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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 12:01:42 *
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Autor Thema: Notarvertrag  (Gelesen 1035 mal)
NewYorker
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 32


« am: 02. November 2005, 16:07:13 »

Folgende kurze Frage:

Meine Ex und ich wollen uns gütlich über eine notarielle Trennungs- und Scheidungsvereinbarung auseinandersetzen. Dabei sollen Vermögensausgleich, Unterhalt und alles andere Wichtige geregelt werden. Unser Verständnis ist, daß der Notar notwendig ist, um

(1) das für ein Gericht bei der Scheidung bindend zu machen,
(2) manche Fragen, wie Eigentumsübertragung einer Immobilie rechtlich sauber zu gestalten.

Meine Ex lebt seit unserer Trennung mit unserem Kind nun in Bayern (ich NRW), d.h. eine Scheidung wird später vor einem bayerischen Gericht verhandelt und entschieden werden müssen. Nun betrifft die Vermögensfrage aber eine Immobilie hier in NRW. Daher meine Frage an Euch: Muß ich für den Notarvertrag einen bayerischen Notar oder einen Notar in NRW nehmen - oder ist das - im Gegensatz zu Rechtsanwälten - völlig egal innerhalb Deutschlands?
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DeepThought
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



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« Antwort #1 am: 07. November 2005, 12:27:08 »

Moin,

kniffliges Thema. Scheidungsfolgevereinbarungen unterliegen einer strengen Prüfung. Der BGH hat letztlich entschieden, dass, sobald ein Unterhaltsberechtiger dem Staat auf der Tasche liegt, die Verträge nichtig sind.

Da Notare hoheitliche Aufgaben erfüllen und nicht Parteivertreter sind (sein sollten!), ist es unerheblich, welchen Botar ihr aufsucht.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
NewYorker
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 32


« Antwort #2 am: 07. November 2005, 15:03:29 »

Danke für die Antwort. Ich weiß, daß ich sehr aufpassen muß und auf keinen Fall ein verdacht der Sittenwidrigkeit oder Einseitigkeit aufkommen darf. Ich habe den vertrag auch schon mit meinem Anwalt durchgesprochen und erhielt von dort (einer Frau wohlgemerkt) die klare Aussage, daß mein Ansgebot sehr fair und ausgeglichen ist und einfach eine bessere Situation für beide Parteien schafft.
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