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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 11:56:00 *
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Autor Thema: Antrag auf PKH - Und dann?  (Gelesen 792 mal)
Samadhi
Schon was gesagt
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 44



« am: 01. November 2005, 08:59:50 »

Hallo Foris,

wie geht es eigentlich weiter wenn bei Gericht PKH beantragt wurde? Kurze Info zum Hintergrund: Volljährige Tochter meines LG möchte Unterhalt einklagen, obwohl sie eigenes Einkommen hat, das sie offenbar unter den Teppich zu kehren versucht. Vom Gericht kam die Aufforderung, zu Antrag auf PKH Stellung zu nehmen, was seine (LGs) Anwältin Anfang Oktober getan hat. Kurz und schmerzloser Zweizeiler mit dem Hinweis auf das eigene Einkommen. So weit, so gut.

Wenn ich das richtig verstehe, prüft das Gericht, ob Anspruch auf PKH besteht. Angenommen, das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass kein Anspruch besteht (etwa weil eigenes Einkommen verschwiegen wurde): Bekommt der LG oder seine Anwältin darüber noch was Schriftliches vom Gericht, sinngemäß: Der Antrag wurde abgeleht wegen weil... Huch Und wenn der Antrag auf PKH abgelehnt und die Klage zurückgezogen wird, wer trägt die Kosten für die Anwältin? Seine Tochter?

Danke im voraus für eure Hilfe!

Samadhi
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Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #1 am: 01. November 2005, 10:43:42 »

Moin,

PKH deckt die Gerichtskosten und die des eigenen RA abgedeckt und wird gewährt, wenn ausreichend Erfolgsaussichten bestehen. Die Entscheidung fällt ein Richter. PKH dient also auch als taktisches Mittel, da die Nichtgewährung von PKH mangels Erfolgsaussichten den wahrscheinlichen Prozessverlauf und das -ergebnis aufzeigen. Es wird daher ein Antrag auf Gewährung von PKH gestellt und im Falle der Gewährung halt der eigentliche Antrag.

Die Kosten des eigenen RAs im PKH-Prüfungsverfahren trägt, so weit ich weiß, jeder selbst. Der Antragsteller hingegen hat zuvor oft einen Beratungsschein vorgelegt.

DeepThought


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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Samadhi
Schon was gesagt
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Beiträge: 44



« Antwort #2 am: 18. November 2005, 08:36:18 »

Danke für die Antwort Deep.

Weißt du auch etwas hierüber:

"Wenn ich das richtig verstehe, prüft das Gericht, ob Anspruch auf PKH besteht. Angenommen, das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass kein Anspruch besteht (etwa weil eigenes Einkommen verschwiegen wurde): Bekommt der LG oder seine Anwältin darüber noch was Schriftliches vom Gericht, sinngemäß: Der Antrag wurde abgeleht wegen weil... Huch"

Sorry, aber ich komm nicht drauf, wie ich ein Zitat einfügen kann so dass man es auch als solches erkennt.

Es interessiert mich deshalb, weil sich seit über sechs Wochen (Anfang Oktober bis jetzt) nix mehr tut. Zwar weiß ich, dass die Uhren in den Gerichtssälen zuweilen langsamer ticken, aber wenn jetzt wirklich jemand unterhaltsbedürftig ist, wäre der ja schon verhungert  Schockiert  

Informiert das Gericht den LG (= Vater) auch über einen negativ beschiedenen Antrag?

Einen schönen Tag wünscht

Samadhi
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« Antwort #3 am: 18. November 2005, 08:45:17 »

Moin,

PKH kann abgelehnt werden mangels Erfolgsaussicht oder wegen zu hohen Einkommens. Das Gericht ist nicht in der Lage zu prüfen, ob das gesamte Einkommen angegeben wurde. Im Gegenzug wiederum hat der Beklage keine Möglichkeit der prüfung, weil er den PKH-Antrag des Klägers nicht zu Gesicht bekommt. Allerdings kann der Beklage sich gegenüber dem Gericht äußern und die Einkommenssituation des Klägers nach seiner Kenntnis darlegen und aus diesem Grunde die PKH ablehnen. Entscheiden wird es jedoch der Richter.

Zitat
weil sich seit über sechs Wochen (Anfang Oktober bis jetzt) nix mehr tut

Ich habe schon Fälle erlebt, dass erst in der Verhandlung darüber entschieden wurde.

Zitat
Informiert das Gericht den LG (= Vater) auch über einen negativ beschiedenen Antrag?
Ja.

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