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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 11:55:32 *
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Autor Thema: Höhe der Unterhaltszahlung??????  (Gelesen 1189 mal)
Alex78
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 7


« am: 31. Oktober 2005, 22:09:06 »

Hallo Leute,

ich erschlage euch erstmal mit Daten aber ich weiß einfach nicht weiter:

Ich bin nicht verheiratet und habe mit meiner (Ex-)Freundin ein Sohn (1 Jahr alt). Da es leider nicht mehr klappt muß ich aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen.

Bei der Wohnung handelt es sich eher um ein 2-Familienhaus mit Garten, Hof, 3 Garagen (oben wohnen die Eltern meiner Freundin / unten wir). Das Haus wurde meiner Freundin von deren Eltern überschrieben. Ich bin nicht im Grundbuch oder sonstwo miteingetragen. Allerdings haben wir bei der Bank auf Grundschuld Geld aufgenommen für die Renovierung unserer Wohnung (ca. 50.000 Euro - davon sind 15.000 Euro Aussteuer an die Schwester meiner Freundin gegangen). Die Rückzahlung berägt monatlich einiges. Hier bin ich allerdings als Kreditnehmer bei der Bank mit berücksichtigt.

Nach der Geburt unseres Sohnes habe ich natürlich alles aus eigener Tasche bezahlt. Ganz zu schweigen von dem Geld was ich von meiner Seite aus ins Haus gesteckt hab (ca. 20.000 Euro) + ein halbes Jahr Arbeitskraft.

Mittlerweile arbeitet meine Freundin in ihrem alten Beruf 2 mal 5 Stunden die Woche und bekommt 380 euro netto/Monat + 154 Euro Kindergeld, das ich ihr monatlich überweise.

Da ich mir jetzt eine Mietwohnung genommen habe (2 Zimmer/50qm/560,-Euro warm) und ich nun auch monatliche Kosten zu tragen habe bzw. einen ganzen Hausstand einrichten muß, stellt sich die Frage was ich nun an Unterhalt für unseren Sohn bezahlen muß.
Mein verdienst: 1740 Euro/netto (einschl. Kindergeld) Allerdings fällt durch meinen Umzug die Ballungsraumzulage von 75 Euro brutto/monat weg. Ersparnisse sind minimal. Es wurde auch zwischen mir und meiner Freundin nichts notariell o.ä. geregelt ("Uns passiert so ne Trennung nicht...." ;) ).

Ich möchte klarstellen das ich mich nicht um die Unterhaltszahlung drücken will und gerne für meinen Sohn zahlen werde, aber bei diesem Vermögensvergleich würde ich schon gerne wissen was mir wirklich zuzumuten ist. Zumal auch beide Elternteile meiner Feundin noch arbeiten und ich nicht für ein Haus aufkommen werde in dem ich nicht mehr wohne und an dem mir nichts gehört. mad

Vielen Dank für Eure Mühe im Voraus!!!!!!!!

Alex78







[Editiert am 31/10/2005 von Alex78]

[Editiert am 31/10/2005 von Alex78]
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Lausebackesmama
Globaler Moderator
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.857


Wir kommen wieder!!


« Antwort #1 am: 31. Oktober 2005, 22:30:59 »

Hallo Alex,

ich glaube was das Haus angeht, solltet ihr euch fachlich beraten lassen.

Die Frage ist, wie wird ihr Betreuungsunterhalt bis zum 3. Geburtstag des Kindes geregelt. Für den KU müßtest Du mal in die Düsseldorfer Tabelle gucken (West) bzw. Berliner Tabelle (Ost).
Ohne mich zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen, müßtest Du mit dem Zahlbetrag für Deinen Zwerg bei 177 Euro (Ost) bzw. 199 Euro (West) liegen.

LG Lausebackesmama
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Der Sprung
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(Ernst Ferstl)
AJA
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Beiträge: 0


« Antwort #2 am: 31. Oktober 2005, 22:41:23 »

Ohne Gewähr:

Das Geld, das du in das Haus gesteckt hast, ist weg. Sieh zu, dass du schleunigst aus den Kreditverträgen raus kommst. Das wird bei dem Verdienst deiner Freundin nicht einfach sein, da werden wohl die Eltern als Bürgen einspringen müssen.

Der KU wir anhand deines Einkommens berechnet werden.

Aber für das Haus musst du nicht wirklich gerade stehen, wenn du das mit der Bank geregelt bekommst.

Also - nichts wie ab...

Gruß AJA
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DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



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« Antwort #3 am: 01. November 2005, 07:27:20 »

Moin,

der Unterhalt ergibt sich aus den unterhaltsrechtlichen Leitlinien nebst DT plus Anlage A zur DT.

Bzgl. des Hauses guck dir bitte >dieses< Urteil an.

Verstehe ich es richtig, dass du die kreditfinanzierte Aussteuer an die Schwester der Ex mitfinanzierst? Gibt es hierüber irgendetwas, aus dem dieser Sachverhalt so deutlich wie möglich hervorgeht?

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Alex78
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 7


« Antwort #4 am: 02. November 2005, 20:01:30 »

Sorry, bezüglich des Geldes das wir an die Schwester bezahlt haben gabs mehr oder weniger nur eine mündliche Absprache. Egentlich wollte die Schwester ganz aufs Geld verzichten, aber anstandshalber.......

Als Nachweis gibts höchstens einen Kontoauszug von der Bank. Das wird nix helfen. Schriftlich war da nix. Ausser der Wintergarten wo jetzt beim der Schwester steht. Hat zufällig 15.000 euro gekostet :-)))))))
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