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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 12:11:02 *
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Autor Thema: Kindergeld  (Gelesen 773 mal)
telakaki
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 21


« am: 07. November 2005, 10:04:16 »

Hey Leute,
mal wieder´ne Frage?
Wie bereits bekannt, lebt die Tochter meines Lg seit März bei uns. Sie ist auch durch´s Amt rückwirkend  datiert bei uns angemeldet .  Die EXE hat für diesen Zeitraum das Kindergeld kassiert! Eigentlich hätte sie die Kleene bei der Kasse ummelden müssen (hab ich irgentwo mal gelesen?), was sie natürlich nicht gemacht hat (der Geldbeutel soll ja schließlich klingeln). Nun meine Frage: Wie und ist es überhaupt möglich irgentwelche Forderung zu stellen? Wenn ja ? Wo? Beim Amt, bei der EX?Huch Wäre über jede Antwort, die uns weiterhelfen kann froh und Dankbar!  yltype
 
Gruß
telakaki
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zaubermaus031
Gast
« Antwort #1 am: 07. November 2005, 11:45:07 »

Falls der Zwerg bei euch gemeldet ist, könnt ihr einen Antrag auf Zahlung des Kindergeldes meines Wissens(so wars bei mir) bei der Familienkasse stellen, ob jetzt Geburtsurkunde nötig ist weiss ich nicht, aber nehmt auf jeden Fall den Wisch vom Einwohnermeldeamt mit thumbup
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DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #2 am: 07. November 2005, 12:10:05 »

Moin,

guckst du >hier<.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
telakaki
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 21


« Antwort #3 am: 07. November 2005, 22:57:43 »

Kindergeld ist ja beantragt, aber ,auch wenn es rückdatiert ist, wird es nicht  ab diesem datum ( soll heißen) ab Nov 05 gezahlt? Was ist mit dem Geld, was EXE für 9 Monate nicht zugestanden ,aber bekommen hat? Um ein bißchen mehr zu erklären:
Wir haben den Antrag auf Kindergeld letzten Donnerstag beim Aa abgegeben. Keiner kannte sich damit aus, fragen konnten Sie auch nicht beantworten. Sie gaben uns eine telefonnummer vom Kopf des Amtes in Berg. Gladbach, nebenbei bemerkt ist dort entweder Besetzt oder es geht keiner dran mad2 , weiter :
wie stellen wir das an, dass das an die EX zu unrecht gezahlte Geld für die vergangenen 9Monate, (zurückerstattet) zu kriegen? Müssen wir das auch bei der Kindergeldkasse (beantragen)? Oder sofort den Anwalt aufsuchen,  thumbdown , das können wir uns beim Besten Willen nicht leisten und brauchen das auch nicht wirklich!  
Tut mir leid ,Deep Through, aber mit dem Link sind wir auch nicht schlauer, vielleicht sind wir auch nur zu dumm das zu verstehen?Huch? Und danke, für das Umsetzten dieses Beitrags, begreif das nicht wohin ich meine Beiträge schreiben soll Traurig  kommt noch, hoffe ich) nicht  mad2 sein?
gruß und yltype
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telakaki
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 21


« Antwort #4 am: 07. November 2005, 22:59:01 »

Sorry
deep thought
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eskima
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2.752



« Antwort #5 am: 08. November 2005, 08:34:26 »

Hallo telakaki,

so als Laie und nach Befragen meiner Kristallkugel muß die Ex das zuviel erhaltene Kindergeld an die Kindergeldkasse zurückzahlen. Euch wird es ab Meldedatum des Kindes bewilligt. Falls meine Kristallkugel sich irrt, einfach nochmal melden  ;)

Gruß

eskima
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Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie die Intelligenz. Jeder ist der Meinung, er hätte genug davon (René Descartes)
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