Danke für die Antwort Deep.
Weißt du auch etwas hierüber:
"Wenn ich das richtig verstehe, prüft das Gericht, ob Anspruch auf PKH besteht. Angenommen, das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass kein Anspruch besteht (etwa weil eigenes Einkommen verschwiegen wurde): Bekommt der LG oder seine Anwältin darüber noch was Schriftliches vom Gericht, sinngemäß: Der Antrag wurde abgeleht wegen weil...

"
Sorry, aber ich komm nicht drauf, wie ich ein Zitat einfügen kann so dass man es auch als solches erkennt.
Es interessiert mich deshalb, weil sich seit über sechs Wochen (Anfang Oktober bis jetzt) nix mehr tut. Zwar weiß ich, dass die Uhren in den Gerichtssälen zuweilen langsamer ticken, aber wenn jetzt wirklich jemand unterhaltsbedürftig ist, wäre der ja schon verhungert
Informiert das Gericht den LG (= Vater) auch über einen negativ beschiedenen Antrag?
Einen schönen Tag wünscht
Samadhi