auf die Füße treten), ist nur mein Eindruck.
Aber ich werde mein Recht nutzen.
Ich hoffe, das Du in Zukunft in Ruhe gemeinsam mit Deinem Sohn und Deiner Freundin leben kannst ( wenn auch nur an den WE's).
Und bleib weiterhin hier bei VS, es hilft.
Gruß
Olaf  
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Zur Wahrscheinlichkeit gehört auch, dass das Unwahrscheinliche eintreten kann.

Aristoteles
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« Antwort #6 am: 08. November 2005, 22:41:25 »

Hallo Eisbär,

du darfst ihn gar nicht mehr sehen? Und das obwohl der Umgang mit ihm bisher geklappt hat und nur weil du eine neue Freundin hast?

Versuche mal mit ihr zu reden, falls möglich. Vielleicht können auch gemeinsame Freunde / Bekannte vermitteln? Ansonsten aufs Jugendamt gehen, und, wenn das nicht hilft, notfalls vor Gericht klagen. Was jetzt abläuft, ist ein unnötiger "Machtkampf", der (leider!) auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird. Ist leider nicht zu ändern.

Aber wenn du jetzt nichts dagegen machst wird es nicht besser.

Gruß

Martin
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eisbaer0572
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« Antwort #7 am: 08. November 2005, 22:52:43 »

gemeinsames sorgerecht haben wir leider nicht. aber wenn man mich richtig informiert hat, ist das in sachen umgang vollkommen egal. das mit den gemeinsamen bekannten haben wir bereits versucht. sobald sie in meine nähe kommt, flippt sie aus. habe freitag erstmal einen termin bei einem anwalt. möchte natürlich verhindern, dass es bis vor´s gericht geht. aber ich denke, dass sie nicht mit sich reden läßt. wie gesagt: sie gibt meiner neuen freundin (kannte sie schon während der beziehung mit meiner ex) leider die schuld an allem. und dan kam das komplette programm: psychiatrie, selbstmorddrohungen, verleumdungen (ich bezahle kein unterhalt) usw. also volles programm. und jetzt hat sie ihn zu ihren eltern gegeben, obwohl ich ihn nöchstes wochenende sehen sollte. was machen? kampf? reden hilft nicht mehr!!!
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« Antwort #8 am: 08. November 2005, 23:09:08 »

Hallo Eisbär,

erst mal gaaaaanz ruhig bleiben, auch wenn es schwer fällt. Evtl. morgen beim Jugendamt anrufen, ob es was hilft weiss ich nicht, vielleicht können die vermitteln.  Ansonsten beim Anwalt am Freitag die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung besprechen. Leider arbeiten Gerichte recht träge, also wird dieser Weg auch dauern. Aber kurz- oder mittelfristig wirst du ihn wiedersehen!

Halte durch, nimm alle Kraft zusammen, du brauchst sie jetzt. Dein Sohn liebt dich, das wird sich auch nicht ändern wenn du ihn jetzt kurzfristig nicht sehen kannst. Denke immer daran!

Gruß und gute Nacht

Martin

P.S. "Standardweg" (wie hier schon mehrfach erwähnt) Gespräch mit "Ex", dann Jugendamt (falls "Ex" weiter mauert), zum Schluss Gericht (falls das mit dem Jugendamt auch ohne Ergebnis verläuft).
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eisbaer0572
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« Antwort #9 am: 08. November 2005, 23:11:59 »

erstmal vielen dank! aber um es für mich auf einen punkt zu bringen: ich habe ein recht ihn zu sehen, und sie kann mir nicht verbieten, mit wem ich meine zeit verbringe (auch mit ihm). richtig) das mit reden ist vorbei. das jugenadamt hält sich zurück. also warte ich das gespräch beim anwalt ab. danach werde ich weiter sehen. gute nacht und danke für´s zuhören!
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eisbaer0572
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« Antwort #10 am: 09. November 2005, 00:06:57 »

habe übrigens noch keine antwort auf meine frage bekommen!  cry_smile  hat sie jetzt das recht, mir den umgang zu verbieten bzw zu untersagen, dass mein sohn mit meiner neuen lebensgefährtin zusammen trifft???
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Schmusepapa
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« Antwort #11 am: 09. November 2005, 07:54:45 »

Hallo Eisbär,

Zitat
sie kann dir nicht verbieten, den Umgang mit deinem Sohn  und der neuen Lebensgefährtin zusammen auszuüben.


War das nicht klar genug? Die Gestaltung des Umgangs obliegt dem Umgangselternteil, bei dem sich das Kind gerade befindet.

Gruß

Martin
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